Beschlussvorlage - VII-DS-01791
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung des Objektes Pistorisstraße 10 für die Kindertageseinrichtung "Bärchenland" sowie Bestätigung von außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
- Status:
- öffentlich (Beschlussumsetzung abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Vorlageanlass:
- Verwaltungshandeln
- Federführend:
- 65 Amt für Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 02.2 Dezernat Finanzen; 20 Stadtkämmerei; 02.5 Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt; 30 Rechtsamt; 61 Stadtplanungsamt
- Einreicher:
- Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit/Ergebnis | Beschluss |
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●
Erledigt
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
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Bestätigung
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Erledigt
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FA Jugend, Schule und Demokratie
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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05.10.2020
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Erledigt
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SBB Südwest
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Vorberatung
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05.10.2020
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abgeschlossen
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Grundstücksverkehrsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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FA Finanzen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Beschlussfassung
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14.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Gewerbemietvertrag zur Fortführung der Nutzung und Betreibung der kommunalen Kindertagesstätte in der Pistorisstraße 10 zum 01.11.2020 wird beschlossen.
- Der Mehrbedarf in 2020 in Höhe von 10.133,22 € kann innerhalb des Budgets MP_65 gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
| nein | x | wenn ja, | ||||||||||||
Kostengünstigere Alternativen geprüft | x | nein |
| ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
Folgen bei Ablehnung |
| nein | x | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? | x | nein |
| ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
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Im Haushalt wirksam | von | bis | Höhe in EUR | wo veranschlagt | ||||||||||||
Ergebnishaushalt | Erträge |
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| Aufwendungen | 01.11.20 01.11.20
01.01.21 01.01.21
01.01.23 01.01.23 | 31.12.20 31.12.20
31.12.22 31.12.22
31.03.23 31.03.23 | 10.800,00 € 4.562,98 €
129.600,00 € 54.755,76 €
16.200,00 € 6.844,47 € | 65_MP SK 42311100 65_MP SK 42311110
65_MP SK 42311100 65_MP SK 42311110
65_MP SK 42311100 65_MP SK 42311110 | |||||||||||
Finanzhaushalt | Einzahlungen |
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| Auszahlungen |
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Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? | x | nein |
| wenn ja, | ||||||||||||
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Folgekosten Einsparungen wirksam | von | bis | Höhe in EUR (jährlich) | wo veranschlagt | ||||||||||||
Zu Lasten anderer OE | Ergeb. HH Erträge |
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| Ergeb. HH Aufwand |
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Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten | Ergeb. HH Erträge |
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| Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) |
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| Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen |
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Steuerrechtliche Prüfung |
| nein | x | wenn, ja | ||||||||||||
Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG |
| nein |
| ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts | ||||||||||||
Umsatzsteuerpflicht der Leistung |
| nein |
| ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen | x | ja |
| Nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | ||||||||||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan |
| Ja | x | Nein | ||||||||||||
Beantragte Stellenerweiterung: | Vorgesehener Stellenabbau: | |||||||||||||||
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Eilbedürftigkeit ist erforderlich, da der aktuell bestehende Mietvertrag vom bisherigen Eigentümer zum 31.10.2020 der Stadt Leipzig gekündigt wurde und der Weiterbetrieb der Kita zum 01.11.2020 nicht gesichert wäre.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Die Nichtöffentlichkeit der Anlage dieser Vorlage ist erforderlich, da sich in dieser der ausgehandelte Gewerbemietvertrag befindet, welcher aus vertragsrechtlichen Gründen mit dem Vermieter nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
III. Strategische Ziele
Die Kindertageseinrichtung Pistorisstraße 10 wird langfristig benötigt, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im Versorgungsraum Südwest, Ortsteil Schleußig, umsetzen zu können.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Die kombinierte Kindertageseinrichtung Pistorisstraße 10 befindet sich im Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig, und ist damit hinsichtlich der Beurteilung des Bedarfes dem Versorgungsraum Innerer Westen zugeordnet.
Der in den 90er Jahren auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen aus 1993 entstandene, unbefristete Mietvertrag erhielt in 2015 eine Mietzinsanpassung auf Grund von Forderungen des Vermieters. Eine Fortsetzung unter den gegebenen günstigen finanziellen Bedingungen brachte die Weiterführung der kurzen Kündigungsfrist von 3 Monaten mit sich. Diese Kündigungsfrist stand seitens des Eigentümers nicht zur Disposition. Im Zuge der Veräußerung der Liegenschaft in 2020 wurde mit dem Käufer mündlich die weitere Betriebsabsicht geklärt. Eine Kündigung war nicht zu erwarten. Da der Käufer im bisher bestehenden Mietvertrag Risiken sah, muss im Zusammenhang mit dem Übergang ein neuer Mietvertrag geschlossen werden.
Entsprechend den aktuellen Berechnungen des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertageseinrichtungen weist dieser Versorgungsraum aktuell das größte Defizit zwischen Bedarf und verfügbaren Kapazitäten für Kinder bis zum Schuleintritt aus. Mit Stand der Analyse für das Konzept (03/2020) fehlten hier mehr als 900 Plätze in Kitas, darunter allein in Schleußig mehr als 800 Plätze.
Für den Ortsteil ist in den nächsten Jahren ein Neubau in der Holbeinstraße 58 mit 200 Plätzen geplant, der jedoch das Defizit nicht ausgleichen kann.
Zudem müssen in den nächsten Jahren mindestens drei Einrichtungen des Versorgungsraumes einer Komplettsanierung unterzogen werden, was die verfügbaren Kapazitäten mindestens zeitweise weiter einschränken wird, wenn keine ausreichend großen Interimsobjekte verfügbar sind. Zehn Objekte des Versorgungsraumes sind hinsichtlich ihres Bauzustandes in ihrem Fortbestand gefährdet.
Es ist dringend erforderlich, bestehende Kapazitäten nach Möglichkeit zu erhalten.
2. Beschreibung der Maßnahme
Im Ergebnis der Verhandlungen mit der Limes Kinder GmbH, als zukünftigen Eigentümer, liegt der Stadt Leipzig der Gewerbemietvertrag für die Anmietung des auf dem Grundstück Pistorisstraße 10, 04229 Leipzig befindlichen Gebäudes mit Freifläche zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung vor.
Aktuelle Eckpunkte des Gewerbemietvertrages Pistorisstraße 10
Mietbeginn: 01.11.2020
Mietende: 31.03.2023
Nutzfläche Gebäude: 570,37 m²
Außenfläche inkl. Terrasse: 749,00 m²
monatliche Miete: 5.400,00 €
davon: Nutzfläche Gebäude: 5.000,00 € (8,77 € / m²)
Außenflächen inkl. Terrasse 400,00 € (0,53 € / m²)
monatliche Betriebs- u. Nebenkostenvorauszahlung: 2.281,49 €
davon: Heiz- und Warmwasserkosten: 1.425,93 € (2.50 € / m²)
Sonstige Betriebskosten: 855,56 € (1,50 € / m²)
Monatlicher Gesamtmiete: 7.681,49 €
jährliche Gesamtmiete: 92.177,88 €
Mehrbedarf 2020
Bisherige monatliche Gesamtmiete: 2.614,88 €
Neue monatliche Gesamtmiete: 7.681,49 €
Mehrbedarf/pro Monat: 5.066,61 €
Mehrbedarf 2021/2022
Bisher angenommene monatliche Gesamtmiete: 3.045,48 €
Neue monatliche Gesamtmiete: 7.681,49 €
Mehrbedarf /pro Monat: 4.636,01 €
Mehrbedarf / pro Jahr: 55.632,12 €
Der Mehrbedarf vom 01.01.2023 – 31.03.2023 wird in der Haushaltsplanung 2023/2024 Berücksichtigung finden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Der Gewerbemietvertrag für die Kita Pistorisstraße 10 soll zum 01.11.2020 abgeschlossen werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die bisherigen Mietaufwendungen für das Objekt Kita Pistorisstraße 10 wurden bereits in der Haushaltplanung 2019/2020 berücksichtigt.
Die Finanzierung des erforderlichen Mehrbedarfes für den Zeitraum 01.11.2020 bis 31.12.2020 kann aus Restmitteln des Mietbudgets 65_MP gedeckt werden.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Es gibt keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Gemäß § 14 Haftung, wird unter Punkt 14.2 Folgendes vereinbart:
„Die Parteien vereinbaren nach eingehendem Verhandeln dieser Klausel für die Dauer des Mietverhältnisses einen Gewährleistungsausschluss auch im Hinblick auf ein Minderungsrecht für anfängliche und angelegte Mängel, insbesondere auch wegen der den Parteien bekannten Legionellenproblematik. Die Parteien vereinbaren weiter, dass der Vermieter die Legionellenproblematik abstellt, dies bis 31.12.2020. Den Austausch der Wasserleitungen schuldet der Vermieter hierbei ausdrücklich nicht.“
Eine solche Regelung ist in den Verträgen der Stadt Leipzig zur Anmietung von Kitas unüblich und wäre auch generell mit Risiken behaftet. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Problematik und dem Umstand, dass der Zustand des Mietobjektes bekannt ist und damit die Risiken abschätzbar sind, soll dieser Paragraph akzeptiert werden."
Das bedeutet für den Mieter, Stadt Leipzig, den Komplettausschluss der Mängelhaftung inkl. der Mietminderungsansprüche wegen anfänglicher Mängel.
Dies betrifft ebenso die bekannte Legionellenproblematik. Hier erfolgt durch den Vermieter eine Reparatur an den Entnahmestellen.
Sollte ein kompletter Austausch der Wasserleitungen erforderlich werden, schließt dies der Vermieter aus.
Die Parteien vereinbaren in diesem Fall Folgendes:
„Die Parteien vereinbaren, dass bei Wiederauftretens des Legionellenproblems, verbunden mit einem notwendigen Leitungsaustausch zum Abstellen des Mangels, das Mietverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende, ohne wechselseitige Schadensersatzansprüche nach sich zu ziehen, aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.“
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtabschluss des Gewerbemietvertrages muss die bisher kommunal geführte Kita Pistorisstraße 10, mit derzeit 51 Kindern, vorübergehend in die Kita Paul-Köster-Straße ausziehen und das Objekt dem derzeitigen Eigentümer zum 31.10.2020 beräumt und besenrein übergeben werden.
Anlage:
Gewerbemietvertrag (nicht öffentlich)