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Prozess zu Brandanschlag von 1991
Der gewaltsame Tod des Samuel Yeboah

1991 starb der Ghanaer Samuel Yeboah durch einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Erst 30 Jahre danach wurde ein Tatverdächtiger aus der Neonaziszene verhaftet. In Koblenz steht er vor Gericht. Die Polizei hat Fehler eingeräumt.

Von Jochen Marmit | 14.11.2022
Eine Teilnehmerin der Gedenkkundgebung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah legt an einem Gedenkstein Blumen ab
Gedenkstein für Samuel Yeboah: 30 Jahre später wird der Mordfall wieder aufgerollt. Ein Neonazi soll den Geflüchteten aus Ghana ermordet haben (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
„Auf jeden Fall, der Mann ist ein sehr, sehr netter Mann und oft kommt und fragt, ob wir Hilfe brauchen, ob alles klar? Und in der Zeit, er konnte auch ein bisschen Deutsch und er konnte für uns übersetzen und er ist sehr, sehr hilfsbereit, ja!“
Gemeint ist Samuel Kofi Yeboah. Er wurde nur 27 Jahre alt. Er starb 1991, bei einem Brandanschlag in Saarlouis.
30 Jahre später wird der Mordfall wieder aufgerollt. Ein Neonazi soll den Geflüchteten aus Ghana ermordet haben. Von Beginn an lag nahe, dass es um ein „fremdenfeindliches“ Verbrechen ging, wie es damals noch hieß. Ein möglicher rechtsextremer Täterkreis wurde zumindest vermutet. Und doch: Die Ermittlungen wurden nach nur elf Monaten eingestellt, zu rasch, wie inzwischen feststeht.
29 Jahre soll es dauern, bis der Generalbundesanwalt in Karlsruhe erneut Ermittlungen aufnimmt. Dem mutmaßlichen Täter wird Mitte November vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gemacht.

Was lief damals schief, was ist damals passiert?

Medien, wie die "Saarbrücker Zeitung" informierten am 20. September 1991 korrekt über erste bekannte Fakten: „Ein Toter und zwei Verletzte: Das ist die traurige Bilanz einer Brandkatastrophe, die sich in der Nacht zum Donnerstag in einem Asylantenwohnheim im Saarlouiser Stadtteil Fraulautern abspielte. Gegen 3.30 Uhr war in dem ehemaligen Restaurant 'Weißes Rößl' in der Saarlouiser Straße ein Feuer ausgebrochen.“
Die saarländische Kleinstadt Saarlouis hat rund 35.000 Einwohner. Sie liegt nordwestlich von Saarbrücken. Fast zwei Jahre vor seinem Tod war Samuel Kofi Yeboah aus Mampong in Ghana nach Saarlouis gekommen. Yeboah war bekannt in der Stadt, beliebt bei den Nachbarn, ein sportlicher, aufgeschlossener junger Mann.
„Er hatte offensichtlich versucht, durch das lichterloh brennende Treppenhaus aus dem Wohnheim zu flüchten. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Der oder die Täter benutzten wahrscheinlich Benzin, um das Feuer zu entfachen.“ So die Tagezeitung „taz“ in ihrem Bericht. Es ist bereits der dritte Brand in einer Woche, insgesamt gibt es zwischen 1990 und 1992 rund 20 Brand- und Rohrbombenanschläge im Umfeld von Saarlouis.  

Abwiegeln bei der Stadtspitze

Von Seiten der Stadt heißt es von Beginn an: „Wir haben keine rechte Szene und kein rechtes Problem“. Der damalige Oberbürgermeister Richard Nospers (SPD) erklärt: Solange es keine Aufklärung der Tat gebe, werde die Stadt den Mord an Samuel Yeboah weder als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „rechtsextrem“ noch „politisch motiviert“ bezeichnen. Grundsätzlich hat sich bis heute wenig an dieser Haltung geändert.
Nachfrage beim aktuellen OB der Stadt, Peter Demmer (SPD) kurz nach der Verhaftung des mutmaßlichen Täters: „Und wenn es dann so ist, dann kann man das auch nicht mehr verneinen und dann habe ich da auch kein Problem damit, diesen Anschlag als rechtsradikal zu bezeichnen. Das ist das eine. Ich war fast 40 Jahre bei der Polizei. Und für mich ist eine Tat klar, wenn sie bewiesen ist und solange sie nicht bewiesen ist, ist es Spekulation, aber wenn es dann bewiesen ist, ist es Fakt. Und das ist auch hier in dem Fall so für mich.“
„Formaljuristisch ist das korrekt, aber es gibt eine juristische, und es gibt eine politische Bewertung.“ Roland Röder, von der „Aktion 3. Welt Saar“. Er gehört neben dem Saarländischen Flüchtlingsrat und der „Antifa-Saar“ zu den wenigen, die 30 Jahre lang immer eine klare Positionierung gefordert haben. „Schon sehr lange wird der Mordfall Samuel Yeboah von der Bundesregierung aufgelistet, wenn es um rassistische Verbrechen, wenn es um Mordfälle aus rassistischen Gründen geht, ja.“
Roland Röder spricht bei der Gedenkkundgebung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah
Roland Röder setzt sich seit für eine vollständige Aufklärung des Falls ein (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
Roland Röder erinnert sich, wie damals in ganz Deutschland aggressiv Stimmung gegen Geflüchtete gemacht wurde, wie im August 1991 in Rostock-Lichtenhagen oder im September 1991 in Hoyerswerda. Neonazis wollen in „Kameradschaften“ sogenannte „national befreite Zonen“ schaffen. Auch in Saarlouis.

Akte fast drei Jahrzehnte geschlossen

Wegen des Mords an Samuel Yeboah werden drei stadtbekannte Neonazis vernommen. Darunter die Skins Peter S. und Peter St. Diese geben zu Protokoll, sie seien es nicht gewesen und werden laufen gelassen. Das ermittelnde Kriminalkommissariat Saarlouis kommt nicht weiter. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken schließt die Akte 1992.
Ende 2020, also 29 Jahre später, kommt wieder Bewegung in den Fall. Günter Matschiner, Generalstaatsanwalt des Saarlandes: „Ich war mir bald sicher, dass es sich um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung handelt. Es gab nämlich gravierende Anhaltspunkte dafür, dass hier ein Mord und ein zwanzigfacher Mordversuch in dem Heim einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund hat.“
Die Aussage einer Zeugin über die Onlinewache der saarländischen Polizei hat die Ermittlungen ausgelöst. Geleitet werden diese Ermittlungen  nun von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe  – mit Unterstützung der saarländischen Justiz und Polizei. „Wie die Bundesanwaltschaft dem SR mitteilte, ist am Montagmorgen in Saarlouis ein 50-Jähriger festgenommen worden. Noch am Mittag wurde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe der Haftbefehl verkündet - wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr."

"Rechtsextremistische und rassistische Gesinnung"

Die Meldung des Saarländischen Rundfunks am 4. April 2022. „Der 50-jährige Peter S. wird dringend verdächtigt, im Herbst 1991 das Feuer in der Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern gelegt zu haben. Hintergrund sei seine rechtsextremistische und rassistische Gesinnung.“
Nach über 150 Zeugenvernehmungen durch eine große Ermittlergruppe, die „SoKo Welle“, scheint sich ein alter Verdacht zu bestätigen. Und eine Polizei-interne Strukturermittlung, die „AG Causa“, lässt Zweifel an der damaligen Ermittlungsarbeit aufkommen. Eingesetzt hat sie der Polizeipräsident des Saarlandes, Norbert Rupp. „Schon zu Beginn der erneuten Ermittlungen, gab es Hinweise darauf, dass die Polizeiarbeit vor 30 Jahren nicht optimal war.“
Erste Erkenntnis: Damals gab es noch kein sogenanntes „Vier-Augen-Prinzip“: Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen wurden wohl nicht „gegengelesen“. „Mir war relativ schnell klar, dass insbesondere auch organisatorische Mängel dazu geführt haben, dass damals Dinge nicht ermittelt wurden, die unter Umständen hätten ermittelt werden können.“

Eine offizielle Entschuldigung

Norbert Rupp entschuldigt sich Anfang April 2022 öffentlich für die fehlerhafte Ermittlungsarbeit von 1991/1992. „Und am 01.04., also quasi auf dem Höhepunkt der Ermittlungsarbeit sozusagen, ist die Zuständigkeit vom KK-Saarlouis auf die Zentrale in Saarbrücken gewechselt.“
Zweite Erkenntnis: Die Ermittler kamen aus Saarlouis und Umgebung, die zentrale Bearbeitung durch das Landeskriminalamt (LKA) bei Ermittlungen zu Verbrechen mit Todesfolge bestand noch nicht. Die Entschuldigung ist im Saarland ein bislang einmaliger Vorgang und eine Flucht nach vorn? Ein Vergleich der Ermittlungserkenntnisse von damals und heute legt das nahe.
„Am Abend des 18. September 1991 soll sich Peter S. mit zwei Kameraden in einer Saarlouiser Kneipe getroffen haben - darunter auch der damalige Kopf der örtlichen Neonazi- und Skinheadszene Peter St. Gesprochen wurde laut Bundesanwaltschaft unter anderem über die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte im sächsischen Hoyerswerda, die damals die Schlagzeilen beherrschten. Die drei 'Kameraden' waren offenbar einhellig der Meinung, dass so etwas eigentlich auch in Saarlouis angebracht wäre. Nach ein paar Bier gingen die drei auseinander - in entgegengesetzte Richtungen, wobei Neonazi St. den dritten Kameraden stützen musste, er hatte angeblich reichlich getrunken. Der Beschuldigte Peter S. war nach eigenen Angaben gegenüber der Polizei allenfalls angetrunken und nach Hause gegangen.“ Soweit die Ermittlungsergebnisse des Kriminalkommissariats Saarlouis Anfang der 1990er-Jahre.
In der aktuellen Anklage gegen Peter S. ist nun zu lesen: „Im November 2019 wurde eine Zeugin bei der Polizei vorstellig. Sie berichtete von einem Gespräch mit Peter S., das sie vor längerer Zeit mit ihm auf einem Grillfest geführt habe. Er habe ihr zu dem Anschlag auf das Asylbewerberheim in Saarlouis erklärt, dass er das gewesen sei und sie ihn nie erwischt hätten. Lange Zeit habe sie dies für Prahlerei gehalten, sich jetzt aber doch entschlossen, damit zur Polizei zu gehen. Die nahm den Hinweis dieses Mal offenbar äußerst ernst.“
Anfang August 2022 ist sich die Bundesanwaltschaft sicher: Peter S. soll nach dem Kneipenbesuch alleine und unerkannt den Brand gelegt haben, „aus niederen Beweggründen“, sprich: rechtsextremer Gesinnung und Fremdenhass, wie es in der Anklageschrift heißt: „Die Zeugin wurde mehrfach vernommen und blieb offenbar bei ihren Schilderungen. Das komplette Umfeld von Peter S. wurde durchleuchtet, Telefone und Fahrzeuge abgehört. Auch bei Gesprächen von Peter S. und seinem 'Kamerad', Neonazi Peter St. wurde mitgehört.“
Wäre es damals wirklich so schwer gewesen, die bekannten Neonazi-Führungspersonen mit Nachdruck zu durchleuchten, Beweise sicherzustellen? Polizeipräsident Norbert Rupp. „Das ist unser aller oberstes Ziel, dieses Tötungsdelikt, wenn auch 30 Jahre später aber immerhin, klären. Und deshalb wir müssen und wir werden die damals mit dem Fall befassten Polizeibeamtinnen, Polizeibeamte anhören, befragen, konkret zu ihrer Art des Arbeitens, weil viele Dinge erschließen sich uns heute nicht, wenn wir die Akten studieren.“

Viele offene Fragen

Und gerade die Akten und Beweismittel werfen wiederum Fragen auf. Denn es gab ja eine ganze Reihe an Brand-, Bomben-und Rohrbombenanschläge in den 1990er-Jahren auf Asylbewerberunterkünfte oder von Migranten bewohnte Wohnhäuser im Saarland. Generalstaatsanwalt Günter Matschiner. „Also wir können ja heute nur noch verfolgen wegen Mordes. Und alle Verfahren, die nur wegen eines Brandstiftungsdelikts geführt worden sind, müssten deshalb, nachdem sie eingestellt worden sind, mittlerweile längst ausgesondert sein.“
Damit fallen einige der Brandanschläge in Saarlouis und anderswo im Saarland durchs Raster – die Verfahren wurden meist eingestellt - „ohne erkennbaren politischen Hintergrund“, wie es hieß. Die saarländischen Behörden haben damals keine Querverbindungen untersucht oder festgestellt. Die Antwort auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner von der Linkspartei, legt offen, was im Umfeld des Mordfalls Yeboah versäumt wurde:
Martina Renner (Die Linke), Mitglied des Deutschen Bundestages
Eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke) brachte Versäumnisse der Behörden ans Licht (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
„Aus dem Altaktenbestand im Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Samuel Kofi Yeboah ergibt sich, dass die im Jahr 1991 eingerichtete Mordkommission einen Abgleich des am Brandobjekt Saarlouiser Straße – Unterkunft des Getöteten Yeboah – eingesetzten Brandbeschleunigers mit dem am Tatort des Anschlags vom 20. August 1991 auf das Asylbewerberwohnheim in Saarlouis-Roden festgestellten Brandbeschleuniger veranlasste. Nach dem damaligen Untersuchungsergebnis war eine Untersuchung auf Stoffgleichheit nicht möglich.“
Heißt: Ein Beweismittel-Vergleich selbst der unmittelbar aufeinanderfolgenden Brandanschläge in Saarlouis hat nicht stattgefunden. Und: In beiden Verfahren liegen weder der zuständigen Kriminaltechnik noch der Landesjustiz Spuren oder Asservate vor. Auch das ergibt sich aus der Antwort auf Renners Anfrage. Es gibt anscheinend keine Beweismittel mehr, die sogenannten „Asservate“. Weder zum Brandanschlag in Saarlouis-Roden, noch im Mordfall Yeboah, noch zur Rohrbombe am Oranna-Heim in Saarlouis. Erst die Ermittlungen aus Karlsruhe und Medienrecherchen haben dies nun ans Tageslicht gebracht.

Wie die Nacht des Brandanschlags ablief

Für einige der Überlebenden der Brandnacht ist nach 30 Jahren die Zeit gekommen, ihre Stimme zu erheben. Wie bei Tony, der eigentlich anders heißt. Er zog einige Wochen vor dem Brand ins Asylbewerberheim ein. Samuel Yeboah war dort damals der Hausmeister. Am Abend des 18. September gibt es eine Geburtstags-Feier im Haus. Es ist Mitternacht, als sich Tony und sein Zimmernachbar im dritten Stock schlafen legen. „.Gegen vier Uhr morgens klopft bei mir jemand so richtig fest, fest und schnell, so Ba, Ba, Ba, Bam. Hey, was ist los, hab‘ ich die Tür aufgemacht und da kam nur Rauch rein. Da hab‘ ich aus der Tür geguckt, da war richtig Feuer, überall Feuer.“
Gedenkstein für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah
Gedenkstein für Samuel Yeboah. Dass es sich um einen rassistischen Anschlag handeln könnte, wurde in Saarlouis lange abgewiegelt (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
Denn auch die Treppe war aus Holz, zum Glück findet Tony einen anderen Weg hinunter: „Es gibt Notleiter, hab ich dann runter. Ich wollte wirklich vor lauter, lauter Angst, wollte ich von oben springen. Aber dann bin ich runtergekommen. Und es war richtig kalt, ja. Wir haben eine Nachbarin aus Italia und die hat Decken gebracht und da sind viel Autos sind da, von Polizei und Feuerwehr.“ Tony rettet sich, aber Samuel Yeboah nicht, er ist immer noch in seinem Zimmer. „Auf jeden Fall, der Samuel Yeboah war am Leben, oben, in seinem Zimmer, aber er war am Leben. Aber er hatte Feuer am Körper so halt und er hat laut gerufen: Hilfe, Hilfe, Hilfe...“
Zwei der 21 Bewohner springen aus dem vierten Stock, brechen sich die Knochen. Für Samuel Yeboah gibt es keine Rettung. Tony hat sich, wie bislang zwei weitere Überlebende, anwaltliche Hilfe besorgt. Sie werden als Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt aus Kiel, vertritt einen von ihnen. „Da ist nie berücksichtigt worden, dass er Opfer einer rassistischer Straftat geworden ist, so auch mein Mandant, der dann einfach weiter gelebt hat, der versucht hat, damit zurechtzukommen.“
Die Überlebenden hatten unmittelbar nach dem Brandanschlag ein einziges Mal Kontakt zur Polizei – als Zeugen. Von staatlicher Seite gab es damals wie heute keine Aufklärung über ihre Rechte als Verletzte. Opferschutz? Mangelhaft. Vielleicht sogar „Täterschutz“?
Rechtsanwalt Hoffmann hält das für plausibel: „Wir haben, das hat sich ja auch bestätigt in verschiedenen Untersuchungsausschüssen, zum NSU, ein Bild der Arbeit der Ämter für Verfassungsschutz in der damaligen Zeit gesehen, was davon geprägt war, überall, in jeder Gruppe, in jeder Stadt, in der Umgebung von den militant agierenden Nazigruppen V-Leute, Vertrauensleute zu platzieren. Und es wäre schon sehr verwunderlich, wenn das nun gerade im Saarland anders gewesen wäre.“

Verbindung zum Verfassungs- oder Staatsschutz?

Die Vermutung, dass es auch in den 1990ern und speziell bei den Führungspersonen Neonazi-Szene in Saarlouis, eine Verbindung zum Verfassungs- oder Staatsschutz gegeben hat, ist nicht ganz neu. Vielmehr erhärtet sie sich durch die Informationen, die Frank C., der nicht erkannt werden möchte, erstmals im Rundfunk äußert. Im Mittelpunkt die zentralen Führungspersonen der damals sogenannten „Kameradschaft Saarlautern“: Peter S., inzwischen angeklagt, und Peter St., weiter auf freiem Fuß. „Die waren die sogenannten Intensivstraftäter. Sie waren wirklich diejenigen, die auch bekannt dafür waren, dass sie eben exzessiv Gewalt anwenden, massiv gegen politische Gegner vorgehen oder gegen Migranten und eigentlich eine ganze Latte an Straftaten damals begangen haben und es eigentlich für jeden verwunderlich war, das ja im Polizeijargon eben diese rechten Intensivstraftäter immer noch auf freiem Fuß waren.“
Welche Rolle haben Peter S. und auch Peter St. konkret beim Brandanschlag 1991 gespielt? „1997 gab es in der Tat eine Aussteigerin aus der Naziszene, die schon einige Jahre früher ausgestiegen ist, die eben in diesem Zeitfenster 91, als der Brandanschlag erfolgt ist, in der Szene war. Und die hat sehr glaubhaft berichtet, dass die Führungspersonen damals dann eben zu Brand- und Bombenanschlägen aufgerufen haben gegen Flüchtlingsunterkünfte.“
September 2022: Teilnehmer stehen bei der Gedenkkundgebung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah
Antifa-Gruppen und andere Aktivisten erinnern regelmäßig an den Brandanschlag (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
Warum wollte die Aussteigerin dies damals nicht der Ermittlungsbehörden erzählen? „Weil sie aus den Erfahrungen der 90er-Jahre der festen Überzeugung war, dass Polizei und Verfassungsschutz diese Personen eben schützen.“
Weil sie also Spitzel staatlicher Stellen waren oder aus anderen, noch unbekannten Gründen? Der Verdächtige Peter S. war zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt, er könnte bei einem möglichen Urteil deshalb nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. In jedem Fall ist der Koblenzer Prozess ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung dieser und anderer rechtsextremer Gewalttaten in Deutschland.