Neufassung Antrag - VII-DS-07851-ÄA-01-NF-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

  1. Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung) gemäß Anlage 1 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

  1. § 4 Abs. (1) Nr. 1 wird wie folgt ergänzt:

1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schüler:innen, Studierende und Auszubildende bei Aufenthalten im Zusammenhang mit ihren Schul- oder Ausbildungsverhältnissen bzw. ihrem Studium,

 

  1. § 4 Abs. (1) Nr. 3 wird wie folgt ergänzt:

3. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,

 

  1. § 12 Abs. (1) wird wie folgt geändert:

(1) Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und findet Anwendung auf alle entgeltlichen Beherbergungsleistungen, die ab dem 01.05.2023 erfolgen.

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Begründung des Antrags

Erfolgt mündlich

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