VII-A-07860 Energieeffizienz mit stabilen Mieten

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 bis zum 3. Quartal 2023 eine Fachförderrichtlinie vorzulegen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Ziel der Fachförderrichtlinie ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Austausch des Heizungssystems etc.) und des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf Wohngebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung bezahlbarer Mieten.
  2. Das Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ gewährt Zuschüsse in Höhe von bis zu 35 % zu den Kosten von durchgeführten Maßnahmen (siehe BSP 1). Die Höhe der Bezuschussung ist auch abhängig von der Effektivität der Maßnahme und der CO2-Einsparung.
  3. Wohnungseigentümer*innen verpflichten sich, die Nettokaltmiete für mindestens vier Jahre stabil zu halten. Die Förderrichtlinie legt in Abhängigkeit vom gewährten Zuschuss eine längere Dauer der stabilen Nettokaltmiete fest.
  4. Bei der Gewährung von Fördermitteln sind kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften innerhalb Leipzigs zu bevorzugen.
  5. Bei der Vergabe des „Zuschusses“ ist auch der Einsatz von Bundes- und Landesmitteln zu prüfen.

 

Begründung:

Fast die Hälfte der Gebäude in Deutschland finden sich in den untersten Energieeffizienzklassen F – H wieder. Um die gleiche Raumtemperatur wie in einem Gebäude einer besseren Energieeffizienzklasse zu erreichen, muss man also wesentlich mehr heizen. Bewohnt werden energetisch schlechte Gebäude besonders häufig von Menschen mit einem geringen Einkommen. Es sind also diejenigen, die weniger haben, die mehr für eine warme Wohnung ausgeben müssen. Die aktuell horrenden Energiepreise treffen dadurch vor allem einkommensschwache Haushalte mit voller Wucht. Auch wenn die Mieterinnen und Mieter in der Regel keinen Einfluss auf den energetischen Zustand ihrer Wohnung haben, sind sie alleine es, die die steigenden Nebenkosten begleichen müssen.

Die existierende Modernisierungsumlage, mit der energetische Sanierungen und Modernisierungen vorangetrieben werden sollen, ist eine Fehlkonstruktion. Sie ist oft intransparent, stellt keine Anforderung an die Energieeinsparung, wodurch ineffektive Maßnahmen begünstigt werden, und treibt die Mieten in die Höhe.

Weiterhin plant die Bundesregierung, dass ab 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Die Konsequenz: einkommensschwache Mieterinnen und Mieter stehen vor einem Dilemma. Wird energetisch saniert, wird die Miete für sie unbezahlbar. Wird nicht saniert, werden die Nebenkosten unbezahlbar.

Mit dem Änderungsantrag 06102-ÄA-11 fand eine neue Maßnahme „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ Einzug ins Energie- und Klimaschutzprogramm, die genau diese Ungerechtigkeit adressiert.

Im Rahmen eines neuen Förderprogramms sollen besonders energieineffiziente Gebäude bei gleichbleibender Miete energetisch saniert werden. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist das eine Win-Win-Situation: weniger Nebenkosten und eine stabile Miete.

Mit dem vorliegenden Antrag sollen nun die Eckpunkte des Förderprogramms festgesetzt werden.

Ein ähnliches Förderprogramm mit dem gleichen Namen gibt es bereits in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover.