schriftliche Antwort zur Anfrage - VII-F-06303-AW-01

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Beratungsfolge

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Antwort

 


1.    Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung über die Zahl Wohnungsloser, die beispielsweise in den Notunterkünften nächtigen und erwerbtätig sind (Vollzeit, Teilzeit, Minijob etc.)? Wenn möglich, auch für die Jahre 2019 und 2020 angeben.

Im Rahmen der Erstaufnahme in den Notunterkünften der Stadt Leipzig und der freien Träger werden die persönlichen Verhältnisse obdachloser Menschen erfragt. Darunter fallen auch Informationen zur Art und Höhe des vorhandenen Einkommens. Diese Angaben sind für die weitere Hilfeplanung notwendig, werden aber nicht statistisch erfasst.

Im Jahr 2019 übernachteten 665 Personen mindestens einmal in einer Notunterkunft. Davon bezogen 26 Personen zum Zeitpunkt der Aufnahme Erwerbseinkommen. Das entspricht einem Anteil von 4 %.

Im Jahr 2020 übernachteten 838 Personen mindestens einmal in einer Notunterkunft. Davon waren 24 Personen bzw. 3 % erwerbstätig.

Die aktuellen Angaben aus 2021 wurden im Rahmen dieser Anfrage bis einschließlich 30.06.2021 geprüft. Im ersten Halbjahr 2021 übernachteten 503 Personen mindestens einmal in einer Notunterkunft. Davon waren 13 Personen bzw. 3 % erwerbstätig.

 

 

Anzahl notuntergebrachter Personen in Notunterkünften

Anzahl erwerbstätiger

Personen bei Erstaufnahme

Anteil

2019

665

26

4 %

2020

838

24

3 %

2021 (1. Halbjahr)

503

13

3 %

 

2.    Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung über die Gründe der Wohnungslosigkeit Erwerbstätiger und welche Strategien gibt es, diese auf dem Weg in den eigenen Wohnraum zu unterstützen?

Die Gründe der Obdachlosigkeit erwerbstätiger Personen sind unterschiedlich. Es gibt Personen, die bei der Erstaufnahme in einer Notunterkunft erwerbstätig sind und Personen die während ihres Aufenthalts in der Notunterkunft eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Die Obdachlosigkeit erwerbstätiger Personen bei Erstaufnahme in einer Notunterkunft ist mehrheitlich auf Räumungen wegen mietwidrigen Verhaltens oder auf einen Wohnungsverweis im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zurückzuführen. Die Anzahl in Vollzeit erwerbstätiger Personen, deren Wohnraumverlust in Mietschulden begründet ist, ist gering. In Vollzeit erwerbstätige alleinlebende Personen können ihre Unterkunftskosten in der Regel aus ihrem Einkommen bestreiten.

Bei Personen, die während ihres Aufenthaltes in einer Notunterkunft eine Erwerbstätigkeit aufnehmen unterscheiden sich die Gründe, die zum Verlust der Wohnung geführt haben, nicht von den Ursachen anderer obdachloser Personen. Die häufigsten Gründe sind eine Suchterkrankung, Schulden und mietwidriges Verhalten.

Unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Erwerbstätigen werden die Nutzungszeiten der Notunterkünfte für diese flexibel angepasst. Dem Ruhebedürfnis Rechnung tragend, haben Personen im Schichtdienst bzw. mit Nachtarbeit die Möglichkeit, die Einrichtung tagsüber zu nutzen. Auch der niedrigschwellige Zugang zur Sozialberatung in der Einrichtung wird für die erwerbstätigen Nutzer/-innen gewährleistet.

Im Rahmen der sozialdienstlichen Beratung und unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung erfolgen verschiedenartige und individuell abgestimmte Unterstützungsangebote zur Beendigung der Obdachlosigkeit. 

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