Verwaltungsstandpunkt - VII-A-07143-VSP-01

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Beratungsfolge

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Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre

 

 

 Rechtswidrig und/oder

 

 Nachteilig für die Stadt Leipzig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Zustimmung

 

 Ablehnung

 

 

 

 

 

 Zustimmung mit Ergänzung

 

 Sachverhalt bereits berücksichtigt

 

 

 

 

X

 Alternativvorschlag

 

 Sachstandsbericht

 

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch gezielte Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit die Bekanntheit der Möglichkeit zu erhöhen, dass schutzbedürftige Personen über Anträge beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter Leipzig eine Erstattung der Kosten der Unterbringung, die im Rahmen von Miet- oder Untermietverträgen entstehen, erhalten können.

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Räumlicher Bezug

keiner

 

 

Zusammenfassung

 

Anlass der Vorlage:   

 

 

 Rechtliche Vorschriften

 

 Stadtratsbeschluss

 

 Verwaltungshandeln

 

X

 Sonstiges: Antrag

 

Anstelle der beantragten Pauschale von 5 EUR/Tag für Privatpersonen, die unentgeltlich Räume in ihren Privatwohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben, schlägt der Verwaltungsstandpunkt eine Verstärkung der bisherigen Anstrengungen vor, Kosten der Unterkunft im Rahmen regulärer Miet- oder Untermietverträge zu erstatten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

X

nein

 

wenn ja,

Kostengünstigere Alternativen geprüft

 

nein

 

ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung

Folgen bei Ablehnung

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

 

Im Haushalt wirksam

von

bis

Höhe in EUR

wo veranschlagt

Ergebnishaushalt

Erträge

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

Finanzhaushalt

Einzahlungen

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?

 

nein

 

wenn ja, nachfolgend angegeben

 

Folgekosten Einsparungen wirksam

von

bis

Höhe in EUR/Jahr

wo veranschlagt

Zu Lasten anderer OE

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand

 

 

 

 

Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrechtliche Prüfung

 

 

nein

 

wenn ja

Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG

 

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts

Umsatzsteuerpflicht der Leistung

 

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen

 

 

ja

 

nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

X

nein

 

wenn ja, nachfolgend angegeben

Beantragte Stellenerweiterung:

Vorgesehener Stellenabbau:

 

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Hintergrund zum Beschlussvorschlag:

Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?

 

 

2030 – Leipzig wächst nachhaltig!
Ziele und Handlungsschwerpunkte

Leipzig setzt auf
Lebensqualität

Leipzig besteht im
Wettbewerb

 

Balance zwischen
Verdichtung und Freiraum

 

Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze

 

Qualität im öffentlichen Raum
und in der Baukultur

 

Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte

 

Nachhaltige Mobilität
 

 

Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur

 

Vorsorgende Klima- und
Energiestrategie

 

Vorsorgendes Flächen- und Liegenschafts-management

 

Erhalt und Verbesserung der
Umweltqualität

 

Leistungsfähige technische Infrastruktur

 

Quartiersnahe Kultur-, Sport-
und Freiraum-angebote

 

 

Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft

Leipzig schafft soziale Stabilität

 

Wirkung auf Akteure

Leipzig stärkt seine Internationalität

X

Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt

X

Bürgerstadt

 

Weltoffene Stadt

 

Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung

 

Region

 

Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft

X

Bezahlbares Wohnen

 

Stadtrat

 

Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung

 

Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote

 

Kommunalwirtschaft

 

Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort

 

Lebenslanges Lernen

 

Verwaltung

 

Imageprägende Großveranstaltungen

 

Sichere Stadt

 

 

 

Globales Denken, lokal verantwortliches Handeln

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ziele

Bei Bedarf überschreiben (max. 50 ZML)

 

Trifft nicht zu

 

 

 

 

 

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Klimawirkung durch den Beschluss der Vorlage

Stufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung)

Eingesetzte Energieträger (Strom, Wärme, Brennstoff)

X

keine / Aussage nicht möglich

 

erneuerbar

 

fossil

Reduziert bestehenden Energie-/Ressourcenverbrauch

X

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Speichert CO2-Emissionen (u.a. Baumpflanzungen)

X

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Mindert die Auswirkungen des Klima­wandels (u. a. Entsiegelung, Regen­wassermanagement)

X

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Abschätzbare Klimawirkung mit erheblicher Relevanz

 

ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer

X

nein

Vorlage hat keine abschätzbare Klimawirkung

X

ja (Prüfschema endet hier.)

 

 

 

Stufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. leipzig.de)

 

 

ja

 

nein (Begründung s. Abwägungsprozess)

 

nicht berührt (Prüfschema endet hier.)

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz

 

 

Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________

 

 

liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________

 

 

wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

 

 

 

 

 

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Beschreibung des Abwägungsprozesses:

 

Innerhalb der Stadtverwaltung sind keine unterschiedlichen Beurteilungen aufgetreten.

I. Eilbedürftigkeitsbegründung

 

Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.

 

II. Begründung Nichtöffentlichkeit

 

Nicht notwendig.

 

III.  Strategische Ziele

 

Nicht notwendig.

 

IV. Sachverhalt

1. Begründung Kreuz auf dem Deckblatt

 

Im Zuge des Krieges in der Ukraine zeigen die Leipzigerinnen und Leipziger ein bewundernswertes Maß an Hilfsbereitschaft. Neben der enormen Spendenbereitschaft ist insbesondere die hohe Bereitschaft, Schutzsuchende aus der Ukraine privat aufzunehmen, hervorzuheben. Besonders in den ersten Wochen nach Kriegsausbruch konnten mehrere tausend Geflüchtete so eine zwischenzeitliche Bleibe in Leipzig finden. Den vielen ehrenamtlich tätigen Leipzigerinnen und Leipzigern ist und bleibt die Stadt zu Dank verpflichtet.

 

Der zugrundeliegende Antrag verfolgt die Intention, das ehrenamtliche Engagement in der privaten Unterbringung mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 5 EUR/Tag und untergebrachter Person zu entgelten. Die Notwendigkeit einer derartigen Ehrenamtspauschale wird aus verschiedenen, nachfolgend erläuterten Gründen, nicht geteilt.

 

Kosten der Unterkunft nach AsylbLG bzw. SGB II/SGB XII

 

Der Kreis der schutzsuchenden Personen aus der Ukraine unterliegt einer städtischen Unterbringungspflicht. Mit Ankunft in Leipzig haben bzw. hatten diese Personen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. seit dem 01. Juni auf Leistungen der Grundsicherung nach SGB II/SGB XII. Bestandteil dieser Leistungen ist die Finanzierung der Kosten der Unterkunft. Diese Kosten der Unterkunft können auch bei privater Unterbringung geltend gemacht werden, wenn ein Mietvertrag oder Untermietvertrag zwischen Unterkunftsgeber/-in und Schutzsuchenden geschlossen wird.

 

Für die Schutzsuchenden ergibt sich daraus die Möglichkeit, gleichberechtigt und auf Augenhöhe gegenüber dem/der Vermieter/-in aufzutreten, verbunden mit einem höheren Maß an Sicherheit verglichen mit dem Status als Gast in privater Unterbringung. Daneben werden keine einseitigen Abhängigkeiten geschaffen, gleichzeitig erhalten die Schutzsuchenden die Möglichkeit, die Unterkunft frei wählen zu können.

 

Die Präferenz zum Abschluss von Verträgen zur Sicherung der Wohnungskosten wurde auch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales thematisiert. Diese ist insbesondere dann erforderlich, wenn der wohnungsgebende Haushalt selbst im Transferleistungsbezug steht. Die entstehenden Wohnkosten sind dann verbindlich nach dem sogenannten Kopf-Prinzip zu teilen. Dies bedeutet, dass die entstehenden Miet- und Betriebskosten dann über alle im Haushalt lebenden Personen zu verteilen und dem jeweiligen Transferleistungsträger mitzuteilen sind.

 

Um die Geltendmachung der Kosten der Unterkunft für die privaten Unterkunftgeber/-innen zu erleichtern, wurden diese vom Sozialamt kontaktiert und über die Höhe der übernommenen Kosten der Unterkunft sowie das Prozedere informiert. Voraussetzung auf Seiten der Schutzsuchenden für den Leistungsbezug ist insbesondere die Registrierung in Leipzig im Ankommenszentrum. Die Beratung hinsichtlich Kosten der Unterkunft durch das Sozialamt erfolgt ebenfalls im Ankommenszentrum, in der Regel im Rahmen der ersten Vorsprache. 

 

Die zwischenzeitlichen Wartezeiten auf eine Registrierung im Ankommenszentrum konnten bis Ende Mai abgebaut werden, so dass eine Vorsprache beim Sozialamt und die Geltendmachung der Kosten der Unterkunft ohne zeitlichen Verzug möglich ist. Die Verwaltung ist auch weiterhin bemüht, an allen von Schutzsuchenden aus der Ukraine frequentierten Anlaufpunkten Sprachmittler/-innen vorzuhalten, um etwaige Sprach- und Kommunikationsbarrieren zu minimieren.

 

Rechtliche Würdigung der vorgeschlagenen Zivilgesellschaftspauschale

 

Die Einführung der beantragten Zivilgesellschaftspauschale als Leistung nach dem SGB II bzw. SGB XII kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Daneben wäre die Einführung einer Zivilgesellschaftspauschale als freiwillige Leistung der Stadt Leipzig im Rahmen einer zuwendungsrechtlichen Fördermaßnahme denkbar.

 

Die Umsetzung müsste den Vorgaben der städtischen „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" sowie den zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften folgen. Sie könnte durch eine eigene Fachförderrichtlinie erfolgen. Insgesamt steht dem Stadtrat hier ein weiter Gestaltungsspielraum zur Ausgestaltung der Fördermaßnahme zu. Die Einführung einer solchen Fördermaßnahme könnte allerdings nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel erfolgen.

 

Zudem sind zur Sicherstellung der Erreichung des Förderzwecks und der zweckgebundenen Verwendung der gezahlten Fördermittel grundsätzliche Verfahrensanforderungen zu erfüllen.

 

Die Fördermittel wären durch die Zuwendungsempfänger, hier die privaten Gastgeber, zu beantragen. Es wäre daher zu prüfen, wie die begehrte Antragstellung bereits im Rahmen der Registrierung umgesetzt werden kann. Hier wäre auch aus (sozial-) datenschutzrechtlicher Sicht zu prüfen, wie eine automatisierte Datenweitergabe im Rahmen des Registrierungsprozesses umgesetzt werden könnte. Im Rahmen der Bewilligung wäre zu thematisieren, für welchen Zeitraum die Leistungen gewährt werden können.

 

Eine rückwirkende Bewilligung und Auszahlung von Leistungen wäre dabei aufgrund des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nr. 6.4.1 der Rahmenrichtlinie ausgeschlossen. Mit Blick darauf, dass eine Auszahlung der beantragten Zivilgesellschaftspauschale nur für zukünftige Unterbringungen erfolgen könnte und vorab die Erarbeitung eines rechtssicheren zuwendungsrechtlichen Antrags- und

Bewilligungsverfahrens erforderlich wäre, ist davon auszugehen, dass eine Leistungserbringung nicht kurzfristig umsetzbar sein wird.

 

Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Stadt Leipzig im Bereich der Unterbringung

 

Die Kommunikation mit privaten Unterkunftgeber/-innen stellt seit Beginn des Krieges in der Ukraine einen zentralen Teil der Tätigkeit des Engagementzentrums Ukraine dar.

 

Zur Beantwortung von Anfragen an die Stadtverwaltung wurden Anfang März das zentrale Postfach ukraine@leipzig.de sowie ein Kontaktformular eingerichtet, über das in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern eine Vielzahl von Anfragen von geflüchteten Personen und engagierten Leipziger/-innen beantwortet werden.

 

Die Mitarbeiter/-innen des Engagementzentrums Ukraine sind im Auftrag der Stadt Leipzig darüber hinaus in diversen Netzwerktreffen und Informationsveranstaltungen präsent, insbesondere in den Regelmäßigen Netzwerktreffen des Hauses der Demokratie zur Hilfe für die Ukraine. Das Thema der privaten Unterbringung sowie das Prozedere der Geltendmachung der entstandenen Kosten der Unterkunft wird in diesen Veranstaltungen regelmäßig thematisiert.

 

Am 30.06. fand eine dezidiert auf die Fragen und Problemstellungen privater Unterkunftgeber/-innen zugeschnittene Veranstaltung unter Federführung des Sozialamtes statt. 

 

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

 

Der Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für private Unterkunftsgeber/-innen befindet sich bereits in der Umsetzung.

 

Eine Informationsveranstaltung für private Unterkunftsgeber/-innen fand am 30.06.2022 statt.

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