Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_022.php 07.04.2022 15:21:37 Uhr 19.03.2024 11:04:12 Uhr

Ukraine-Hilfe: Dresden schafft zusätzlichen Wohnraum für Geflüchtete

Stadt zahlt Gastfreundschaftspauschale bei privater Unterbringung

Die Stadt Dresden will die Unterbringungsplätze für Geflüchtete kurzfristig um mehr als 2.000 Plätze erweitern. Der Stadtrat entscheidet darüber in seiner nächsten Sitzung am 13. April.

„Mit Beginn des Ukraine-Krieges und den ersten Geflüchteten die bei uns angekommen sind, haben wir als Landeshauptstadt nach einer Maxime gehandelt: Niemand wir alleine gelassen, niemand muss auf der Straße schlafen“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Durch eine unglaubliche Solidarität in der Stadtgesellschaft und schnellem Handeln in der Verwaltung, ist uns dies gelungen. Ein schnelles Ende des Krieges ist nicht in Sicht und gerade deshalb müssen wir mittel- und langfristige Lösungen finden. Dazu gehört die Gastfreundschaftspauschale genauso wie die Einrichtung von großen Unterkünften. Dresden hat im sächsischen Landesvergleich überproportional viele Menschen aufgenommen. Ich hoffe deshalb sehr, dass der Stadtrat unseren Plänen zustimmt, damit wir weiterhin unserem humanitären Auftrag gerecht werden.“

Sechs Wochen nach Kriegsbeginn sind bereits rund 6.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Dresden untergekommen. Die Stadt Dresden rechnet allein bis Ende April 2022 mit rund 8.000 Schutzsuchenden, für die Wohnraum bereitzustellen ist. Stand heute, Donnerstag, 7. April 2022, sind rund zwei Drittel (4.323) von ihnen vorerst privat untergebracht und ein Drittel (1.678) in kommunal organisierten Unterkünften. Das sind im Wesentlichen Hotels (773) sowie Turnhallen und die Messe Dresden (866). Diese Plätze sind allerdings nur für eine vorübergehende Unterbringung geeignet. Mittelfristig sollen Geflüchtete in private oder kommunal bereitgestellte Wohnungen ziehen oder einen Platz in einem Wohnheim bekommen. Die städtischen Flüchtlingsunterkünfte in Wohnheimen und Wohnungen waren bereits am 30. März 2022 zu 90 Prozent ausgelastet. Die kurzfristige Lösung besteht deshalb darin, verstärkt Wohnungen und ganze Hotels mit Betreiberverträgen anzumieten sowie weitere Flüchtlingsheime einzurichten.

Private und kommunal bereitgestellte Wohnungen

Es ist geplant, bis zum 30. Mai 2022 bis zu 400 Wohnungen mit einer Kapazität von 800 bis 1.000 Plätzen anzumieten. Zum 31. März 2022 konnten bereits 150 Wohnungen angemietet und übernommen werden.
Durch den Aufruf auf dem Dresdner Wohnungsmarkt gehen eine Vielzahl von Angeboten ein,
werden geprüft und bei Eignung in einem Mietvertrag für die Landeshauptstadt Dresden gesichert. Allerdings ist die Lage auf dem Dresdner Immobilienmarkt durch niedrigen Leerstand äußerst angespannt.

Anmietung und Betrieb ganzer Hotels als Flüchtlingsunterkunft

Um die fehlenden Unterbringungskapazitäten abzudecken, verhandelt die Landeshauptstadt
Dresden mit unterschiedlichen Hotelbetreibern bzw. Eigentümern von Hotelimmobilien. Voraussetzung ist, dass ein regulärer Hotelbetrieb neben der Flüchtlingsunterbringung ausgeschlossen wird. Deshalb muss die Stadtverwaltung in der Regel das gesamte Hotel anmieten. Dafür bereit stehen das Hotel DORMERO in Klotzsche, das Aparthotel Münzgasse in der Altstadt, das Landhotel in Nickern und das NH Hotel in der Leipziger Vorstadt. Alle zusammen bieten Wohnraum für rund 1.100 Personen.

Umbau städtischer Immobilien zu Flüchtlingsheimen

Das Gebäude Blasewitzer Straße 60, das bis 2016 unter anderem als Verwaltungsakademie und Schulgebäude genutzt wurde, lässt sich so umbauen, dass zwischen 82 und 117 Bewohner untergebracht werden können. Die Uthmannstraße 26, heute auch als „Kapelle Gorbitz“ bekannt, und das benachbarte Gebäude mit der Hausnummer 28 – zuletzt Standort der 74. Mittelschule – bieten nach einem möglichen Umbau Wohnraum für
59 bis 66 Personen. Weitere Gebäude der Landeshauptstadt Dresden können durch kleine Instandhaltungsmaßnahmen ebenfalls für die Unterbringung von geflüchteten Menschen hergerichtet werden. Das sind derzeit die ehemalige Kindertagesstätte Alexander-Herzen-Straße 64 und die ehemalige Kindertagesstätte Rudolf-Bergander-Ring 43.

Weitere Informationen in der Stadtratsvorlage V1534/22 unter https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=23157

Ehemaliges Übergangswohnheim in Dresden-Laubegast wird reaktiviert

Die ehemalige Asylunterkunft an der Gustav-Hartmann-Straße 4 in Laubegast geht im April wieder in Betrieb. Das Objekt bietet Platz für bis zu 94 Asylbewerber. Betrieben wird das Wohnheim von der Johanniter-Unfallhilfe. Sie bietet den Bewohnern auch eine sozialpädagogische Betreuung und niedrigschwellige Sozialarbeit. Die Johanniter-Unfallhilfe kennt das Objekt und den Stadtteil gut. Sie betreute das Heim bereits bis zu dessen Schließung im September 2021. Wie für Gemeinschaftsunterkünfte dieser Art üblich, hat der Betreiber in enger Abstimmung mit dem Sozialamt und weiteren Behörden ein objektspezifisches Sicherheitskonzept erstellt. Das Konzept beinhaltet auch einen Hygieneplan.

Gastfreundschaftspauschale

Dresdnerinnen und Dresdner, die privat Kriegsvertriebene aus der Ukraine aufgenommen haben, erhalten ab sofort eine sogenannte Gastfreundschaftspauschale. Pro aufgenommener Person werden täglich fünf Euro gezahlt. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder. Das Sozialamt überweist die Pauschale an den Unterkunftsgeber.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, erklärt: „Die Dresdnerinnen und Dresdner stehen fest an der Seite der Geflüchteten aus der Ukraine. Mehr als 4.000 Kriegsvertriebene kommen in Dresden aktuell bei privaten Gastgeberinnen und Gastgebern unter. Das ist großartig. Mit der Gastfreundschaftspauschale unterstützen wir die private Unterbringung. Ohne diese Gastfreundschaft könnte die Stadt die Geflüchteten aktuell ausschließlich in Notunterkünften unterbringen.“

Die Bürgermeisterin betont: „Gerade Kinder benötigen Räume, um zu spielen und zu faulenzen, aber auch um Erlebtes in Ruhe zu verarbeiten und zu lernen. Solche individuellen Rückzugsorte können wir ihnen in Turnhallen und in der Messe aktuell definitiv nicht bieten“.

Die Gastfreundschaftspauschale wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt (§ 3 Absatz 3 Satz 3 AsylbLG). Das Verfahren gilt für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 24. Februar 2022 eine private Aufnahme in Dresden gefunden haben und sich bei der Dresdner Ausländerbehörde registriert haben. Die Pauschale wird frühestens ab dem Tag der Registrierung erbracht. Der Kostensatz von fünf Euro pro Person und Tag deckt in pauschaler Form sämtliche Kosten der privaten Unterbringung ab. Für ganze Kalendermonate werden jeweils 30 Tage berücksichtigt. Die Gastfreundschaftspauschale wird monatlich abgerechnet. Dafür ist ein Antrag der Geflüchteten und eine gemeinsame Abrechnung mit dem Gastgeber bzw. der Gastgeberin beim Sozialamt erforderlich. Das Formular kann unter www.dresden.de/ukraine-hilfe heruntergeladen werden.

Hinweise für private Wohnungssuche von ukrainischen Geflüchteten

Zusätzlich stellt die Stadt auf der Webseite www.dresden.de/ukraine-hilfe ein neues Merkblatt bereit. Es bietet einen umfassenden Überblick über die öffentliche und private Unterbringung und gibt Tipps für die Suche nach einer eigenen Wohnung. Die Stadtverwaltung und regionale Wohnungsunternehmen unterstützen Geflüchtete nach Kräften bei der Suche nach einer eigenen Wohnung. Das Merkblatt erklärt unter anderem, was es mit dem Wohnberechtigungsschein und der sogenannten Angemessenheits- und Notwendigkeitsbescheinigung auf sich hat. Die Publikation gibt es auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

Die Gewährung der Asylbewerberleistungen ist eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Dresden. Der Stadtrat hat am 24. März 2022 unter anderem dafür eine überplanmäßige Ausgabeermächtigung für alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Auszahlungen beschlossen (V1495/22).