Beschlussvorlage - VII-DS-08293
Grunddaten
- Betreff:
-
Fachförderrichtlinie Soziale Arbeit sowie Finanzierung kommunaler Ausbildungsverhältnisse in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Vorlageanlass:
- Stadtratsbeschluss
- Federführend:
- 51 Amt für Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 02.2 Dezernat Finanzen; 20 Stadtkämmerei; EB Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe; 14 Rechnungsprüfungsamt; 30 Rechtsamt; 02.1 Dezernat Allgemeine Verwaltung; 11 Personalamt; 10 Amt für Digitalisierung und Organisation
- Einreicher:
- Dezernat Jugend, Schule und Demokratie
- Ziele:
- 2.1. Wirtschaftsfreundliche Verwaltung bietet digitale Services; 3.1. Chancengerechtigkeit und gemeinschaftliche Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit/Ergebnis | Beschluss |
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●
Erledigt
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DB OBM - Vorabstimmung
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Bestätigung
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●
Erledigt
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
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Bestätigung
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●
Erledigt
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FA Jugend, Schule und Demokratie
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1. Lesung
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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05.06.2023
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●
Erledigt
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FA Finanzen
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1. Lesung
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●
Erledigt
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BA Jugend, Soziales, Gesundheit
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Information zur Kenntnis
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●
Erledigt
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FA Jugend, Schule und Demokratie
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2. Lesung
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|
●
Erledigt
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|
FA Finanzen
|
2. Lesung
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|
●
Erledigt
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|
Ratsversammlung
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Beschlussfassung
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14.06.2023
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die Fachförderrichtlinie Soziale Arbeit wird beschlossen.
2. Die für die Fachförderung freier Träger notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 495.895 Euro und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 1.549.303 Euro im Innenauftrag „Fachförderrichtlinie soziale Arbeit“ (105130900104) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert.
3. Die für die Durchführung der Ausbildungsverhältnisse beim Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 214.511 Euro und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 530.445 Euro im Innenauftrag „Ausbildung soz. Arbeit VKKJ“ (105130900105) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert
4. Die finanziellen Aufwendungen für die Fachförderung freier Träger für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden durch das Amt für Jugend und Familie im Rahmen der regulären Haushaltsplanung angemeldet und berücksichtigt.
Räumlicher Bezug
Stadt Leipzig
Zusammenfassung
Anlass der Vorlage:
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Rechtliche Vorschriften |
x |
Stadtratsbeschluss |
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Verwaltungshandeln |
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Sonstiges: |
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Mit Annahme des Antrages VII-A-06828-NF-02 beschloss der Stadtrat die Einrichtung eines Förderprogramms für die berufsbegleitende Ausbildung bei Trägern der Hilfen zur Erziehung. Ziel der Vorlage ist es, der Förderung mit Hilfe der Fachförderrichtlinie einen Rahmen zu geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
|
nein |
x |
wenn ja, |
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Kostengünstigere Alternativen geprüft |
|
nein |
x |
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung |
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Folgen bei Ablehnung |
|
nein |
x |
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
|||||
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? |
x |
nein |
|
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Im Haushalt wirksam |
von |
bis |
Höhe in EUR |
wo veranschlagt |
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Ergebnishaushalt |
Erträge |
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Aufwendungen |
2023
2024
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495.895.406 214.511 1.549.303 530.445 |
105130900104 105130900105 105130900104 105130900105 |
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Finanzhaushalt |
Einzahlungen |
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|
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|
Auszahlungen |
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Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? |
x |
nein |
|
wenn ja, nachfolgend angegeben |
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Folgekosten Einsparungen wirksam |
von |
bis |
Höhe in EUR/Jahr |
wo veranschlagt |
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Zu Lasten anderer OE |
Ergeb. HH Erträge |
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Ergeb. HH Aufwand |
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Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten |
Ergeb. HH Erträge |
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Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) |
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Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen |
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Steuerrechtliche Prüfung |
|
x |
nein |
|
wenn ja |
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Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG |
|
x |
nein |
|
ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts |
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Umsatzsteuerpflicht der Leistung |
|
x |
nein |
|
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen |
|
x |
ja |
|
nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Auswirkungen auf den Stellenplan |
x |
nein |
|
wenn ja, nachfolgend angegeben |
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Beantragte Stellenerweiterung: |
Vorgesehener Stellenabbau: |
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Hintergrund zum Beschlussvorschlag: Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?
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2030 – Leipzig wächst nachhaltig! |
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Leipzig setzt auf |
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Leipzig besteht im |
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Balance zwischen |
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Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze |
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Qualität im öffentlichen Raum |
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Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte |
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Nachhaltige Mobilität |
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Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur |
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Vorsorgende Klima- und |
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Vorsorgendes Flächen- und Liegenschafts-management |
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Erhalt und Verbesserung der |
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Leistungsfähige technische Infrastruktur |
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|
Quartiersnahe Kultur-, Sport-
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|
Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft |
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Leipzig schafft soziale Stabilität |
|
Wirkung auf Akteure |
Leipzig stärkt seine Internationalität |
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|
Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt |
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Bürgerstadt |
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Weltoffene Stadt |
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|
Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung |
|
Region |
|
Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft |
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|
Bezahlbares Wohnen |
|
Stadtrat |
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Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung |
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Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote |
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Kommunalwirtschaft |
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Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort |
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|
Lebenslanges Lernen |
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Verwaltung |
|
Imageprägende Großveranstaltungen |
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Sichere Stadt |
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Globales Denken, lokal verantwortliches Handeln |
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Sonstige Ziele |
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Bei Bedarf überschreiben (max. 50 ZML) |
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Trifft nicht zu |
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Klimawirkung durch den Beschluss der Vorlage |
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Stufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung) |
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Eingesetzte Energieträger (Strom, Wärme, Brennstoff) |
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keine / Aussage nicht möglich |
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erneuerbar |
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fossil |
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Reduziert bestehenden Energie-/Ressourcenverbrauch |
|
Aussage nicht möglich |
|
ja |
|
nein |
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Speichert CO2-Emissionen (u.a. Baumpflanzungen) |
|
Aussage nicht möglich |
|
ja |
|
nein |
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Mindert die Auswirkungen des Klimawandels (u. a. Entsiegelung, Regenwassermanagement) |
|
Aussage nicht möglich |
|
ja |
|
nein |
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Abschätzbare Klimawirkung mit erheblicher Relevanz |
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ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer |
|
nein |
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Vorlage hat keine abschätzbare Klimawirkung |
|
ja (Prüfschema endet hier.) |
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Stufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. leipzig.de) |
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|
ja |
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nein (Begründung s. Abwägungsprozess) |
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nicht berührt (Prüfschema endet hier.) |
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Stufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz |
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Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________ |
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liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________ |
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wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss) |
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I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Vorlage ist eilbedürftig und sollte dringend die Ratsversammlung im Juni erreichen, um eine rechtzeitige Fördermittelbearbeitung und -bewilligung gegenüber den Trägern zum Ausbildungs-beginn 2023 sicherzustellen.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Ziel sind die Aufrechterhaltung und der Ausbau einer mit hinreichend Fachkräften ausgestatteten Jugendhilfelandschaft in der Stadt Leipzig, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitskräfte zu schaffen.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Mit Stadtratsbeschluss vom 15.06.2022 (VII-A-06828-NF-02) wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Förderprogramm „Hilfen zur Erziehung“ für die berufsbegleitende Ausbildung für Studierende der sozialen Arbeit sowohl beim öffentlichen als auch bei freien Trägern aufzulegen. Dieses soll für freie Träger 50 Plätze umfassen. Ziel ist es, vor allem kleine, regional tätige freie Träger zu fördern, die ohne öffentliche Unterstützung kaum eine Chance haben, berufsbegleitende Ausbildung für Studierende der sozialen Arbeit im Bereich Hilfe zu Erziehung zu leisten.
Zielgruppe sind:
• Studierende des dualen Studiengangs Soziale Arbeit an Berufsakademien oder bei Ausbildungsträgern, die ihren Praxisteil beim öffentlichen (Verbund Kommunale Kinder- und Jugendhilfe) oder bei freien Trägern absolvieren (Ausbildungsvertrag über 3 Jahre, der eine Ausbildungsvergütung enthält bzw. Arbeitsvertrag),
• Auszubildende, die eine berufsbegleitende Erzieher*innenausbildung für die Leistungsbereiche teilstationäre und stationäre Hilfen absolvieren,
• bereits beschäftigte Mitarbeiter*innen, die eine heilpädagogische Zusatzausbildung absolvieren.
Zusätzlich werden 16 Plätze im Verbund Ko9mmunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) vorgesehen.
Die diesbezügliche Fachförderrichtlinie soll sich dabei an den bereits bestehenden Praxen mit Studierenden der Berufsakademien bzw. der existierenden Fachförderrichtlinien Erzieher*innenausbildung orientieren.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig. Sie ist daher im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig umzusetzen. Um die genauen Förderbedingungen festzulegen, bedarf es der mit dieser Vorlage zu beschließenden Fachförderrichtlinie.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie), ermächtigt die Fachämter der Stadt Leipzig, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von Zuwendungen, durch eine Fachförderrichtlinie zu spezifizieren.
Die diesbezüglich erstellte, an der Rahmenrichtlinie orientierte Fachförderrichtlinie liegt dieser Vorlage zur Beschlussfassung bei.
Zahlungen an Wirtschaftsbetriebe, Eigenbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der Stadt Leipzig gelten gemäß Rahmenrichtlinie nicht als Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie. Der VKKJ als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Leipzig kann daher grundsätzlich nicht unter der Fachförderrichtlinie erfasst werden. Ungeachtet dessen besteht durch den Fachkräftemangel ein hohes berechtigtes Interesse, auch hier Ausbildungsverhältnisse durchzuführen. Daher wurde durch den Stadtratsbeschluss (VII-A-06828-NF-02) zum Ausdruck gebracht, dass auch beim VKKJ entsprechende Ausbildungsverhältnisse zu schaffen und zu finanzieren sind.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umsetzung erfolgt umgehend nach dem Beschluss des Stadtrates. Für die mit Ratsbe-schluss VII-A-06828-NF-02 am 15.06.2022 beschlossene zusätzlich Stelle zur Sachbearbeitung im Amt für Jugend und Familie wurde bereits eine Personalauswahl getroffen, um die zeitgerechte Umsetzung der Förderung zum Beginn des Ausbildungsjahres 2023 zu gewährleisten.
Spätestens zur Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist die Entscheidung zu treffen, ob das Programm mit der aktuellen Förderperiode endet oder das Programm mit einer neuen Förderperiode für die Ausbildungsjahre 2026 bis 2029 fortgesetzt werden soll.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem o. g. Beschluss im Stadtrat wurden keine zu planenden Kosten angegeben oder beschlossen. Eine Berücksichtigung im regulären Haushaltsplanverfahren war aufgrund von Fristablauf und Bearbeitungszeiten nicht möglich. Daher sind mit Beschluss der Fachförderrichtlinie auch die entsprechenden Kosten darzustellen und gesondert zu beschließen. Für die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe stellen sich die Kosten wie folgt dar:
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Gesamt |
Kosten/ Azubi freier Träger |
9.629,93 € |
24.345,69 € |
25.651,63 € |
14.842,35 € |
74.469,60 € |
Kosten Praxisanleitung |
3.051,66 € |
7.635,60 € |
7.059,96 € |
3.890,46 € |
21.637,68 € |
Gesamt |
12.681,59 € |
31.981,29 € |
32.711,59 € |
18.732,81 € |
96.107,28 € |
|
|
|
|
|
|
Kosten/ Student freier Träger |
5.323,23 € |
22.355,24 € |
23.215,17 € |
16.988,65 € |
67.882,29 € |
Kosten Praxisanleitung |
1.830,99 € |
7.635,60 € |
7.059,96 € |
5.002,02 € |
21.528,57 € |
Gesamt |
7.154,22 € |
29.990,84 € |
30.275,13 € |
21.990,67 € |
89.410,86 € |
|
|
|
|
|
|
Kosten/ Azubi VKKJ |
10.398,92 € |
25.933,66 € |
27.571,93 € |
16.050,75 € |
79.955,26 € |
Kosten Praxisanleitung |
3.008,00 € |
7.219,18 € |
7.219,18 € |
4.211,19 € |
21.657,55 € |
Gesamt |
13.406,92 € |
33.152,84 € |
34.791,11 € |
20.261,94 € |
101.612,81 € |
|
|
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|
Azubi Freie Träger gesamt |
317.039,75 € |
799.532,25 € |
817.789,75 € |
468.320,25 € |
2.402.682,00 € |
Student freie Träger gesamt |
178.855,50 € |
749.771,00 € |
756.878,25 € |
549.766,75 € |
2.235.271,50 € |
Gesamt freie Träger |
495.895,25 € |
1.549.303,25 € |
1.574.668,00 € |
1.018.087,00 € |
4.637.953,50 € |
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|
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|
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Gesamt VKKJ |
214.510,72 € |
530.445,44 € |
556.657,76 € |
324.191,04 € |
1.625.804,96 € |
|
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|
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|
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Gesamt |
710.405,97 € |
2.079.748,69 € |
2.131.325,76 € |
1.342.278,04 € |
6.263.758,46 € |
inkl. progn. Tarifanpassung 2,5% |
|
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2.184.608,90 € |
1.410.230,87 € |
6.384.994,43 € |
Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstarts, differierenden Vergütungssätze zwischen Auszubildenden und Studierenden sowie der gegenwärtigen Unbestimmtheit, welches Ausbildungsmodell in welcher Zahl beantragt werden wird, mussten hierzu Annahmen getroffen werden und eine vorsichtige Mischkalkulation erfolgen. Die tatsächlichen Kosten können daher von den kalkulierten abweichen. Mehrkosten sollten sich aufgrund der angewandten Vorsicht (bspw. jeweils frühestmögliches Beginndatum in 2023 sowie vollumfängliche Orientierung am TVöD als maximalen Referenzrahmen) bei der Ermittlung jedoch nicht ergeben. Dabei wurden sämtliche Lohnbestandteile inkl. aktuellem Tarifergebnis sowie eine angenommene jährliche Tarifsteigerung ab 2025 von 2,5% berücksichtigt.
Die für die Fachförderung freier Träger notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 495.895 € und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 1.549.303 € im Innenauftrag „Fachförderrichtlinie soziale Arbeit“ (105130900104) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert.
Die für die Durchführung der Ausbildungsverhältnisse beim VKKJ notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 214.511 € und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 530.445 € im Innenauftrag „Ausbildung soz. Arbeit VKKJ“ (105130900105) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert.
Die finanziellen Aufwendungen für die Fachförderung der freien Träger und die Durchführung der Ausbildungsverhältnisse beim VKKJ für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden durch das Amt für Jugend und Familie im Rahmen der regulären Haushaltsplanung angemeldet.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
|
bereits erfolgt |
|
geplant |
x |
nicht nötig |
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Ohne eine Beschlussfassung können die Finanzierung der Fachförderung und die geregelte Durchführung sowie die Auszahlung an die Träger der Jugendhilfe nicht erfolgen. Dies kann mittel- bis langfristig dazu führen, dass nicht ausreichend pädagogische Fachkräfte für die soziale Arbeit in Leipzig zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann ein entsprechender Beschluss des Stadtrates nicht umgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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31,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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22,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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16,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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20,2 kB
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