VII-F-08311 Wer blockiert Fortschritt auf dem Jahrtausendfeld?

Dr. Volker Külow

In der Stadtratssitzung am 14. Dezember 2022 stand die Beantwortung meiner Anfrage „Stand der Umsetzung der Beschlussfassung zum Jahrtausendfeld“ (Nr. VII-F-07981-AW-1) auf der Tagesordnung. In der Frage ging es darum, wie der im Februar 2021 vom Stadtrat beschlossene Antrag VII-A-01781 „Jahrtausendfeld bis 2022 entwickeln - Dialogverfahren durchführen und B-Plan aufstellen“ bis dahin umgesetzt worden ist. In dem Beschluss wurde die Stadtverwaltung seinerzeit beauftragt, „bis zum Ende 2022 ein B-Plan-Verfahren entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB für die Grundstücke 583, 583/a, 748, 775 und 775/2 einzuleiten.“ Weiterhin wurde beschlossen, dass „dem B-Plan-Verfahren vorgelagert im Jahr 2021 ein Dialogverfahren durchgeführt (wird), in welches Bürgerinnen und Bürger und alle relevanten Stadtteilakteurinnen und -akteure einzubeziehen sind.“

In Beantwortung meiner mündlichen Nachfrage zur o.g. genannten Antwort erklärte der zuständige Bürgermeister und Beigeordnete, Herr Thomas Dienberg, am 14. Dezember 2022 u.a. wörtlich, dass er „mehrere Gespräche zur Person mit dem Eigentümer (des Jahrtausendfelds – V.K.) geführt“ habe, dieser aber den angebotenen „Dialog (…) nicht will“. Damit wurde öffentlich durch die Stadtverwaltung erklärt, dass ausschließlich die Eigentümerin des Jahrtausendfeldes die Verantwortung dafür trägt, dass es zwei Jahre Stillstand bei der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegeben hat.

Da gegenüber dem Fragesteller gesetzliche Vertreter der Eigentümerin unmissverständlich bestreiten, dass es entsprechende Gespräche mit ihnen zur Umsetzung des o.g. Stadtratsbeschlusses zum Jahrtausendfeld gegeben habe, fragen wir den Oberbürgermeister:     

    

Fragen:

  1. Wann genau (Datum, Teilnehmende, Gesprächsgegenstand usw.) hat der zuständige Bürgermeister Herr Thomas Dienberg mit der Eigentümerin die von ihm erwähnten „mehrere Gespräche“ durchgeführt? Wurde dem Herrn Oberbürgermeister zum wesentlichen Inhalt dieser Gespräche berichtet? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
     
  2. Liegen dazu entsprechende Gesprächsprotokolle vor, welche die Darstellung der Stadtverwaltung untermauern, dass die Eigentümerin einen Dialog zum Jahrtausendfeld verweigert habe? Wenn ja wird um Verlesung des wesentlichen Inhaltes bzw. um schriftliche Wiedergabe gebeten. Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Gibt es gegenüber der Verwaltung Reaktionen seitens der Eigentümerin auf die öffentliche Anschuldigung in der Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2022 und die anschließende mediale Berichterstattung? Wenn ja, welche und wie wurde damit umgegangen?
     
  4. Beabsichtigt der Herr Oberbürgermeister, sich in einem persönlichen Gespräch mit gesetzlichen Vertretern der Eigentümerin zum Sachstand selbst zu informieren und die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VII-A-01781 nunmehr persönlich voranzutreiben? Wenn nein, warum nicht?
     
  5. Welche (ggf. weiteren) Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister, um den Wahrheitsgehalt der Angaben des Herrn Bürgermeister und Beigeordneten Dienberg zur Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates zum Antrag VII-A-01781 in der öffentlichen Sitzung der Ratsversammlung am 14. Dezember 2022 zu ermitteln? Sieht der Oberbürgermeister in dem geschilderten Sachverhalt zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen des Verdachtes eines Dienstvergehens durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben zur Aufgabenerfüllung der Verwaltung gegenüber dem Stadtrat? Falls ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?