Neufassung Antrag - VII-DS-07851-ÄA-01-NF-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Neufassung Antrag
- Vorlageanlass:
- Sonstiges
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
- Beteiligt:
- 02.2 Dezernat Finanzen; 20 Stadtkämmerei
- Einreicher:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit/Ergebnis | Beschluss |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Beschlussfassung
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08.02.2023
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09.02.2023
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Beschlussvorschlag
Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt neu gefasst:
- Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung) gemäß Anlage 1 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 4 Abs. (1) Nr. 1 wird wie folgt ergänzt:
1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schüler:innen, Studierende und Auszubildende bei Aufenthalten im Zusammenhang mit ihren Schul- oder Ausbildungsverhältnissen bzw. ihrem Studium,
- § 4 Abs. (1) Nr. 3 wird wie folgt ergänzt:
3. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
- § 12 Abs. (1) wird wie folgt geändert:
(1) Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und findet Anwendung auf alle entgeltlichen Beherbergungsleistungen, die ab dem 01.05.2023 erfolgen.