schriftliche Antwort zur Anfrage - VII-F-09288-AW-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Seit dem 19. Oktober 2023 ruft ver.di zu wöchentlichen Mahnwachen für die Kitas auf. Unter dem Motto „Es don­nert in den Kitas – Kinder und Beschäftigte gefährdet!“ werden bis Weihnachten in vielen Bundesländern regelmäßig Mahn­wachen durchgeführt.

 

Wir fragen an:

1. Wie ist der Krankenstand der Erzieher*innen in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (bitte inklusive Eigenbetrieben angeben) und in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft seit Beantwortung der Anfrage – VII-F-08466 (bitte pro Monat z. B. mit Stichtag angeben) und fällt dieser höher aus als in Vergleichsjahren vorher?

 

Die Stadt Leipzig, Amt für Jugend und Familie, ist Trägerin von 54 Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe und Kindergarten). Die Statistik der abwesenden Mitarbeiter/-innen in den kommunalen Kinderkrippen und Kindergärten der Jahre 2022 und 2023 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Jahresvergleich wird ersichtlich, dass die Ausfallquoten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig sind, im Vergleich zur Fehlzeitenquote der Stadtverwaltung insgesamt aber trotzdem deutlich höher liegen. Sie lag im selben Zeitraum des Vorjahres bei 24,2 %.

 

Die Stadt Leipzig ist Trägerin von 62 Horten, in denen Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse betreut werden. In Anlage 2 ist die Statistik des Personalamtes zu den abwesenden Mitarbeiter/-innen in den kommunalen Horten der Jahre 2022 und 2023 aufgeführt. Die prozentualen Angaben beziehen sich hier auf alle Fachkräfte, auch jene, welche sich momentan in Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub, Altersteilzeit u.ä. befinden und zurzeit nicht in den Personalschlüssel einberechnet sind. Die Ausfallquote lag im Jahr 2022 bei durchschnittlich 21,4 %. Von Januar bis Oktober 2023 liegt die Ausfallquote bei durchschnittlich 17,9 %. Im gleichen Zeitraum 2022 lag sie ebenso bei 21,4%.

 

Eine Abwesenheitsquote von bis zu 20 % ist üblich und stellt keine Unterschreitung des Betreuungsschlüssels dar. Darüber hinaus erfasst das Sachgebiet Horte Abwesenheitsquoten. Ferienzeiten wurden ausgenommen. Die prozentualen Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Fachkräfte, welche zu dem Zeitpunkt der Einrichtung zugeordnet und prinzipiell einsatzfähig waren in Relation zu dem anhand der Anzahl der betreuten Kinder ermittelten Bedarf. In die Abwesenheitsquote fließen Abwesenheit aufgrund von Krankheit, Urlaub, Weiterbildung und unbesetzte Stellen ein. Anders als 2022 gab es im September und Oktober noch unbesetzte Stellen im Bereich Horte. Folgende Tabelle zeigt die Abwesenheitsquoten seit Januar 2022 in Gegenüberstellung bis zum Oktober 2023.

 

 

2. Wie ist die Situation in den Betreuungs der Lernförderschulen?

 

Die Stadt Leipzig ist Trägerin von sechs Betreuungsangeboten an Förderzentren. Hier werden Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse betreut. Förderschwerpunkte sind der Bereich Lernen und soziale und emotionale Entwicklung. Auch hier kann eine Abwesenheitsquote von bis zu 20 % als üblich angesehen werden und stellt keine Unterschreitung des Betreuungsschlüssels dar.

 

In der Anlage 3 werden die Krankheitsquote und andere Ausfallquoten einzeln für die Jahre 2022 und 2023 dargestellt (Aufstellung des Personalamtes). Die prozentualen Angaben beziehen sich wiederum auf alle Fachkräfte, auch jene, welche sich momentan in Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub, Altersteilzeit u.ä. befinden und zurzeit nicht in den Personalschlüssel einberechnet sind. Demnach lag die Ausfallquote von Januar bis Oktober 2023 bei 20,9 %. Im gleichen Zeitraum 2022 lag sie bei 24,3 %, im Gesamtjahr bei 24,4 %.

 

 

Zusätzlich wird auch hier eine Abwesenheitsquote im SG Hort auf die gleiche Weise wie im Hort errechnet. Folgende Tabelle zeigt diese seit Januar 2022 in Gegenüberstellung bis zum Oktober 2023.

 

Abwesenheitsquote BTA 2022

Abwesenheitsquote BTA 2023

Jan 22

27,6%

Jan 23

17,0%

Feb 22

26,3%

Feb 23

17,8%

Mrz 22

32,1%

Mrz 23

26,7%

Apr 22

28,8%

Apr 23

28,8%

Mai 22

29,3%

Mai 23

31,5%

Jun 22

28,5%

Jun 23

17,3%

Jul 22

31,2%

Jul 23

17,8%

Aug 22

Ferien

Aug 23

16,2%

Sep 22

14,4%

Sep 23

20,5%

Okt 22

25,2%

Okt 23

29,3%

Nov 22

25,8%

Nov 23

 

Dez 22

35,4%

Dez 23

 

 

 

3. Wurde seit Beantwortung der Anfrage VII-F-08466 aufgrund des Krankenstandes der Betreuungsschlüssel in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten sowie Betreuungsangeboten der Lernförderschulen unterschritten, wenn ja, wie oft? Welche Kenntnisse hat die Stadt über die diesbezügliche Situation bei freien Trägern?

 

Im Falle von akuten Personalausfällen findet in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Kinder unter 6 Jahre) der Handlungsleitfaden Personalausfall Anwendung, welchen die Fachabteilung Kindertageseinrichtungen nach pädagogischen Standards erarbeitet hat. Durch die im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen und Vorgehensschritte, wie bspw. Personalausgleich innerhalb der Bereiche, Aufteilung oder Zusammenlegung von Gruppen oder auch Dienstplanänderungen, werden Unterschreitungen des Betreuungsschlüssels vermieden. Es kann daher nahezu ausgeschlossen werden, dass es in den Kindertageseinrichtungen zu unverhältnismäßigen Überschreitungen des Betreuungsschlüssels gekommen ist.

 

Nach Kenntnis der Stadt Leipzig finden ähnliche Notfallpläne in unterschiedlicher Form bei freien Trägern Anwendung, wodurch auch hier möglichen Unterschreitungen des Betreuungsschlüssels entgegengewirkt wird. Die Abteilung Kindertageseinrichtungen erarbeitet gerade einen vergleichbaren Handlungsleitfaden für den Umgang mit Personalausfällen, welcher auch von freien Trägern unterschiedlicher Größe genutzt werden kann.

 

Ein Unterschreiten des Betreuungsschlüssels liegt vor, wenn mehr als 20 % der Fachkräfte nicht anwesend sind. Wie aus Abbildung 1 hervorgeht, wurden diese 20 % in den Horten 2023 in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, September und Oktober insgesamt überschritten. Im BTA-Bereich (Abbildung 3) kam es 2023 in den Monaten April, Mai, September und Oktober insgesamt zur Unterschreitung des Betreuungsschlüssels. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Zeiten in vielen Einrichtungen der Betreuungsschlüssel zeitweise unterschritten wurde. Jedoch führt nicht jedes Unterschreiten des Schlüssels zu Maßnahmen des Träger, da die Horte geringe Unterschreitungen mit hortinternen Maßnahmen begegnen können.

 

         

 

4. Kam es aufgrund des Krankenstandes zu Schließungen, Einschränkung der Öffnungszeiten oder anderen Maßnahmen? Wenn ja, welche Maßnahmen gab es, wie oft und wie lange?

 

Die Häufigkeit der Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen (ohne Horte)

  1. Einschränkung der Öffnungszeit von mindestens 9 Stunden,
  2. Einschränkung der Öffnungszeit von weniger als 9 Stunden und
  3. Gruppenschließung

sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Grundsätzlich verfährt das Amt für Jugend und Familie nach den Einzelschritten des Handlungsleitfadens Personalausfall. Dieser sieht vor möglichen Einschränkungen die Abfrage von Personal aus anderen Einrichtungen und den Einsatz von Springern vor.

Derzeit stehen dem Amt für Jugend und Familie 4,7 VZÄ an Springerstellen zu, wodurch aktuell fünf Personen und ab Dezember 2023 sechs Personen in Teilzeit beschäftigt werden.

 

Vom 02.01.2023 bis 03.11.2023 wurden 100 Einschränkungen von Öffnungszeiten und (davon fünf) Gruppenschließungen in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten genehmigt.

 

Eine Vielzahl an Personalausfallanzeigen konnte durch den Einsatz von Fachkräften aus anderen Einrichtungen und den Einsatz von Springern so entgegengewirkt werden, dass keine Einschränkungen notwendig wurden und damit der Dienstbetrieb der Einrichtung regelhaft aufrechterhalten wurde. Die Erschaffung eines größeren Springerpools für Kindertageseinrichtungen (inkl. Horte) würde die Anzahl an Einschränkungen deutlich verringern und das Betreuungsangebot für Eltern zusätzlich sichern.

 

Im Bereich der Horte und Betreuungsangebote werden folgende Maßnahmen bei hoher Unterschreitung des Betreuungsschlüssels umgesetzt:

  • Umlenkung von Fachkräften aus anderen Einrichtungen
  • Schreiben an die Eltern mit Bitte um Prüfung des Betreuungsbedarfs (z.B. zeitigeres Abholen)
  • Ausschluss von Klassen von der Betreuung, beginnend mit Klassenstufe 4
  • Einschränkung von Öffnungszeiten (nur in den Ferien hilfreich)
  • Schließung der Einrichtung mit Notbetreuung.

 

Statistisch werden im SG Horte/BTA die letzten vier genannten Maßnahmen erfasst. Folgende Abbildung gibt eine Übersicht darüber, wie oft diese Maßnahmen in Abhängigkeit von ihrer Dauer im Zeitraum vom 1. April bis 8 November 2023 notwendig waren.

Dauer der Maßnahme

Anzahl Prüfung Betreuungsbedarf

Anzahl Ausschluss von Klassen

Anzahl Einschränkung Öffnungszeiten

Horte

BTA

Horte

BTA

Horte

BTA

1 Tag

13

6

5

11

-

1

2 Tage

21

2

9

5

1

1

3 Tage

15

8

4

1

1

2

4 Tage

9

3

4

3

2

-

5 Tage

22

3

2

-

1

1

           Abb. 4

 

Die Schließung einer Einrichtung war in diesem Zeitraum nicht notwendig.

 

5. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den kommunalen Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten der Lernförderschulen seit Jahresbeginn (bitte je Betreuungsart angeben)?

 

Überlastungsanzeigen durch Überschreitung des Betreuungsschlüssels im Amt für Jugend und Familie belaufen sich auf maximal 10 Anzeigen. Die Maßnahmen des Handlungsleitfadens Personalausfall werden in der Praxis aktiv umgesetzt. Teilweise werden aber auch Überlastungsanzeigen eingereicht, in welchen erkennbar ist, dass die aktuelle Betreuungssituation sogar unter dem gültigen Betreuungsschlüssel liegt. Es werden also auch subjektive Empfindungen zum Anlass genommen, Überlastungen anzuzeigen, obwohl der gesetzliche Betreuungsschlüssel eingehalten wird. Aus diesen Anzeigen wird eine über einen längeren Zeitraum anhaltende Gesamtbelastung des Personals erkenntlich.

 

Seit Januar 2023 sind für den Hort 42 Überlastungsanzeigen und für die BTA 5 im Amt für Schule eingegangen. Einige Horte nutzen Überlastungsanzeigen auch zur Anzeige von hohen Personalausfällen. Durch Einleiten der Maßnahmen wurde der Überlastung dann begegnet.

6. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um hohe Krankenstände und Personalmangel zu kompensieren, ohne dass der Kita- und Hortbetrieb zu drastisch eingeschränkt wird? Ist der Aufbau eines Springerpools, der bei Personalengpässen Abhilfe schaffen soll, abgeschlossen? Seit wann, in welcher Struktur (Sozial-/ Planungsräume) und mit wie vielen Personalstellen ist dieser aktiv?

 

Dem Amt für Jugend und Familie stehen derzeit 4,7 VZÄ an Springerstellen zur Verfügung. Diese Stellen wurden bis November durch insgesamt 6 Personen besetzt.

 

Das Amt für Schule und das Amt für Jugend und Familie erarbeiten zurzeit einen Vorschlag zur Einrichtung eines ämterübergreifenden Springerpools Kita und Hort. Den Anlass bildet die Einführung der Regenerations- und Umwandlungstage (insgesamt bis zu 4 Tage je MA/Jahr). Um dies zu kompensieren, soll ein entsprechend großer Springerpool (9,5 VzÄ Kita / 9,5 VzÄ Hort) eingerichtet werden. Im Hortbereich werden die Springer an Einrichtungen und Hortverbünde angebunden und prioritär dort eingesetzt, wo ein Ausschluss von Klassen droht. Nach Bestätigung des Vorschlags kann mit der Einrichtung eines Springerpools begonnen werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...