VII-A-02440 Armut hat ein Gesicht: Vulnerable Menschen im SGB II - Bezug in der Pandemie unterstützen

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig mit ihren Kommunalen Mitgliedern und der Oberbürgermeister setzen  sich in der Trägerversammlung des Jobcenters nach § 44c SGB II dafür ein,

a)        dass die Geschäftsführung des Jobcenters die Anhebung der Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs, sogenannte AGH-MAE nach § 16 d SGB II, für Arbeitslose von derzeit 1,75 Euro auf 2,50 Euro je Stunde rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht, um pandemiebedingte Mehrbelastungen der Menschen abzumildern und

b)        dass Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Kosten von medizinischen/ FFP2- Masken sofort übernommen werden.
 

2. Der Oberbürgermeister setzt sich als Präsident des Deutschen Städtetages dafür ein, dass auf Bundesebene ein Pandemiezuschlag für SGB II / XII/AsylbLG- Leistungsempfänger*innen in Höhe von monatlich 100 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft gewährt wird.
 

Begründung: 

zu 1: Zum 31. Dezember 2020 waren in Leipzig 32.507 Personen - Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen inbegriffen - arbeitslos (9,9 %). Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit sind in diesem Anteil nicht inbegriffen. Insgesamt haben über 55.000 Menschen Leistungen nach dem SGB II bezogen, hierunter ein hoher Anteil an Alleinerziehenden, ca. 17.000 Minderjährige waren vom Jobcenter Leipzig abhängig. Laut Arbeitsmarktbericht befanden sich 1.200 Menschen in sog. "beschäftigungsschaffenden Maßnahmen", also auch in Arbeitsgelegenheiten. Diese Zielgruppe hat unter den Auswirkungen der Pandemie besonders zu leiden.

a) Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mehraufwandsentschädigung nach § 16d Abs. 7 SGB II ist gesetzlich nach wie vor nicht festgelegt und wird kommunal durch die Geschäftsführung des Jobcenters vor Ort festgelegt. Zwischen 2013 und 2018 betrug die Aufwandsentschädigung 1,50 Euro und ab 2019 durch eine Initiative des Stadtrates lediglich 1,75 Euro, obwohl der Stadtrat damals schon den Bedarf bei 2,00 Euro/ Stunde sah. Erneute Mehrbedarfe ergeben sich beispielsweise durch die pandemische Situation in Folge der Maskenpflicht, dem häufigeren Wechsel der Arbeitskleidung, erhöhten Bedarf an Hygieneprodukten und Reinigungskosten. Die Erhöhung ist bisher keiner festen Methodik gefolgt. Wir vertreten die Auffassung, dass die Kommune hier Gestaltungsspielraum für die Leistungsbeziehenden hat und möchten, dass dieser Ermessensspielraum bei einer freiwilligen Teilnahme auch genutzt wird.

b) Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) sind laufend benötigte Bedarfe ein Härtefallmehrbedarf i. S. d. § 21 Abs. 6 SGB II zu BSG v. 8. Mai 2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R) und entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Rechtsmittelverordnungen und der Tragepflicht medizinischer Masken ist der Bedarf unabweisbar. Die angekündigte Ausgabe von einmalig zehn Masken pro Person sind durch den notwendigen Wechsel der Masken nicht ausreichend und müssen entsprechend aufgestockt werden. Die hohe Anzahl betroffener Menschen in Leipzig macht den dringenden Handlungsbedarf deutlich. Hier ist auch die Stadt in der Verantwortung.

zu 2: Wir begrüßen die neuen bundespolitischen Entwicklungen wonach mit Weisung des BMAS ab 1. Februar 2021 nach § 21 Absatz 6 SGB II auch ein Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 350 Euro erbracht werden kann. Auch der Pandemiezuschlag in Höhe von einmalig 150 Euro ist längst überfällig, jedoch greift dieser durch die Einmaligkeit deutlich zu kurz. Ein dauerhafter monatlicher Zuschlag für steigende Lebensmittelpreise, Mehrbedarfe an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln ist zwingend erforderlich wie zahlreiche Interessenverbände seit Beginn der Pandemie fordern. Hier muss bundespolitisch nachjustiert werden.

 

Ratsversammlung am 24.02.2021 zur 1. Lesung

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