schriftliche Antwort zur Anfrage - VII-F-02753-AW-01

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Beratungsfolge

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  1. Welche Ämter haben nach Prüfung der GS KiJuBe angezeigt, dass ihr Verwaltungshandeln die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt?

 

Auf die im Juli 2019 erfolgte Abfrage der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung haben folgende Ämter und Referate zurückgemeldet, dass ihr Verwaltungshandeln überwiegend oder punktuell die Interessen von Kinder und Jugendlichen berühren:

 

Geschäftsbereich des OBM und Stadtrats

-          Referat Wissenspolitik

 

Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

-          Amt für Umweltschutz

-          Amt für Sport

 

Dezernat Kultur

-          Leipziger Städtische Bibliotheken

 

Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt

-          Sozialamt

-          Gesundheitsamt

-          Referat für Gleichstellung von Mann und Frau

 

Dezernat Stadtentwicklung und Bau:

-          Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

-          Verkehrs- und Tiefbauamt

-          Amt für Geoinformation und Bodenordnung

-          Stadtplanungsamt

-          Amt für Gebäudemanagement

 

Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales

-          Referat für Beschäftigungspolitik

 

 

 

 

 

  1. Wann wurde diese Prüfung abgeschlossen und haben sich seitdem Änderungen ergeben?

 

Die Mitteilung der Ämter erfolgte bis zum 30.08.2019. Im Jahr 2021 wird eine erneute Abfrage erfolgen, da sich die Dezernatsstruktur bzw. Ämterstruktur der Verwaltung geändert hat.

 

  1. Haben alle betroffenen Ämter gegenüber der GS KiJuBe eine/-n Ansprechpartner/-in für die Kinder- und Jugendbeteiligung benannt? Wenn nein: Welche Ämter haben keine/-n Ansprechpartner/-in benannt und warum nicht?

 

Die Ämter, deren Aufgabenbereich die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, haben Ansprechpartner/-innen benannt. Darüber hinaus existieren feste Ansprechpartner/-innen im Rahmen der AG Kinder- und Jugendbeteiligung/Elternmitwirkung bei schulischen Bauvorhaben (z.B. Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Gebäudemanagement, Amt für Schule) sowie im Entwicklungskreis Jugendgerechte Kommune (Volkshochschule, Amt für Jugend und Familie).

 

  1. Welche Ressourcen wurden in den Ämtern für Beteiligungsprozesse bereitgestellt? Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Ämtern?

 

Zu den in den Ämtern bereitgestellten Ressourcen liegen keine Informationen vor. Dies obliegt der Regelungshoheit der einzelnen Ämter.

 

  1. Welche bzw. wie viele Beteiligungsverfahren haben die Ämter seit Beschluss der
    DA 1/2018 gegenüber der GS KiJuBe gemeldet?

 

Ein formalisiertes Meldeverfahren existiert bisher nicht. Somit sind keine Meldungen zu Beteiligungsverfahren der Ämter erfolgt.

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