Neufassung VII-A-08528-NF-02 Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig beauftragt eine Machbarkeitsstudie, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie wird dem Stadtrat bis spätestens 31.12.2023 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig beantragt beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Begründung

Die Antragssteller*innen stimmen zu, dass der Etablierung eines Drogenkonsumraums eine Machbarkeitsstudie vorgeschaltet werden soll. Dies soll bis Jahresende 31.12.2023 geschehen, damit in der Folge eine schnelle Realisierung des Projektes möglich ist.

In Bremen wurde eine solche Studie im Juni 2019 und damit sechs Monate nach Beauftragung durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz durch die Universität Bremen vorgelegt, im September 2020 ging das Projekt zunächst provisorisch ans Netz (https://www.ipp.uni-bremen.de/uploads/IPP-Schriften_16.pdf).