VII-A-02441 Keine Zwei-Masken-Gesellschaft in Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig stellt spätestens bis zum 15. April 2021 sicher, dass einkommensarmen Bevölkerungsgruppen entsprechend der derzeitigen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen fünf FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  2. Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzung erfüllen:

-          Empfänger/innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung

-          Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II

-          Empfänger/innen nach Leistungen nach dem SGB XII

-          Bezieher/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

3. Die Verwaltung setzt sich parallel auf Landes- und Bundesebene für eine entsprechende Refinanzierung der Ausgaben ein.

 

Begründung:

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen vom 15. Februar 2021 bleiben die Grundsätze der Pandemiebekämpfung wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum sowie im ÖPNV (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz der Standards KN95/N95 oder FFP2), überall dort, wo sich Menschen begegnen, gültig.

Das ist auch nachvollziehbar, denn die Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfordert wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen, das heißt in Privatleben, Gesellschaft und Arbeitswelt.

 

Ratsversammlung am 24.02.2021 zur 1. Lesung

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