Beschlussvorlage - VI-A-07961-DS-14-NF-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausnahmegenehmigung zum Klimanotstand - Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die Bauhöfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Vorlageanlass:
- Stadtratsbeschluss
- Federführend:
- 10 Amt für Digitalisierung und Organisation
- Beteiligt:
- 20 Stadtkämmerei; 36 Amt für Umweltschutz
- Einreicher:
- Dezernat Allgemeine Verwaltung
- Ziele:
- 1.3. Nachhaltige Mobilität
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit/Ergebnis | Beschluss |
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●
Erledigt
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FA Allgemeine Verwaltung
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Vorberatung
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Erledigt
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FA Umwelt, Klima und Ordnung
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2. Lesung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Beschlussfassung
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20.01.2021
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24.02.2021
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit und Reichweite der Elektro-Nutzfahrzeuge können die Bauhöfe des Hauptamtes einen Transporter als Hybrid-Version, einen Transporter Pritsche und einen Radlader mit Verbrennungsmotor beschaffen.
- Der Multicar mit dem Kennzeichen L SV1042 wird aufgrund fehlender Alternativangebote durch einen Multicar mit einer Abgasnorm 6 ersetzt.
Räumlicher Bezug:
Stadt Leipzig
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen | x | nein |
| wenn ja, | ||||||||||||
Kostengünstigere Alternativen geprüft |
| nein |
| ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
Folgen bei Ablehnung |
| nein |
| ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? |
| nein |
| ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
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Im Haushalt wirksam | Von 2020 | Bis 2022 | Höhe in EUR | wo veranschlagt | ||||||||||||
Ergebnishaushalt | Erträge |
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| Aufwendungen |
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Finanzhaushalt | Einzahlungen |
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| Auszahlungen |
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Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? | x | nein |
| wenn ja, | ||||||||||||
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Folgekosten Einsparungen wirksam | von | bis | Höhe in EUR (jährlich) | wo veranschlagt | ||||||||||||
Zu Lasten anderer OE | Ergeb. HH Erträge |
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| Ergeb. HH Aufwand |
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Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten | Ergeb. HH Erträge |
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| Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) |
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| Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen |
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Steuerrechtliche Prüfung |
| nein |
| wenn, ja | ||||||||||||
Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG |
| nein |
| ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts | ||||||||||||
Umsatzsteuerpflicht der Leistung |
| nein |
| ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen |
| ja |
| Nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan |
| Ja |
| Nein | ||||||||||||
Beantragte Stellenerweiterung: | Vorgesehener Stellenabbau: | |||||||||||||||
Hintergrund zum Beschlussvorschlag: Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?
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Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Vorlage VI-A-07961) vom 30.10.2019 wurde festgelegt, dass die Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auf Basis fossiler Energieträger in der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stadt die zur Durchsetzung erforderliche Mehrheit der Anteile hält, eingestellt wird und über Ausnahmen der Stadtrat entscheidet.
Für die Ersatzbeschaffungen der Bauhöfe gibt es gegenwärtig keine Alternativen, die das Anforderungsprofil erfüllen.
Mit der Vorlage VI-A-07961-DS-14 wurden ursprünglich noch die neu zu beschaffenden Fahrzeuge für den OBM und die Bürgermeister aufgeführt, welche nunmehr entbehrlich sind.
Zum einen konnte der laufende Vertrag für das Fahrzeug des OBM mit dem derzeitigen Vertragspartner noch einmal um 2 Jahre verlängert werden. Dadurch ist jetzt kein neuer Vertrag notwendig und es kann dann in 2 Jahren auf ein angekündigtes neues Modell von BMW mit großer Reichweite (400-600 km) zurückgegriffen werden.
Zum anderen ist die Ausnahme für die Bürgermeister nicht mehr notwendig, da deren Nutzung sich künftig auf eFahrzeuge bzw. den aktuellen Fahrzeugpool beschränken wird.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht gegeben.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht gegeben.
III. Strategische Ziele
Nicht gegeben.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Vorlage VI-A-07961) vom 30.10.2019 wurde festgelegt, dass die Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auf Basis fossiler Energieträger in der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stadt die zur Durchsetzung erforderliche Mehrheit der Anteile hält, eingestellt wird und über Ausnahmen der Stadtrat entscheidet
Die Stadtverwaltung Leipzig soll durch den Beschluss legitimiert werden, bis zum Zeitpunkt:
- in dem eFahrzeuge in den notwendigen Fahrzeugsegmenten mit einer auskommenden Reichweite und Leistungsfähigkeit bzw.
- auch das Netz mit Lademöglichkeiten so ausgeweitet ist, dass Schnellladesysteme für eFahrzeuge bundesweit und darüber hinaus in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen,
eine wirtschaftliche, aber dennoch innerstädtisch klimabewusste Übergangslösung anzuwenden.
2. Beschreibung der Maßnahme
Das Hauptamt, als Beschaffungsstelle der Stadtverwaltung Leipzig, ist zuständig für die Bedarfsermittlung und Beschaffung von Dienstfahrzeugen. Anhand des bestätigten Mobilitätsmanagementkonzeptes der Stadtverwaltung Leipzig werden Dienstfahrzeuge mit neuer Technik ersetzt bzw. auch abgebaut und durch Carsharing ersetzt.
Piaggio Porter Pritsche – Ersatzbeschaffung L-SV1133 (Baujahr 2009)
Der im Bauhof Wiederitzsch/Lindenthal vorhandene Piaggio Porter ist in der Investitionsplanung 2020 mit einer Summe von 20.800 € als Ersatz vorgesehen. Durch die kompakte Bauweise, speziell dem schmalen Radstand, ist das Fahrzeug beim Einsatz in städtischen Parkanlagen, Fußwegen und Spielplätzen unersetzlich.
Der Piaggio Porter ist seit Frühjahr 2020 nicht mehr als Elektrovariante verfügbar. Die Angebote an elektrisch betriebenen Kleintransportern, die den Leistungsdaten und der Bauweise eines Piaggio zum Teil entsprechen, beschränken sich nach aktueller Marktlage auf einen „Goupil G4 Kipper“ zu einem Preis von ca. 52.000 €. Im März 2020 erfolgte im Bauhof unter Arbeitsbedingungen ein Test dieses Fahrzeuges. Hierbei wurden weitreichende Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit des Fahrzeuges festgestellt. Durch den Elektroantrieb sind Leistung und Reichweite stark herabgesetzt, wodurch das Durchführen einer kompletten Müllrunde in der Ortslage nicht möglich war.
Ein „Piaggio Porter Pritsche“ mit Benzinmotor erfüllt hingegen alle Leistungskriterien, die für die Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderlich sind. Die Kostenersparnis gegenüber des nicht leistungsgerechten „Goupil G4 Kipper“ mit Elektroantrieb beträgt rund 31.000 €.
Unter Beachtung des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die Beschaffung eines Piaggio Porter mit Verbrennungsmotor vorgesehen.
Ford Transit als Einzelkabine (Mild Hybrid) – Ersatzbeschaffung L-SV1072, Baujahr 2009
Der im Bauhof Liebertwolkwitz/Holzhausen vorhandene Ford Transit soll nach 12 Jahren Nutzungsdauer ersetzt werden.
Die zurzeit auf dem Markt befindlichen wenigen Elektro-Nutzfahrzeuge verfügen über eine zu geringe Reichweite und Leistungsfähigkeit, um ein durchgängiges effizientes Arbeiten im Bauhof zu gewährleisten. Laut aktueller Presseveröffentlichungen von verschiedenen Herstellern wird an Elektroversionen gearbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese angekündigten Versionen noch in der Entwicklung, so, dass wir unter Berücksichtigung des Klimakonzeptes für die Stadt Leipzig auf die „klimafreundlichste“ Variante zurückgreifen können, die im Moment des Bedarfes am Markt erhältlich ist. Dabei handelt es sich um die sogenannte Mild-Hybrid-Version.
Die von Ford angebotene Mild Hybrid-Version ist eine Variante des unterstützenden Elektroantriebes, die sich auch für Nutzfahrzeuge bewährt hat. Hierbei wird der Verbrennungsmotor durch einen kleinen Elektromotor unterstützt. Diese Variante erfüllt das Anforderungsprofil und alle Leistungsmerkmale, die für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben des Bauhofs benötigt werden.
Bobcat Radlader – Ersatzbeschaffung, Baujahr 1998
Nach 22 Jahren Nutzungsdauer bedarf es einer Ersatzbeschaffung des im Bauhof Liebertwolkwitz/Holzhausen vorhandenen Radladers.
Radlader mit Elektroantrieb werden in der gleichen Baureihe zwar angeboten, erfüllen allerdings nicht die Leistungsanforderungen, die für die zu verrichtenden Arbeiten zwingend erforderlich sind.
Die Batteriekapazität einer Elektrovariante beträgt lediglich zwei Stunden. Eine flexible Nutzung des Fahrzeuges in Parks und Grünanlagen wird somit ausgeschlossen. Weiterhin erreichen Radlader mit Elektroantrieb im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Dieselmotor (25 km/h) lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, wodurch der Zeitaufwand zum Erreichen der unterschiedlichen Arbeitsorte erhöht wird.
Um eine effiziente und flexible Erfüllung der Arbeitsaufgaben zu gewährleisten, ist es notwendig, auf ein Fahrzeug mit Dieselmotor zurück zu greifen. Unter Beachtung des für die Stadt Leipzig bestehenden Luftreinhalteplans ist eine Beschaffung mit der höchsten Abgasnorm EURO 6 vorgesehen.
Multicar M31C (Euro 6) – Ersatzbeschaffung L-SV1042, Baujahr 2008
Für dieses Nutzfahrzeug sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternativangebote mit Elektroantrieb auf dem Markt vorhanden. Aus diesem Grund soll ein Fahrzeug mit der höchsten Abgasnorm EURO 6 für den Bauhof Liebertwolkwitz/Holzhausen angeschafft werden. So wird dem Luftreinplan der Stadt Leipzig Rechnung getragen.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Ersatzbeschaffungen sind seit 2020 dringend erforderlich und müssen im Jahr 2021 erfolgen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Da die Haushaltsmittel für den Kauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren im Finanzhaushalt bereits im Jahr 2020 geplant wurden, hätte die Beschaffung von reinen eFahrzeugen negative Auswirkungen auf den Haushalt der Stadtverwaltung. Derzeit sind die Anschaffungspreise um ein mehrfaches höher gegenüber Fahrzeugen mit Plug-In-Technik bzw. Verbrennungsmotoren. Diese Nutzfahrzeuge werden am Markt z. Z. noch wesentlich günstiger angeboten. Anfallende unrentable Reparaturen dürften aufgrund des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzips gar nicht beauftragt und ausführt werden.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Es handelt sich bei den Ersatzbeschaffungen um Nutzfahrzeuge, die aufgrund der Erstzulassungen bereits alle die normative Nutzungsdauer überschritten haben und dringend zur Aufgabenerfüllung der Bauhöfe in den Außengebieten der Stadt Leipzig benötigt werden.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Erfolgt keine Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, müssten „Altfahrzeuge“ bis zum Totalausfall weiter genutzt werden. Dies erschwert die Aufgabenerfüllung nicht nur zeitlich wie organisatorisch, sie verursacht auch eine höhere finanzielle Belastung des Ergebnis- bzw. Finanzhaushaltes und wäre im Sinne einer Reduzierung der CO2-Belastung ggf. kontraproduktiv.
Anlagen:
Keine.