14.09.2022 - 16.24 Modellprojekt Gesundheitsprävention durch Subst...

Es liegt ein Zwischenbericht zur Umsetzung vor.
Zuständigkeit/Ergebnis:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Bundesregierung für die Ermöglichung von Modellprojekten zu analysegestützten Interventionen (Drug Checking), wie es im Bundes-Koalitionsvertrag verankert ist, einzusetzen.

 

  1. Die Stadtverwaltung trifft bis 2024 Vorbereitungen für ein Modellprojekt Gesundheitsprävention durch Substanzanalyse (Drug Checking) in Leipzig. Das Modellprojekt soll aus einem stationären Labor und dezentralen Annahmestellen bei Trägern bzw. Anlaufstellen bestehen. In diesen dezentralen Einrichtungen sollen Beratungen für die die Substanz einreichende Person stattfinden, die von fachlich versierten Personen durchgeführt werden. Die in den dezentralen Anlaufstellen entgegengenommen Substanzen werden an das Labor weitergegeben und dort mittels zuverlässiger und ausreichend sensitiver Verfahren auf Inhaltsstoffe analysiert. Das Labor soll Teil einer Apotheke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 e) BtMG oder Teil einer Landesbehörde nach § 4 Abs. 2, 1 BtMG oder einer von einer Landesbehörde beauftragten Einrichtungen nach § 4 Abs. 2, 2 BtMG sein. Gleichermaßen soll das Modellprojekt mobile Formen von Drug-Checking berücksichtigen und Konzeptionen für mobile Labore und Beratungsteams, welche Drug-Checking- und Beratungsangebote direkt vor Ort in Clubs, auf Konzerten und bei ähnlichen Veranstaltungsformaten anbieten können, beinhalten. In die Erarbeitung der Konzeption werden die Universität Leipzig und Träger der Drogenhilfe einbezogen.

 

  1. Die Entwicklung des Modellprojektes wird im kommenden Haushalt finanziell abgesichert.

 

  1. Die Stadt Leipzig tritt in Verhandlung mit dem Freistaat Sachsen über die Finanzierung und Einbeziehung von Landeseinrichtungen (Hochschule/ Universitätsklinikum) in die Konzeptionierung und eine mögliche Durchführung des Modellprojektes. Zudem wird der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Polizei und Staatsanwaltschaft angestrebt, die den reibungslosen Ablauf des Drug-Checking ermöglicht, solange auf Bundesebene nicht die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

 

Protokollnotiz: Der Beschluss ist im Haushalt nicht einplanbar.

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Abstimmungsergebnis:

Beschlusspunkte 1, 2 und 4: 30/24/4

Beschlusspunkt 3:  14/41/1

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Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung

 

Datum: 23.02.2024

 

 

noch nicht begonnen

x

in Arbeit - BSP 2 und 3

 

geändert

 x

umgesetzt - BSP 1

 

laufend fortgeschrieben

 

Umsetzung nicht realisierbar, siehe nachfolgende Begründung (einschl. Prüfergebnis des Fachamtes, ob Aufhebung des Beschlusses erforderlich)

 

Umsetzung abgelehnt, siehe nachfolgende Begründung

 

Sachstand:

BSP 2 > in Arbeit 

Die über den Haushaltsantrag A0144 23/24 („Finanzierung Konzeptentwicklung Kommunales Modellprojekt Drug Checking“) bewilligten finanziellen Mittel wurden im Haushalt des Gesundheitsamtes eingestellt. Es wurden Mitglieder für die Arbeitsgruppe sondiert und gewonnen (u. a. Leipziger Drug Scouts, Uni Leipzig); die konstituierende Sitzung findet im September 2023 statt.

BSP 3 > in Arbeit 

Das Thema wird in den Beratungen der interministeriellen Arbeitsgruppe „Drogen und Sucht“ der sächsischen Landesverwaltung besprochen. Konkrete Absprachen können erst nach Vorlage des Konzeptes erfolgen. 

Nächster Termin Beschlusskontrolle:   10/2024