Anfrage - VII-F-07581

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Beratungsfolge

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Die Anwohnerinnen und Anwohner der Simildenstraße wendeten sich mit der Frage an den Stadtbezirksbeirat Süd und die Stadt Leipzig, ob dort die Anpflanzung von Straßenbäumen möglich sei. Gerade in Hitzesommern, wie diesem, sei es bedenklich, dass es in der Straße nicht einen einzigen Baum gibt, so die Anfragenden. Sie verweisen auch darauf, dass die Parallelstraßen hingegen gut begrünt sind.

In ihrer Antwort verweist die Stadt Leipzig darauf, dass die Beschaffenheit der Straße zwar grundsätzlich die Einordung von Straßenbäumen erlaube, dem Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner dennoch nicht entsprochen werden kann, da die Stadt als flächiges Baudenkmal klassifiziert ist und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nicht Aussicht gestellt werden kann.

 

Wir fragen daher:

 

  1. Widerspricht die Anpflanzung von Straßenbäumen grundsätzlich dem Denkmalschutz?
  2. Unter welchen Voraussetzungen können für die Anpflanzung von Straßenbäumen Ausnahmen vom Denkmalschutz genehmigt werden?
  3. Welche Rolle spielen Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Abwägung, ob eine Ausnahmegenehmigung vom Denkmalschutz für die Anpflanzung von Straßenbäumen erteilt wird?
  4. Welchen Handlungs- und Ermessensspielraum hat die Stadt Leipzig, um die Anpflanzung von Straßenbäumen trotz geltenden Denkmalschutzes zu ermöglichen?
  5. Wie viele Straßen sind in Leipzig als flächige Baudenkmäler klassifiziert?

 

 

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