Beschlussvorlage - VII-DS-08293

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Fachförderrichtlinie Soziale Arbeit wird beschlossen.

2. Die für die Fachförderung freier Träger notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 495.895 Euro und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 1.549.303 Euro im Innenauftrag „Fachförderrichtlinie soziale Arbeit“ (105130900104) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert.

3. Die für die Durchführung der Ausbildungsverhältnisse beim Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 214.511 Euro und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 530.445 Euro im Innenauftrag „Ausbildung soz. Arbeit VKKJ“ (105130900105) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert

4.  Die finanziellen Aufwendungen für die Fachförderung freier Träger für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden durch das Amt für Jugend und Familie im Rahmen der regulären Haushaltsplanung angemeldet und berücksichtigt.

Reduzieren

Räumlicher Bezug

Stadt Leipzig

 

 

Zusammenfassung

 

Anlass der Vorlage:   

 

 

 Rechtliche Vorschriften

x

 Stadtratsbeschluss

 

 Verwaltungshandeln

 

 

 Sonstiges:

 

Mit Annahme des Antrages VII-A-06828-NF-02 beschloss der Stadtrat die Einrichtung eines Förderprogramms für die berufsbegleitende Ausbildung bei Trägern der Hilfen zur Erziehung. Ziel der Vorlage ist es, der Förderung mit Hilfe der Fachförderrichtlinie einen Rahmen zu geben.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

nein

x

wenn ja,

Kostengünstigere Alternativen geprüft

 

nein

x

ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung

Folgen bei Ablehnung

 

nein

x

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?

x

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

 

Im Haushalt wirksam

von

bis

Höhe in EUR

wo veranschlagt

Ergebnishaushalt

Erträge

 

 

 

 

 

Aufwendungen

2023

 

2024

 

 

   495.895.406

          214.511

       1.549.303

          530.445

105130900104

105130900105

105130900104

105130900105

Finanzhaushalt

Einzahlungen

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?

x

nein

 

wenn ja, nachfolgend angegeben

 

Folgekosten Einsparungen wirksam

von

bis

Höhe in EUR/Jahr

wo veranschlagt

Zu Lasten anderer OE

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand

 

 

 

 

Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrechtliche Prüfung

 

x

nein

 

wenn ja

Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG

 

x

nein

 

ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts

Umsatzsteuerpflicht der Leistung

 

x

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen

 

x

ja

 

nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

x

nein

 

wenn ja, nachfolgend angegeben

Beantragte Stellenerweiterung:

Vorgesehener Stellenabbau:

 

Reduzieren

Hintergrund zum Beschlussvorschlag:

Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?

 

 

2030 – Leipzig wächst nachhaltig!
Ziele und Handlungsschwerpunkte

Leipzig setzt auf
Lebensqualität

Leipzig besteht im
Wettbewerb

 

Balance zwischen
Verdichtung und Freiraum

x

Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze

 

Qualität im öffentlichen Raum
und in der Baukultur

 

Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte

 

Nachhaltige Mobilität
 

 

Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur

 

Vorsorgende Klima- und
Energiestrategie

 

Vorsorgendes Flächen- und Liegenschafts-management

 

Erhalt und Verbesserung der
Umweltqualität

 

Leistungsfähige technische Infrastruktur

 

Quartiersnahe Kultur-, Sport-
und Freiraum-angebote

 

 

Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft

Leipzig schafft soziale Stabilität

 

Wirkung auf Akteure

Leipzig stärkt seine Internationalität

x

Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt

 

Bürgerstadt

 

Weltoffene Stadt

 

Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung

 

Region

 

Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft

 

Bezahlbares Wohnen

 

Stadtrat

 

Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung

 

Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote

 

Kommunalwirtschaft

 

Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort

 

Lebenslanges Lernen

 

Verwaltung

 

Imageprägende Großveranstaltungen

 

Sichere Stadt

 

 

 

Globales Denken, lokal verantwortliches Handeln

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ziele

Bei Bedarf überschreiben (max. 50 ZML)

 

Trifft nicht zu

 

 

 

 

 

Reduzieren

Klimawirkung durch den Beschluss der Vorlage

Stufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung)

Eingesetzte Energieträger (Strom, Wärme, Brennstoff)

x

keine / Aussage nicht möglich

 

erneuerbar

 

fossil

Reduziert bestehenden Energie-/Ressourcenverbrauch

x

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Speichert CO2-Emissionen (u.a. Baumpflanzungen)

x

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Mindert die Auswirkungen des Klima­wandels (u. a. Entsiegelung, Regen­wassermanagement)

x

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Abschätzbare Klimawirkung mit erheblicher Relevanz

 

ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer

x

nein

Vorlage hat keine abschätzbare Klimawirkung

x

ja (Prüfschema endet hier.)

 

 

 

Stufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. leipzig.de)

 

 

ja

 

nein (Begründung s. Abwägungsprozess)

x

nicht berührt (Prüfschema endet hier.)

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz

 

 

Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________

 

 

liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________

 

 

wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

 

 

 

 

 

Reduzieren

 

I.  Eilbedürftigkeitsbegründung

Die Vorlage ist eilbedürftig und sollte dringend die Ratsversammlung im Juni erreichen, um eine rechtzeitige Fördermittelbearbeitung und -bewilligung gegenüber den Trägern zum Ausbildungs-beginn 2023 sicherzustellen.

 

II.  Begründung Nichtöffentlichkeit 

entfällt

 

 

III.   Strategische Ziele

Ziel sind die Aufrechterhaltung und der Ausbau einer mit hinreichend Fachkräften ausgestatteten Jugendhilfelandschaft in der Stadt Leipzig, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitskräfte zu schaffen.  

 

IV.  Sachverhalt

 

1.  Anlass

Mit Stadtratsbeschluss vom 15.06.2022 (VII-A-06828-NF-02) wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Förderprogramm „Hilfen zur Erziehung“ für die berufsbegleitende Ausbildung für Studierende der sozialen Arbeit sowohl beim öffentlichen als auch bei freien Trägern aufzulegen. Dieses soll für freie Träger 50 Plätze umfassen. Ziel ist es, vor allem kleine, regional tätige freie Träger zu fördern, die ohne öffentliche Unterstützung kaum eine Chance haben, berufsbegleitende Ausbildung für Studierende der sozialen Arbeit im Bereich Hilfe zu Erziehung zu leisten.

 

Zielgruppe sind:

 

 Studierende des dualen Studiengangs Soziale Arbeit an Berufsakademien oder bei Ausbildungsträgern, die ihren Praxisteil beim öffentlichen (Verbund Kommunale Kinder- und Jugendhilfe) oder bei freien Trägern absolvieren (Ausbildungsvertrag über 3 Jahre, der eine Ausbildungsvergütung enthält bzw. Arbeitsvertrag),

 Auszubildende, die eine berufsbegleitende Erzieher*innenausbildung für die Leistungsbereiche teilstationäre und stationäre Hilfen absolvieren,

 bereits beschäftigte Mitarbeiter*innen, die eine heilpädagogische Zusatzausbildung absolvieren.

 

Zusätzlich werden 16 Plätze im Verbund Ko9mmunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) vorgesehen.

 

Die diesbezügliche Fachförderrichtlinie soll sich dabei an den bereits bestehenden Praxen mit Studierenden der Berufsakademien bzw. der existierenden Fachförderrichtlinien Erzieher*innenausbildung orientieren.

 

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig. Sie ist daher im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig umzusetzen. Um die genauen Förderbedingungen festzulegen, bedarf es der mit dieser Vorlage zu beschließenden Fachförderrichtlinie.

 

 

 

2.  Beschreibung der Maßnahme

Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie), ermächtigt die Fachämter der Stadt Leipzig, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von Zuwendungen, durch eine Fachförderrichtlinie zu spezifizieren.

 

Die diesbezüglich erstellte, an der Rahmenrichtlinie orientierte Fachförderrichtlinie liegt dieser Vorlage zur Beschlussfassung bei.

 

Zahlungen an Wirtschaftsbetriebe, Eigenbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der Stadt Leipzig gelten gemäß Rahmenrichtlinie nicht als Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie. Der VKKJ als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Leipzig kann daher grundsätzlich nicht unter der Fachförderrichtlinie erfasst werden. Ungeachtet dessen besteht durch den Fachkräftemangel ein hohes berechtigtes Interesse, auch hier Ausbildungsverhältnisse durchzuführen. Daher wurde durch den Stadtratsbeschluss (VII-A-06828-NF-02) zum Ausdruck gebracht, dass auch beim VKKJ entsprechende Ausbildungsverhältnisse zu schaffen und zu finanzieren sind.

 

3.  Realisierungs- / Zeithorizont

Die Umsetzung erfolgt umgehend nach dem Beschluss des Stadtrates. Für die mit Ratsbe-schluss VII-A-06828-NF-02 am 15.06.2022 beschlossene zusätzlich Stelle zur Sachbearbeitung im Amt für Jugend und Familie wurde bereits eine Personalauswahl getroffen, um die zeitgerechte Umsetzung der Förderung zum Beginn des Ausbildungsjahres 2023 zu gewährleisten.

 

Spätestens zur Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist die Entscheidung zu treffen, ob das Programm mit der aktuellen Förderperiode endet oder das Programm mit einer neuen Förderperiode für die Ausbildungsjahre 2026 bis 2029 fortgesetzt werden soll.

 

4.  Finanzielle Auswirkungen

Mit dem o. g. Beschluss im Stadtrat wurden keine zu planenden Kosten angegeben oder beschlossen. Eine Berücksichtigung im regulären Haushaltsplanverfahren war aufgrund von Fristablauf und Bearbeitungszeiten nicht möglich. Daher sind mit Beschluss der Fachförderrichtlinie auch die entsprechenden Kosten darzustellen und gesondert zu beschließen. Für die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe stellen sich die Kosten wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

Gesamt

Kosten/ Azubi freier Träger

     9.629,93 €

      24.345,69 €

      25.651,63 €

      14.842,35 €

      74.469,60 €

Kosten Praxisanleitung

     3.051,66 €

       7.635,60 €

       7.059,96 €

       3.890,46 €

      21.637,68 €

Gesamt

   12.681,59 €

      31.981,29 €

      32.711,59 €

      18.732,81 €

      96.107,28 €

 

 

 

 

 

 

Kosten/ Student freier Träger

     5.323,23 €

      22.355,24 €

      23.215,17 €

      16.988,65 €

      67.882,29 €

Kosten Praxisanleitung

     1.830,99 €

       7.635,60 €

       7.059,96 €

       5.002,02 €

      21.528,57 €

Gesamt

     7.154,22 €

      29.990,84 €

      30.275,13 €

      21.990,67 €

      89.410,86 €

 

 

 

 

 

 

Kosten/ Azubi VKKJ

   10.398,92 €

      25.933,66 €

      27.571,93 €

      16.050,75 €

      79.955,26 €

Kosten Praxisanleitung

     3.008,00 €

       7.219,18 €

       7.219,18 €

       4.211,19 €

      21.657,55 €

Gesamt

   13.406,92 €

      33.152,84 €

      34.791,11 €

      20.261,94 €

    101.612,81 €

 

 

 

 

 

 

Azubi Freie Träger gesamt

 317.039,75 €

    799.532,25 €

    817.789,75 €

    468.320,25 €

 2.402.682,00 €

Student freie Träger gesamt

 178.855,50 €

    749.771,00 €

    756.878,25 €

    549.766,75 €

 2.235.271,50 €

Gesamt freie Träger

 495.895,25 €

 1.549.303,25 €

 1.574.668,00 €

 1.018.087,00 €

 4.637.953,50 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt VKKJ

 214.510,72 €

    530.445,44 €

    556.657,76 €

    324.191,04 €

 1.625.804,96 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 710.405,97 €

 2.079.748,69 €

 2.131.325,76 €

 1.342.278,04 €

 6.263.758,46 €

inkl. progn. Tarifanpassung 2,5%

 

 

 2.184.608,90 €

 1.410.230,87 €

 6.384.994,43 €

 

Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstarts, differierenden Vergütungssätze zwischen Auszubildenden und Studierenden sowie der gegenwärtigen Unbestimmtheit, welches Ausbildungsmodell in welcher Zahl beantragt werden wird, mussten hierzu Annahmen getroffen werden und eine vorsichtige Mischkalkulation erfolgen. Die tatsächlichen Kosten können daher von den kalkulierten abweichen. Mehrkosten sollten sich aufgrund der angewandten Vorsicht (bspw. jeweils frühestmögliches Beginndatum in 2023 sowie vollumfängliche Orientierung am TVöD als maximalen Referenzrahmen) bei der Ermittlung jedoch nicht ergeben. Dabei wurden sämtliche Lohnbestandteile inkl. aktuellem Tarifergebnis sowie eine angenommene jährliche Tarifsteigerung ab 2025 von 2,5% berücksichtigt.

 

Die für die Fachförderung freier Träger notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 495.895 € und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 1.549.303 € im Innenauftrag „Fachförderrichtlinie soziale Arbeit“ (105130900104) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert.

 

Die für die Durchführung der Ausbildungsverhältnisse beim VKKJ notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 214.511 € und das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 530.445 € im Innenauftrag „Ausbildung soz. Arbeit VKKJ“ (105130900105) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung (51_363_3ZW). Mit dem V-IST zum 30.06. bzw. 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres wird diese eruiert und bei Bedarf durch die Verwaltung angepasst und im Finanzbericht entsprechend informiert.

 

Die finanziellen Aufwendungen für die Fachförderung der freien Träger und die Durchführung der Ausbildungsverhältnisse beim VKKJ für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden durch das Amt für Jugend und Familie im Rahmen der regulären Haushaltsplanung angemeldet.

 

5.  Auswirkungen auf den Stellenplan

keine

 

6.  Bürgerbeteiligung

 

 

 bereits erfolgt

 

 geplant

x

 nicht nötig

 

7.  Besonderheiten 

keine

 

8.  Folgen bei Nichtbeschluss

Ohne eine Beschlussfassung können die Finanzierung der Fachförderung und die geregelte Durchführung sowie die Auszahlung an die Träger der Jugendhilfe nicht erfolgen. Dies kann mittel- bis langfristig dazu führen, dass nicht ausreichend pädagogische Fachkräfte für die soziale Arbeit in Leipzig zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann ein entsprechender Beschluss des Stadtrates nicht umgesetzt werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...