Antrag - VII-A-08528

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis Dezember 2023 die Einrichtung eines mobilen Drogenkonsumraums mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot vorzubereiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Der Beschluss soll Vorschläge für Zielgruppen, Ausgestaltung, Integration in bestehende Angebote, Standorte für eine mobile Variante, Finanzbedarfe und einen konkreten Umsetzungsvorschlag inklusive Zeitplan enthalten.

 

2. Der Oberbürgermeister informiert die Landesregierung und ersucht um die Vorbereitung einer Erlaubnis für den Betrieb von Konsumräumen nach § 10a BtmG und die Regelung der Voraussetzungen für die Erteilung in einer Rechtsverordnung sowie die perspektivische Kostenübernahme des Betriebs des Drogenkonsumraums.

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Öffentlicher Drogenkonsum gehört an einigen Orten der Stadt Leipzig zum Alltag. Im Zuge der Aufwertung der Stadt, dem Schwinden von Abrisshäusern und Rückzugsräumen, verlagert sich der Konsum illegalisierter Substanzen zunehmend in den öffentlichen Raum. Dies birgt vielerlei Gefahren für die Anwohner*innen, zum Beispiel durch das Zurücklassen von Konsumutensilien wie Spritzen in Grünanlagen, wie am Köhlerplatz oder im Hauptbahnhofsumfeld. Für die Konsumierenden wird der Konsum zudem riskanter.

 

Die Schaffung von Drogenkonsumräumen kann Betroffenen helfen, zum einen beim Konsum Risiken zu minimieren und durch Beratung und Betreuung auch einen Weg in einen kontrollierten Konsum oder aus der Abhängigkeit zu schaffen und kann andererseits auch die Gefahren für die Allgemeinheit reduzieren. Drogenkonsumräume sind Einrichtungen für den risikominimierenden intravenösen Konsum von Drogen meist Heroin, Crack oder Derivaten. Geregelt ist dies im § 10a BtmG, der gleichzeitig dem Land die Befugnis zuweist, durch eine Rechtsverordnung die Grundlage zur Errichtung solcher Räume zu schaffen. In einer Vielzahl von Bundesländern besteht diese Möglichkeit und es gibt entsprechende Räumlichkeiten.

Die Ziele der Einrichtungen sind die Vermeidung von Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis durch unhygienische Bedingungen beim Konsum der Drogen und die Möglichkeit, durch akzeptanzorientierte Drogenhilfe Schwerstabhängige an weiterführende Hilfsangebote wie Suchttherapien zu vermitteln sowie die Akuthilfe bei einer lebensgefährlichen Überdosis durch besonders reines Heroin oder Mischkonsum. Sind Drogenkonsumräume als integrierte Angebote konzipiert, werden dort auch die sozialpädagogische Kontaktaufnahme und -pflege, die basismedizinische Versorgung und die Weiterleitung in beraterische und therapeutische Angebote möglich.

 

Auch die nicht Drogen konsumierende Bevölkerung kann durch Drogenkonsumräume deutlich entlastet werden, da durch diese der Konsum illegalisierter Drogen in der Öffentlichkeit, etwa in Parkanlagen, auf offener Straße sowie in Verkehrsstationen rückläufig ist. Dies führt wiederum auch dazu, dass dort deutlich weniger benutztes Spritzbesteck, aufgeschnittene Blechdosen und weitere Mittel vorzufinden sind, welche oft zum Konsum der Drogen außerhalb von Drogenkonsumräumen trotz damit verbundener gesundheitlicher Risiken verwendet werden. Somit wird auch die damit verbundene Verletzungsgefahr deutlich verringert.

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