Änderungsantrag - VII-DS-08799-ÄA-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:

  1. Die in der Anlage 1 „Entgeltordnung“ beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung von Sitzungs- und Beratungsräumen im Neuen Rathaus der Stadt Leipzig einschließlich des Entgeltverzeichnisses aus der Anlage 2 „Entgeltverzeichnis“ sowie die Verwendung des in der Anlage 3 „Nutzungsvertrag“ aufgeführten Muster-Nutzungsvertrags für die Nutzung von Sitzungs- und Beratungsräumen im Neuen Rathaus werden beschlossen. Die Entgeltanstiege in Anlage 2 sind gegenüber der derzeit geltenden Preisstaffel gemäß Benutzerordnung für die Zentralen Beratungsräume nach Dienstanweisung des OBM Nr. 19/2000 vom 06.11.2000 auf maximal 50 Prozent zu begrenzen.

 

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Begründung des Antrags

Das Neue Rathaus soll als Haus der Bürgerinnen und Bürger auch Vereinigungen und Institutionen außerhalb der Stadtverwaltung offenstehen. Insbesondere kleinere Vereine und Personengruppen werden mit einem Entgeltanstieg von bis zu 400 Prozent deutlich überfordert und von der möglichen Nutzung bereits von vornherein durch finanzielle Schranken ausgeschlossen. Zu den Preisanstiegen kommen weitere, früher nicht angesetzte Kosten, wie Kosten für zusätzliche Ausstattung, Hausmeister etc., die die beschriebene Situation zunehmend erschweren. Deshalb soll wenigsten in den vergleichbaren Kostenanstiegen der allgemeine Preissteigerungsindex von 2 Prozent pro Jahr angesetzt werden, jedoch im Ergebnis gedeckelt auf maximal 50 Prozent.

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