Anfrage - VII-F-07615

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Beratungsfolge

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Im Jahr 2013 veröffentlichte Leipzig das Solardachkataster. Auf der Grundlage einer Befliegung von 2011 verkündete die Stadt, dass mehr als 4.062.569 Quadratmeter Dachfläche sehr gut für PV geeignet sind. Laut Antwort auf die Anfrage 07395 verfügen die PV-Anlagen auf den Dächern der Liegenschaften der Stadt Leipzig über eine Leistung von 400 kWp. Soll die Energiewende gelingen, muss der Ausbau von Photovoltaik, sowohl auf den kommunalen, als auch auf den privaten Dächern deutlich beschleunigt werden. Eine wesentliche Hürde bei der Errichtung neuer PV-Anlagen ist der Denkmalschutz.

 

Wir fragen daher:

 

  1. Wie groß ist der Anteil der unter Denkmalschutz stehenden Dachfläche und Gebäude im Stadtgebiet? (Bitte mit Nennung der Gesamtdachfläche und der Gesamtanzahl der Gebäude im Stadtgebiet)
  2. Sind PV-Anlagen an den Fassaden/Balkonen oder auf den Dächern denkmalgeschützter Häuser grundsätzlich unzulässig oder können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden?
  3. Welche Rolle spielen Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Abwägung, ob eine Ausnahmegenehmigung vom Denkmalschutz für die photovoltaische Nutzung erteilt wird?
  4. Welchen Handlungs- und Ermessensspielraum hat die Stadt Leipzig bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, um die photovoltaische Nutzung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zu ermöglichen?
  5. Gibt es Formen der photovoltaischen Nutzung (Dach, Fassade, Balkon), die mit dem Denkmalschutz vereinbar sind? Wenn ja, welche?

 

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