Antrag - VII-A-06828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ergänzend zu den bereits im Juni 2020 mit dem Antrag VII-A-00433-NF-03 beschlossenen Maßnahmen, wird die Stadtverwaltung beauftragt:

 

1. im Sinne der Maßgaben der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung

 anhand der zu erwartenden Renteneintritte des Bestandspersonals sowie

 des Bedarfs der geplanten neuen Einrichtungen

von Kindertagesstätten und (stationären) Angeboten im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Personalbedarfsprognose für die kommenden zunächst drei Jahre zu erstellen (Kita-Personalprognose und HzE-Personalprognose) und diese in Folge regelmäßig jährlich fortzuschreiben.

 

2. ein Förderprogramm „Hilfen zur Erziehung“ für die berufsbegleitende Ausbildung für Studierende der sozialen Arbeit sowohl beim öffentlichen als auch bei freien Trägern aufzulegen. Dieses soll für freie Träger zunächst 50 Plätze umfassen. Ziel ist es, vor allem kleine, regional tätige freie Träger zu fördern, die ohne öffentliche Unterstützung kaum eine Chance haben, berufsbegleitende Ausbildung für Studierende der sozialen Arbeit im Bereich Hilfe zu Erziehung zu leisten.

 

Zielgruppe sind:

 Studierende des dualen Studiengangs Soziale Arbeit an Berufsakademien oder bei Ausbildungsträgern, die ihren Praxisteil beim öffentlichen (VKKJ) oder bei freien Trägern absolvieren (Ausbildungsvertrag über 3 Jahre, der eine Ausbildungsvergütung enthält bzw. Arbeitsvertrag),

 Auszubildende, die eine berufsbegleitende Erzieher*innenausbildung für die Leistungsbereiche teilstationäre und stationäre Hilfen absolvieren,

 bereits beschäftigte Mitarbeiter*innen, die eine heilpädagogische Zusatzausbildung absolvieren.

 

Zusätzlich werden 16 Plätze für Studierende in dualen Studiengängen im VKKJ vorgesehen.

Die zu erstellende Fachförderrichtlinie soll sich an den bereits bestehenden Praxen mit Studierenden der Berufsakademien bzw. der existierenden Fachförderrichtlinien Erzieher*innenausbildung orientieren und sowohl die Refinanzierung des Praxisanteils als auch des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes sowie der Praxisbegleitung der Träger (Praxisanleiter*innen inkl. Ausbildungs- und Freistellungskosten) umfassen.

Nach drei Jahren Laufzeit erfolgt eine Evaluierung.

 

Die Fachförderrichtlinie soll mit dem Doppelhaushalt 2023/24 finanziell untersetzt werden.

 

3. mit den örtlich ansässigen Ausbildungseinrichtungen (Bildungsträger der Erzieher*innenausbildung und berufsbegleitender Studiengänge der sozialen Arbeit) in einen kontinuierlichen Austausch („Runder Tisch“) zu treten, um:

 die Quantität entsprechend der Personalbedarfe im Bereich Kita und HzE zu erhöhen,

 verbindliche Planungsgrundlagen zu schaffen,

 die Qualitätsanforderungen gemeinsam weiter zu entwickeln.

 

4. Im Rahmen der Förderung der freien Träger der Jugendhilfe (§§ 11-14 und 16 SGB VIII) und bei den Leistungsvereinbarungen mit Trägern von HzE-Maßnahmen werden ab 2024 Personalentwicklungsboni ausgereicht. Diese sind für konkrete Maßnahmen der Psychohygiene wie Coaching, Team-Building sowie für Weiterbildungen, kreative Personalgewinnungsstrategien, Mentoring-Programme, Qualitätszirkel etc. zu verwenden. Für Umfang und Vergabekriterien der Boni legt die Verwaltung dem (Jugendhilfeausschuss) Stadtrat bis Ende 2023 einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Ziel ist es, vor allem kleine, regional tätige, freie Träger zu fördern, denen es wirtschaftlich sonst kaum möglich wäre entsprechende Personalentwicklungsboni auszureichen.

 

5. sich auf Landesebene einzusetzen für:

 eine realistische Erfassung des Personalschlüssels in den Kindertagesstätten, für den Krankenstände, Urlaub oder Schwangerschaften herausgerechnet werden,

 eine prinzipielle Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kita und Horten sowie 

 im Hinblick auf stationäre HzE die Anpassung des Divisors, welcher der Berechnung des Personalschlüssels zugrunde liegt, an den TVÖD und die realen Gegebenheiten (z. B. realistischer Krankenstand).

 

6. Über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse wird dem Stadtrat erstmals zum 31.12.2022 per Informationsvorlage berichtet.  

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Das Problem fehlender Fachkräfte im sozialen Bereich – von Erzieher*innen in den Kita, Sozialarbeiter*innen in vielen Bereichen der Jugendhilfe, aber auch in anderen sozialen Bereichen (Wohnungslosenhilfe, Flüchtlingssozialarbeit etc.) – bleibt angespannt und wird sich im Hinblick auf Altersabgänge, vor allem im Erzieher*innenbereich, und dem Anwachsen von Bedarfen, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung, noch verschärfen. Hohe Krankenstände und Personalabordnungen innerhalb der kommunalen Arbeitsbereiche führten 2021 sogar zur Schließung von kompletten Kita und Offenen Freizeittreffs.

 

Bereits im Juni 2020 folgte der Stadtrat dem Antrag „Fachkräfteoffensive für soziale Berufe“ der Linksfraktion. Damit wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, u. a. eine Personalbedarfsprognose zu erstellen, ein Positionspapier z. B. für die Erweiterung von Ausbildungskapazitäten und erleichterten Zugängen zur Ausbildung für die Landesebene zu formulieren und verschiedene Maßnahmen auf kommunaler Ebene zu ergreifen. Darunter war u. a. auch die Prüfung der Etablierung einer Förderrichtlinie für berufsbegleitende Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit nach Vorbild der Regelung in der Fachförderrichtlinie Erzieherausbildung für Kita in freier Trägerschaft. Bisher ist in diesem Bereich (zu) wenig geschehen.

 

Im Ergebnis eines Fachgespräches mit Trägern und Berufsvertretungen im Dezember 2021 hat die Linksfraktion darum Ergebnisse zusammengefasst und Forderungen formuliert, die mit diesem Antrag unterbreitet werden. Die Vorschläge konkretisieren auch Handlungsempfehlungen und Maßnahmenplanungen der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung (bspw. Seite 12 für den Bereich HzE). Mittels einer Personalbedarfsprognose soll eine greifbare Prognose des Fachkräftebedarfs abgebildet werden. Die Fachförderrichtlinie für die berufsbegleitende Ausbildung von Fachkräften im Bereich der sozialen Arbeit soll – in Anlehnung an die erfolgreiche FFR im Bereich der Erzieher*innen-Ausbildung für Kita – mit finanziellen Mitteln unterlegt und mit dem Doppelhaushalt 2023/24 wirksam werden. Die Personalentwicklungsboni sollen Anreize für die Träger der Jugendhilfe schaffen, sich aktiv um die Personalentwicklung und -gewinnung zu bemühen. Die konkrete Ausgestaltung soll zwischen Verwaltung, Trägern und Politik erörtert werden.

 

Da für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften im sozialen Bereich Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle spielen, soll auch auf Landesebene weiter für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Änderung der Betreuungsschlüssel geworben werden. Sowohl im Kita- als auch HzE-Bereich stehen Fachkräfte unter hohem Druck, hohe Krankenstände sind die Regel, hinzu kommt u. a. Schichtarbeit. Die Wertschätzung dieser systemrelevanten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss endlich auch durch handfeste Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und -vergütungen unter Beweis gestellt werden.

 

 

 

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