Änderungsantrag - VII-A-09496-ÄA-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt verändert:

1. Die Stadt Leipzig wirkt gegenüber der Bundes- und Landesregierung und in den Gremien des Deutschen Städte- und Gemeindetages sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetages darauf hin, dass Kommunen freiwillig am möglichen Modell einer Bezahlkarte für Geflüchtete teilnehmen können, dies also auch unterlassen können.

2. Die Stadt Leipzig prüft den Verzicht auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und setzt die Bemühungen fort, dass alle Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Konto nutzen können oder eine so genannte „SocialCard“ nach Vorbild von Hannover erhalten (https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungsarchiv-f%C3%BCr-das-Jahr-2023/Hannover-f%C3%BChrt-die-SocialCard-f%C3%BCr-Asylsuchende-ein).

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Die in Bund, Ländern und Kommunen derzeit diskutierten Modelle einer Bezahlkarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes setzen auf Diskriminierung von und Restriktionen für Geflüchtete. So sollen Überweisungen und Bargeldauszahlungen reglementiert werden. Dies ist eine Beschränkung der Selbstbestimmung von Geflüchteten, die die Erfolge der Abschaffung des Sachleistungsprinzips konterkariert. Getragen wird die Idee der Bezahlkarte von der Behauptung, Migration einzudämmen. Sozialleistungen als „Pull-Faktoren“ sind allerdings empirisch nicht nachweisbar. Es sind „Push-Faktoren“, also Kriege, Verfolgung, Unsicherheit, die Menschen aus ihren Herkunftsländern vertreiben.
Verschärft wird das Bezahlkarten-Modell zudem durch den Plan, den Bezug von Asylbewerberleistungen, die unter den Leistungen des SGB II und XII liegen und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung vorsehen, von derzeit 18 auf 36 Monate zu verlängern.

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