Verwaltungsstandpunkt - VII-A-07143-VSP-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zivilgesellschaftspauschale für Unterstützer*innen der Ukraine-Hilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Verwaltungsstandpunkt
- Vorlageanlass:
- Sonstiges
- Federführend:
- 02.1 Dezernat Allgemeine Verwaltung
- Einreicher:
- Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit/Ergebnis | Beschluss |
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●
Erledigt
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DB OBM - Vorabstimmung
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
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Bestätigung
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●
Erledigt
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FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Beschlussfassung
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14.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch gezielte Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit die Bekanntheit der Möglichkeit zu erhöhen, dass schutzbedürftige Personen über Anträge beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter Leipzig eine Erstattung der Kosten der Unterbringung, die im Rahmen von Miet- oder Untermietverträgen entstehen, erhalten können.
Räumlicher Bezug
keiner
Zusammenfassung
Anlass der Vorlage:
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Rechtliche Vorschriften |
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Stadtratsbeschluss |
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Verwaltungshandeln |
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X |
Sonstiges: Antrag |
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Anstelle der beantragten Pauschale von 5 EUR/Tag für Privatpersonen, die unentgeltlich Räume in ihren Privatwohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben, schlägt der Verwaltungsstandpunkt eine Verstärkung der bisherigen Anstrengungen vor, Kosten der Unterkunft im Rahmen regulärer Miet- oder Untermietverträge zu erstatten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
X |
nein |
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wenn ja, |
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Kostengünstigere Alternativen geprüft |
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nein |
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ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung |
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Folgen bei Ablehnung |
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nein |
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ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? |
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nein |
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ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Im Haushalt wirksam |
von |
bis |
Höhe in EUR |
wo veranschlagt |
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Ergebnishaushalt |
Erträge |
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Aufwendungen |
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Finanzhaushalt |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? |
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nein |
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wenn ja, nachfolgend angegeben |
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Folgekosten Einsparungen wirksam |
von |
bis |
Höhe in EUR/Jahr |
wo veranschlagt |
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Zu Lasten anderer OE |
Ergeb. HH Erträge |
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Ergeb. HH Aufwand |
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Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten |
Ergeb. HH Erträge |
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Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) |
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Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen |
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Steuerrechtliche Prüfung |
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nein |
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wenn ja |
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Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG |
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nein |
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ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts |
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Umsatzsteuerpflicht der Leistung |
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|
nein |
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ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen |
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ja |
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nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung |
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Auswirkungen auf den Stellenplan |
X |
nein |
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wenn ja, nachfolgend angegeben |
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Beantragte Stellenerweiterung: |
Vorgesehener Stellenabbau: |
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Hintergrund zum Beschlussvorschlag: Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?
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2030 – Leipzig wächst nachhaltig! |
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Leipzig setzt auf |
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Leipzig besteht im |
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Balance zwischen |
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Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze |
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Qualität im öffentlichen Raum |
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Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte |
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Nachhaltige Mobilität |
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Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur |
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Vorsorgende Klima- und |
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Vorsorgendes Flächen- und Liegenschafts-management |
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Erhalt und Verbesserung der |
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Leistungsfähige technische Infrastruktur |
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Quartiersnahe Kultur-, Sport-
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Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft |
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Leipzig schafft soziale Stabilität |
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Wirkung auf Akteure |
Leipzig stärkt seine Internationalität |
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Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt |
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Bürgerstadt |
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Weltoffene Stadt |
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Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung |
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Region |
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Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft |
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Bezahlbares Wohnen |
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Stadtrat |
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Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung |
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Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote |
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Kommunalwirtschaft |
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Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort |
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Lebenslanges Lernen |
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Verwaltung |
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Imageprägende Großveranstaltungen |
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Sichere Stadt |
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Globales Denken, lokal verantwortliches Handeln |
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Sonstige Ziele |
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Bei Bedarf überschreiben (max. 50 ZML) |
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Trifft nicht zu |
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Klimawirkung durch den Beschluss der Vorlage |
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Stufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung) |
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Eingesetzte Energieträger (Strom, Wärme, Brennstoff) |
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keine / Aussage nicht möglich |
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erneuerbar |
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fossil |
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Reduziert bestehenden Energie-/Ressourcenverbrauch |
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Aussage nicht möglich |
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ja |
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nein |
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Speichert CO2-Emissionen (u.a. Baumpflanzungen) |
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Aussage nicht möglich |
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ja |
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nein |
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Mindert die Auswirkungen des Klimawandels (u. a. Entsiegelung, Regenwassermanagement) |
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Aussage nicht möglich |
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ja |
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nein |
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Abschätzbare Klimawirkung mit erheblicher Relevanz |
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ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer |
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nein |
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Vorlage hat keine abschätzbare Klimawirkung |
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ja (Prüfschema endet hier.) |
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Stufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. leipzig.de) |
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ja |
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nein (Begründung s. Abwägungsprozess) |
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nicht berührt (Prüfschema endet hier.) |
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Stufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz |
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Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________ |
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liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________ |
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wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss) |
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Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Innerhalb der Stadtverwaltung sind keine unterschiedlichen Beurteilungen aufgetreten.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht notwendig.
III. Strategische Ziele
Nicht notwendig.
IV. Sachverhalt
1. Begründung Kreuz auf dem Deckblatt
Im Zuge des Krieges in der Ukraine zeigen die Leipzigerinnen und Leipziger ein bewundernswertes Maß an Hilfsbereitschaft. Neben der enormen Spendenbereitschaft ist insbesondere die hohe Bereitschaft, Schutzsuchende aus der Ukraine privat aufzunehmen, hervorzuheben. Besonders in den ersten Wochen nach Kriegsausbruch konnten mehrere tausend Geflüchtete so eine zwischenzeitliche Bleibe in Leipzig finden. Den vielen ehrenamtlich tätigen Leipzigerinnen und Leipzigern ist und bleibt die Stadt zu Dank verpflichtet.
Der zugrundeliegende Antrag verfolgt die Intention, das ehrenamtliche Engagement in der privaten Unterbringung mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 5 EUR/Tag und untergebrachter Person zu entgelten. Die Notwendigkeit einer derartigen Ehrenamtspauschale wird aus verschiedenen, nachfolgend erläuterten Gründen, nicht geteilt.
Kosten der Unterkunft nach AsylbLG bzw. SGB II/SGB XII
Der Kreis der schutzsuchenden Personen aus der Ukraine unterliegt einer städtischen Unterbringungspflicht. Mit Ankunft in Leipzig haben bzw. hatten diese Personen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. seit dem 01. Juni auf Leistungen der Grundsicherung nach SGB II/SGB XII. Bestandteil dieser Leistungen ist die Finanzierung der Kosten der Unterkunft. Diese Kosten der Unterkunft können auch bei privater Unterbringung geltend gemacht werden, wenn ein Mietvertrag oder Untermietvertrag zwischen Unterkunftsgeber/-in und Schutzsuchenden geschlossen wird.
Für die Schutzsuchenden ergibt sich daraus die Möglichkeit, gleichberechtigt und auf Augenhöhe gegenüber dem/der Vermieter/-in aufzutreten, verbunden mit einem höheren Maß an Sicherheit verglichen mit dem Status als Gast in privater Unterbringung. Daneben werden keine einseitigen Abhängigkeiten geschaffen, gleichzeitig erhalten die Schutzsuchenden die Möglichkeit, die Unterkunft frei wählen zu können.
Die Präferenz zum Abschluss von Verträgen zur Sicherung der Wohnungskosten wurde auch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales thematisiert. Diese ist insbesondere dann erforderlich, wenn der wohnungsgebende Haushalt selbst im Transferleistungsbezug steht. Die entstehenden Wohnkosten sind dann verbindlich nach dem sogenannten Kopf-Prinzip zu teilen. Dies bedeutet, dass die entstehenden Miet- und Betriebskosten dann über alle im Haushalt lebenden Personen zu verteilen und dem jeweiligen Transferleistungsträger mitzuteilen sind.
Um die Geltendmachung der Kosten der Unterkunft für die privaten Unterkunftgeber/-innen zu erleichtern, wurden diese vom Sozialamt kontaktiert und über die Höhe der übernommenen Kosten der Unterkunft sowie das Prozedere informiert. Voraussetzung auf Seiten der Schutzsuchenden für den Leistungsbezug ist insbesondere die Registrierung in Leipzig im Ankommenszentrum. Die Beratung hinsichtlich Kosten der Unterkunft durch das Sozialamt erfolgt ebenfalls im Ankommenszentrum, in der Regel im Rahmen der ersten Vorsprache.
Die zwischenzeitlichen Wartezeiten auf eine Registrierung im Ankommenszentrum konnten bis Ende Mai abgebaut werden, so dass eine Vorsprache beim Sozialamt und die Geltendmachung der Kosten der Unterkunft ohne zeitlichen Verzug möglich ist. Die Verwaltung ist auch weiterhin bemüht, an allen von Schutzsuchenden aus der Ukraine frequentierten Anlaufpunkten Sprachmittler/-innen vorzuhalten, um etwaige Sprach- und Kommunikationsbarrieren zu minimieren.
Rechtliche Würdigung der vorgeschlagenen Zivilgesellschaftspauschale
Die Einführung der beantragten Zivilgesellschaftspauschale als Leistung nach dem SGB II bzw. SGB XII kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Daneben wäre die Einführung einer Zivilgesellschaftspauschale als freiwillige Leistung der Stadt Leipzig im Rahmen einer zuwendungsrechtlichen Fördermaßnahme denkbar.
Die Umsetzung müsste den Vorgaben der städtischen „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" sowie den zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften folgen. Sie könnte durch eine eigene Fachförderrichtlinie erfolgen. Insgesamt steht dem Stadtrat hier ein weiter Gestaltungsspielraum zur Ausgestaltung der Fördermaßnahme zu. Die Einführung einer solchen Fördermaßnahme könnte allerdings nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel erfolgen.
Zudem sind zur Sicherstellung der Erreichung des Förderzwecks und der zweckgebundenen Verwendung der gezahlten Fördermittel grundsätzliche Verfahrensanforderungen zu erfüllen.
Die Fördermittel wären durch die Zuwendungsempfänger, hier die privaten Gastgeber, zu beantragen. Es wäre daher zu prüfen, wie die begehrte Antragstellung bereits im Rahmen der Registrierung umgesetzt werden kann. Hier wäre auch aus (sozial-) datenschutzrechtlicher Sicht zu prüfen, wie eine automatisierte Datenweitergabe im Rahmen des Registrierungsprozesses umgesetzt werden könnte. Im Rahmen der Bewilligung wäre zu thematisieren, für welchen Zeitraum die Leistungen gewährt werden können.
Eine rückwirkende Bewilligung und Auszahlung von Leistungen wäre dabei aufgrund des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Nr. 6.4.1 der Rahmenrichtlinie ausgeschlossen. Mit Blick darauf, dass eine Auszahlung der beantragten Zivilgesellschaftspauschale nur für zukünftige Unterbringungen erfolgen könnte und vorab die Erarbeitung eines rechtssicheren zuwendungsrechtlichen Antrags- und
Bewilligungsverfahrens erforderlich wäre, ist davon auszugehen, dass eine Leistungserbringung nicht kurzfristig umsetzbar sein wird.
Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Stadt Leipzig im Bereich der Unterbringung
Die Kommunikation mit privaten Unterkunftgeber/-innen stellt seit Beginn des Krieges in der Ukraine einen zentralen Teil der Tätigkeit des Engagementzentrums Ukraine dar.
Zur Beantwortung von Anfragen an die Stadtverwaltung wurden Anfang März das zentrale Postfach ukraine@leipzig.de sowie ein Kontaktformular eingerichtet, über das in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern eine Vielzahl von Anfragen von geflüchteten Personen und engagierten Leipziger/-innen beantwortet werden.
Die Mitarbeiter/-innen des Engagementzentrums Ukraine sind im Auftrag der Stadt Leipzig darüber hinaus in diversen Netzwerktreffen und Informationsveranstaltungen präsent, insbesondere in den Regelmäßigen Netzwerktreffen des Hauses der Demokratie zur Hilfe für die Ukraine. Das Thema der privaten Unterbringung sowie das Prozedere der Geltendmachung der entstandenen Kosten der Unterkunft wird in diesen Veranstaltungen regelmäßig thematisiert.
Am 30.06. fand eine dezidiert auf die Fragen und Problemstellungen privater Unterkunftgeber/-innen zugeschnittene Veranstaltung unter Federführung des Sozialamtes statt.
2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)
Der Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für private Unterkunftsgeber/-innen befindet sich bereits in der Umsetzung.
Eine Informationsveranstaltung für private Unterkunftsgeber/-innen fand am 30.06.2022 statt.