VII-F-09280 Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist ... ?

SR Beate Ehms

„Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach sechs Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von sechs Wochen ein begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.“ (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung)

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres wurde auf 18 offenen Petitionen, die ältesten aus dem Jahre 2022, hingewiesen und gefragt, wie eine der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechende Bearbeitungszeit durch rechtzeitige Erstellung der Verwaltungsstandpunkte gewährleistet werden kann.

Als Antwort wurde die monatliche Vorlage der Übersichtsliste der offenen Petitionen bei der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und Zwischenbescheide an die Petent:innen benannt.

Ich kann als Vorsitzende des Petitionsausschusses im Namen aller Mitglieder des Petitionsausschusses konstatieren: Es geht voran: Mittlerweile umfasst die Liste der offenen Petitionen 30 (in Worten: dreißig).

Vor diesem Hintergrund frage ich als Stadträtin und Vorsitzende des Petitionsausschusses den Oberbürgermeister:

  1. Hält es der Oberbürgermeister zur Lösung des Problems für ausreichend, monatlich per Übersichtsliste über Anzahl und Inhalt der offenen Petitionen informiert zu werden, um damit auf eine zeitnahe Bearbeitung hinzuwirken?
  2. Begrüßt der Oberbürgermeister die im Petitionsausschuss diskutierte Idee, Beschlussvorlagen für die Ratsversammlung ohne Verwaltungsstandpunkte zu erarbeiten, auch wenn die Geschäftsordnung des Petitionsausschusses ein anderes Regelverfahren vorsieht?
  3. Welche Maßnahmen wird der Oberbürgermeister gegenüber den säumigen Dezernaten ergreifen, um den Petent:innen, die monatelang auf ein Ergebnis zu ihrer Petition warten, den Glauben in den Stadtrat, die Verwaltung und die Demokratie wiederzugeben?

Antwort:

Zu 1.

Dass aktuell zu 19 im Verfahren befindlichen Petitionen die Verwaltungsstandpunkte oder Antwortschreiben derzeit noch nicht absehbar sind, ist nicht zufriedenstellend. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Nicht selten stehen Anliegen von Petentinnen und Petenten im Zusammenhang mit zum Teil umfassenden fachlichen Planungsaufgaben und dem damit verbundenen Abstimmungsaufwand. Dies verzögert den Abschluss von Petitionsverfahren.

Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses fordert die Verwaltungsstandpunkte und Antwortschreiben innerhalb der Verwaltung ab und mahnt Außenstände an. Dass mit der Antwort zur Anfrage F 8825 im Juli angekündigte verbesserte Controlling befindet sich in Umsetzung. Daraus resultierend wird eine weitere Qualitätsverbesserung erwartet.

Zu 2.

Nein. Verwaltungsstandpunkte stellen Informationen, Abwägungsalternativen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten dar; sie sind eine unerlässliche Handlungsgrundlage für die Arbeit des Petitionsausschusses. 

Zu 3.

Petitionen sollen den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit geben, sich in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit einer Petition kann im Einzelfall auch bedeuten, dass ein abschließendes Ergebnis erst nach einem umfassenden zeit- und planungsaufwändigen Prozess erzielt werden kann.

Dem Oberbürgermeister ist eine sachgerechte und - wenn möglich - möglichst unmittelbare Beantwortung wichtig. Er wirkt gegenüber den Beigeordneten auf eine angemessene Bearbeitung dieser wichtigen Beteiligungsmöglichkeit hin.