Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und |
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | M 46 | ||
Datum: | 19.03.2010 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 14.06.2019) |
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M
46
Betreff:
Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche
und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und
Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als
Öffentlich-Private-Partnerschaft
Der Ausschreibung des Projekts "Öffentlich-Private-Partnerschaft - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main" wird im Umfang der in Anlage 1 des beigefügten Portfolios aufgeführten Bauwerke zugestimmt.
Begründung:
1.) Situation
Die Stadt Frankfurt am Main unterhält derzeit rund 340 Brücken mit einer Gesamtfläche von ca. 185.000 m². Ferner unterhält die Stadt Frankfurt am Main 230 weitere Ingenieurbauwerke wie Straßentunnel, Unterführungen, Stützmauern, Lärmschutzwände und Schilderbrücken.
Funktionierende und betriebsbereite Ingenieurbauwerke stellen eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur dar, die für die Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Frankfurt am Main gewährleistet sein muss.
Der aktuelle Zustand insbesondere des Brückenbestandes macht in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen erforderlich, um weiterem Substanzverlust und somit Werteverzehr des Vermögens der Stadt Frankfurt am Main entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund wurden mehrere Organisations- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Bereitstellung und Unterhaltung des Ingenieurbautenbestands der Stadt Frankfurt am Main geprüft. Eine Arbeitsgruppe aus städtischen Mitarbeitern und externen Beratern untersuchte die aktuelle Gesamtsituation, um eine Vorgehensweise zu entwickeln, die mit einem sinnvollen, adäquaten Mitteleinsatz den Werterhalt und die optimale Verfügbarkeit der Ingenieurbauwerke sicherstellt.
Zur Verifizierung des vorhandenen Datenmaterials und um einen umfassenden aktuellen Zustandsbericht der Ingenieurbauwerke zu erhalten, ist eine Überprüfung aller wesentlichen Ingenieurbauwerke (ausgenommen denkmalgeschützte Bauwerke, nicht in der städtischen Datenbank - SIB-Bauwerke - erfasste Bauwerke und Bauwerke anderer Baulastträger) durchgeführt worden.
Als Zustandsbefund lässt sich festhalten:
- An über 49 Ingenieurbauwerken (bzw. 70 Teilbauwerken) müssen dringend Erhaltungsmaßnahmen erfolgen und/oder die Bauwerke sind in der nächsten Zeit zu ersetzen, um so einer möglichen Sperrung der Bauwerke entgegenzuwirken.
- Teilweise ist die Verkehrssicherheit bereits so stark eingeschränkt, dass Verkehrseinschränkungen erforderlich wurden.
- In Einzelfällen mussten Bauwerke bereits kurzfristig für den Verkehr gesperrt oder durch Provisorien ersetzt werden (z.B. Lahmeyerbrücke).
Die Inaugenscheinnahme hat ferner deutlich gezeigt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Bauwerken einer umfangreichen Erhaltungsmaßnahme in Form einer grundhaften Erneuerung oder eines Ersatzneubaues bedarf.
Bei allen Bauwerken ist darüber hinaus davon auszugehen, dass die bisherige mangelnde Unterhaltung zu einer Verkürzung der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer der Bauwerke führen wird.
Die zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und zur Beseitigung von Schäden notwendigen Investitionen liegen allein für die Bauwerke im unter Punkt 4 beschriebenen Portfolio in Höhe von ca. 83 Mio. (brutto, Preisstand 2005). Erfolgen diese Investitionen nicht zeitnah, ist mit steigenden Kosten für die notwendigen Maßnahmen, weiteren Folgeschäden und mit erheblichen Verkehrseinschränkungen bis hin zu weiteren Brückensperrungen zu rechnen.
Beispielhaft sind in Anlage 3 Bauwerke aus dem Portfolio mit typischen Schadensbildern aufgeführt:
a) Bauwerk 2 (BW-Nr. intern 12) Straßenbrücke über
die Nidda in Hausen:
Das Bauwerk hat starke Korrosion an den Brückenlagern.
Zudem bestehen Betonabplatzungen und Aussinterungen an der Brückenuntersicht.
Im Fahrbahnbelag und besonders im Bereich der Brücke und der Hinterfüllung
befinden sich Risse im Fahrbahnbelag.
b) Bauwerk 18 (BW-Nr. intern 21 c) - Omegabrücke:
Das Bauwerk überspannt mehrere Gleise der Deutschen Bahn. Die Kappen sind
stark geschädigt und durchfeuchtet. Zudem ist die Übergangskonstruktion stark
verrostet.
c) Bauwerk 25 (BW-Nr. intern 22g)
Straßenbrücke über die DB im Zuge der Camberger Straße:
Der Fahrbahnbelag
ist komplett verschlissen und die Übergangskonstruktionen sind defekt. Die
Rollenlager und das Brückengeländer müssen wegen Korrosion erneuert werden. Das
Bauwerk weist mehrere starke Durchfeuchtungen und Betonabplatzungen auf.
Stark baufällig ist auch (ohne Bild):
- Bauwerk 38 (BW-Nr. intern 38) Straßenbrücke im Zuge
der Kennedyallee über den Königsbach:
Der Scheitel des Gewölbes ist
verformt bzw. Steine stellenweise ausgebrochen. Ein Ersatzneubau ist
kurzfristig erforderlich.
2.) Zielsetzung
Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, den bestehenden Instandsetzungs- und Sanierungsstau im Rahmen eines Projektes Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) zeitnah zu beheben, die Bauwerke auf wirtschaftlich sinnvollem und technisch erforderlichem Niveau zu unterhalten und somit eine hohe Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur dauerhaft zu sichern.
Gleichzeitig soll die Erschließung ausgewählter Bauwerke an die Anforderungen an barrierefreies Bauen angepasst sowie durch geeignete Schallschutzmaßnahmen an besonders betroffenen Straßen / Straßenzügen die Lärmbelastung für die Anwohner nachhaltig reduziert werden.
Die integrierte Vergabe von Neubau, Ersatzneubau sowie baulicher und betrieblicher Erhaltung soll sicherstellen, dass die Summe aus Investitionskosten und zukünftigen Folge- und Betriebskosten der Verkehrswege unter Wahrung qualitativer Aspekte optimiert wird. Durch Bündelung mehrerer Leistungsinhalte und einer ausreichenden Anzahl von Bauwerken zu einem Gesamtprojekt wird eine ÖPP-geeignete Größenordnung erreicht, die ÖPP-typischen Vorteile generiert und eine wirtschaftliche Projektrealisierung gewährleistet.
Ein professionelles Bauwerkserhaltungsmanagement und die moderne betriebliche Erhaltung durch den privaten Investor sollen eine umfassende Verfügbarkeit der Bauwerke gewährleisten, die erforderlichen Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung der Ingenieurbauwerke über einen Zeitraum von 30 Jahren sichern und eine gleichermaßen vorausschauende wie nachhaltige Sanierungs- und Erhaltungsstrategie für die vorgesehenen Ingenieurbauwerke ermöglichen.
a) ÖPP-Verfahren
Bei ÖPP-Projekten geht es um eine projektbezogene langfristige, vertraglich präzise festgelegte Kooperation von öffentlichen und privaten Partnern. Auch in Deutschland wurden bereits über 100 Projekte dieser Art in den verschiedenen Infrastrukturbereichen, vornehmlich im Hochbau, unterzeichnet. Prinzipiell wird bei diesen Projekten im Straßeninfrastrukturbereich zwischen nutzerfinanzierten Mautmodellen und haushaltsfinanzierten Verfügbarkeitsmodellen unterschieden.
Das Projekt ÖPP-Ingenieurbauwerke Frankfurt am Main ist als Verfügbarkeitsmodell auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation) strukturiert.
Erhebliche zeitliche und monetäre Einsparungen sowie signifikante Qualitätssteigerungen gegenüber herkömmlicher Sanierung sind auch für das vorliegende Projekt klar identifizierbar:
- unter Gewährleistung der größtmöglichen Verfügbarkeit der Verkehrsflächen wird sichergestellt, dass der Erhaltungsstau für eine Vielzahl von Bauwerken kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren abgebaut und Verkehrsbeeinträchtigungen minimiert werden;
- eine qualitativ angemessene, den technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechende und nachhaltige Erhaltung der Bauwerke wird über 30 Jahre sichergestellt und ein weiterer Verlust am Substanzwert der Bauwerke verhindert;
- bei herkömmlicher Sanierung werden für die Realisierung - von der Beantragung der Planungsmittel bis zum Baubeginn - durchschnittlich vier Jahre benötigt. Für dieses ÖPP-Vorhaben werden maximal 2 Jahre von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bis zum Baubeginn der dringlichsten Fälle erwartet - der Zeitlauf zwischen erkanntem Bedarf und Eingriff ist während der Vertragslaufzeit für die weiteren Bauwerke des Portfolios somit nochmals deutlich kürzer;
- Anpassungen der Bauwerke an aktuelle Normen und Planungsgrundsätze, z. B. die Anpassung von bestimmten Bauwerken an die Regelungen für barrierefreies Bauen oder die Errichtung von Lärmschutzbauwerken im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, werden kurzfristig durchgeführt;
- eine qualitativ definierte und wirtschaftlich effiziente betriebliche Unterhaltung ist gewährleistet;
- die Stadt erhält über den gesamten Vertragszeitraum einen Ansprechpartner für Mängel des Bauwerkszustandes und der Nutzbarkeit der Bauwerke und kann diese direkt durch Minderzahlungen sanktionieren (die gesamte Vertragslaufzeit wirkt als Gewährleistungsfrist);
- die ÖPP-Projektstruktur sichert die Stadt bei jeglichen Vertragsverletzungen bis hin zu einer Insolvenz des privaten Partners ab;
- eine praktikable Datenhaltung wird aufgebaut und das bestehende System (SIB-Bauwerke) ergänzt, so dass die Daten langfristig gepflegt und praxisgerecht evaluiert werden können. Ziel ist es, auf alle relevanten Bauwerksdaten und Besonderheiten der Bauwerke schnell zugreifen zu können, um daraus die erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsstrategien ableiten zu können (ggf. Entwicklung eines Benchmarksystems);
- es wird ein Wissenstransfer zwischen privatem Partner und der Stadt Frankfurt am Main organisiert und die notwendigen Planungswerkzeuge (z.B. Bauwerk-Management-System [BMS]) für die Stadt Frankfurt am Main nutzbar gemacht;
- eine transparente, nachhaltige und vorausschauende Erhaltungsplanung wird entworfen und durch den privaten Partner verfolgt;
- der Anteil der mittelständischen Unternehmen aus der Region am gesamten Leistungsumfang ist bei ÖPP-Verfahren in aller Regel deutlich höher als bei konventionellen Verfahren.
Sowohl im Hinblick auf das Erscheinungsbild als auch auf die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur leistet das Projekt damit einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Stadt. Wesentlicher Vorteil für die Stadt Frankfurt am Main ist zudem die Übertragung der Verantwortung für die langfristige Nutzbarkeit und damit des Risikos der Werterhaltung auf den privaten Partner. Dieser hat die Bauwerke für den Verkehr verfügbar zu halten, in einen konkret definierten Zustand zu versetzen und zu erhalten. Durch die Bündelung der für den Lebenszyklus wichtigen Risiken in einer Hand, kann der private Partner durch den Einsatz von Risikomanagementtechniken die Risikokosten minimieren. Ferner werden zusätzliche Schnittstellen zwischen dem Auftragnehmer und der Stadt, damit verbundene Risiken und auch Anreizdefizite ausgeschlossen, die bei der Eigenrealisierung aus Systemgründen (wie z.B. Vergabe von Einzelmaßnahmen bzw. gewerkeweise Vergabe, Anwendung von Einheitspreisverträgen, begrenzte Risikoübertragung) nicht vermeidbar sind.
Parallel kann die Stadt die bestehenden Ressourcen optimal für die Erhaltung und den Ausbau des verbleibenden Bauwerks- und Straßenbestandes einsetzen. Würden die notwendigen, jetzt als ÖPP-Projekt geplanten Maßnahmen innerhalb der bestehenden Strukturen umgesetzt, müssten die Ressourcen deutlich verstärkt werden. Selbst bei einer Streckung der Maßnahmen über die nächsten zehn Jahre müsste die Verwaltung mit zusätzlichem Personal verstärkt werden. Mit der Umsetzung des ÖPP-Projektes können Personalbedarfsspitzen vermieden und die derzeitigen Herausforderungen dennoch angenommen werden. Zudem wären durch die Verzögerung der notwendigen Maßnahmen Folgeschäden und höhere Kosten für die Sanierung der heute bestehenden Schäden unvermeidbar. Allein im Rahmen einer Eigenrealisierung ließen sich die oben stehenden Vorteile meist gar nicht oder nur unter hohem Aufwand und somit weniger wirtschaftlich realisieren.
Ein Projekt dieses Volumens muss - unabhängig davon, ob es im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme oder einer ÖPP-Variante realisiert wird - die Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise berücksichtigen. Auswirkungen können sich insbesondere in der Höhe der Eigenkapitalanforderung des Fremdkapitalgebers oder bei einer gemeinsamen Finanzierung durch mehrere Finanzierungsinstitute in Form einer Syndizierung oder eines Club Deals ergeben. Eine weiterhin ungünstige Entwicklung der Finanzmärkte, die sich in erhöhten Margen niederschlagen würde, wurde in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in den Szenarien 5a und 5b simuliert. Diese Simulation hat ergeben, dass die Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Vorhabens erhalten bliebe. Mittelfristig werden Infrastrukturinvestitionen durch private Investoren im Rahmen von ÖPP-Verfügbarkeitsmodellen wie diesem als risikoarme Anlageform für eine größere Zahl von Finanziers attraktiv werden, weshalb hierfür sinkende Margen erwartet werden. Da der geplante Vertragsschluss dieses Projekts erst für den Herbst 2011 vorgesehen ist, werden sich die Bedingungen voraussichtlich weiter verbessern.
b) Größe des Projekts/Portfolio:
Anlage 1 listet die Ingenieurbauwerke des Portfolios auf.
aa) Portfoliokriterien:
Vorrangig werden Bauwerke berücksichtigt, die einen Investitionsbedarf innerhalb der ersten zehn Jahre der Projektlaufzeit erkennen lassen; die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit, Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit auf vorgegebenem Niveau wird aber für diese Bauwerke auf 30 Jahre auf einen privaten Partner übertragen. Aus dem Bauwerksbestand an dringenden Sanierungsfällen der Stadt Frankfurt am Main werden lediglich diejenigen Bauwerke nicht berücksichtigt, die wegen tatsächlicher oder rechtlicher Spezifika (z.B. bereits eingeleitete Vergabeverfahren, Abhängigkeit von anderen Baulastträgern oder Denkmalschutz) ungeeignet sind. Schilderbrücken, Wehrbrücken, Brücken im Zuge von Bach- und Flusswehren und Brücken in Bädern sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Portfolios.
bb) Räumliche Clusterung:
- Straßenzug "Rosa Luxemburg Straße":
Eine erhebliche Anzahl der dringend zu erneuernden Bauwerke mit einem Investitionsvolumen von insgesamt ca. 50 Mio. (brutto, Preisstand 2005) liegt im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße. Darüber hinaus befindet sich im Bereich des Nord-West-Zentrums und im Stadtteil Niederursel in unmittelbarer Nähe zur Rosa-Luxemburg-Straße eine größere Anzahl von Bauwerken mit begrenztem und mittelfristigen Instandsetzungs- und Unterhaltungsbedarf, die bei isolierter Betrachtung nicht die Kriterien gemäß aa) erfüllen. Da aufgrund der Nähe zur Rosa-Luxemburg-Straße Mengen- und Synergieeffekte im Rahmen der baulichen und betrieblichen Erhaltung erwartet werden, werden diese Bauwerke als Bestandteil eines Straßenzuges einheitlich in das Portfolio aufgenommen.
Bei mehreren dieser Brücken ist eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie der Ausbau des Lärmschutzes vorgesehen. Durch die Integration dieser Maßnahmen in das ÖPP-Projekt können sie deutlich schneller realisiert werden, als sie bei konventioneller Ausschreibung und Sanierung umgesetzt werden könnten.
Wegen der hohen Verkehrsbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße sind die Straßenoberflächen einem überdurchschnittlichen Verschleiß unterworfen. Zur Minderung der mit den Sanierungsmaßnahmen verbundenen Eingriffe in den Verkehr werden zusätzlich auch die Straßenflächen zwischen den Bauwerken in das ÖPP-Projekt aufgenommen. So können Einschränkungen für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer zeitlich minimiert und Kosten reduziert werden.
- Straßenzüge Emser Straße und Camberger Straße
Neben dem Straßenzug Rosa-Luxemburg-Straße werden zwei weitere Straßenzüge im Rahmen des ÖPP-Projekts berücksichtigt:
Hierzu zählen der Straßenzug Emser Straße/Emser Brücke und der Straßenzug Camberger Straße. Im Zuge der Emser Straße/Emser Brücke ist ein Bauwerk spätestens im Jahr 2030 durch ein neues Bauwerk zu ersetzen und eine Stützwand ist einer umfangreichen Instandsetzung zu unterziehen. Im Gegensatz dazu stehen in diesem Bereich auch Bauwerke, die gerade erst erneuert wurden und für die maximal eine Unterhaltung erforderlich ist. Auch hier bietet sich eine integrierte bauliche und betriebliche Erhaltung des gesamten Straßenzuges an.
Der Straßenzug Camberger Straße enthält zwei Bauwerke, die grundhaft erneuert werden müssen. Darüber hinaus befinden sich in diesem Straßenzug zahlreiche Bauwerke, die lediglich einer betrieblichen Erhaltung bedürfen. Zur Vermeidung von Schnittstellen und zur Sicherstellung einer geringstmöglichen Beeinträchtigung der Verfügbarkeit des gesamten Straßenzuges - und nicht zuletzt zur Sicherung der Nachhaltigkeit der in beiden Straßenzügen erforderlichen Investitionen - ist eine Berücksichtigung beider Straßenzüge in diesem ÖPP-Projekt konsequent.
cc) Lärmschutzwand an der BAB 661
Entlang der BAB 661 ist zum Schutz der Anwohner eine Lärmschutzwand erforderlich. Die Realisierung dieser Lärmschutzmaßnahme wurde im Grundsatz durch die Stadtverordnetenversammlung (§5505 vom 26.02.2009) entschieden. Nach dem bisherigen Stand der Planungen ist davon auszugehen, dass das Bauwerk eine Länge von ca. 1.600 m haben wird. Die voraussichtlichen Investitionskosten betragen rund 10 Mio. .
dd) Lärmschutzwall an der BAB 5
Entlang der BAB 5 auf der Höhe von Kalbach ist die Errichtung eines Lärmschutzwalles vorgesehen. Für dieses Bauwerk wurde das Planungsrecht bereits erwirkt und die Kosten mit 9,5 Mio. (brutto, Preisstand 2007) geschätzt.
ee) Sonstige Bauwerke
Neben den unter bb) im Rahmen der räumlichen Clusterung erfassten Bauwerken sind insgesamt 100 weitere einzelne Bauwerke nach Maßgabe der Portfolioauswahlkriterien gemäß aa) für das Portfolio identifiziert worden.
ff) Portfolio
Diese Auswahlkriterien führen zur Bildung eines Portfolios für das ÖPP-Projekt mit 170 Bauwerken bzw. 211 Teilbauwerken, einschl. des Lärmschutzbauwerkes entlang der BAB 661 und BAB 5, die in der Anlage 1 zusammengestellt sind.
Alle für das Projekt in Betracht kommenden Bauwerke wurden besichtigt und die Schäden aus den herkömmlichen Prüfberichten mit den vorgefundenen Schäden durch ein extern beauftragtes Ingenieurbüro verglichen. Aufgrund der Art und des Umfanges der vorgefundenen Schäden, der Substanz des Bauwerkes und des allgemeinen Zustandes der Bauwerke wurde ermittelt, ob ein sofortiger Handlungsbedarf (Investitionen innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss) oder ein kurzfristiger Handlungsbedarf (Investitionen innerhalb von fünf Jahren) erforderlich ist.
Klassifizierung der Bauwerke | Anzahl (Bauwerke / Teilbauwerke) |
Straßenbrücken | 65 / 86 |
Fußgängerbrücken | 64 / 74 |
Stützbauwerke | 27 / 34 |
Lärmschutzwände (inkl. der
Lärmschutzwände entlang der | 6 / 6 |
Fußgängerunterführungen |
4 / 4 |
Straßenunterführungen |
2 / 5 |
Stadtbahnbrücke | 1 / 1 |
Durchlass | 1 / 1 |
Summe | 170 / 211 |
3.) Alternative
Grundsätzlich könnte die bauliche und betriebliche Erhaltung im bisherigen Verfahren fortgeführt werden. Hierdurch würden allerdings zunehmend Sperrungen unvermeidbar, da die so entstehenden Schäden oft nicht kurzfristig bzw. mit einfachen Eingriffen beseitigt werden könnten.
Auch die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung untersuchte konventionelle Beschaffungsvariante ist als Alternative geprüft worden. Es würden jedoch nicht die im ÖPP-Verfahren zu erwartenden zeitlichen und wirtschaftlichen Vorteile generiert. So können in einer konventionellen Realisierung nachhaltige Anreizmechanismen zur Optimierung der Gesamtkosten über einen langen Zeitraum des Lebenszyklus, wie sie in den Projektstrukturen einer ÖPP-Realisierung regelmäßig Anwendung finden, nicht erreicht werden. Zudem würde deutlich mehr Personal für eine ähnlich zeitnahe Umsetzung erforderlich, als derzeit verfügbar ist. Ausführlich wird diese Variante einer privaten Realisierung in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegenüber gestellt.
4.) Lösung
Der Magistrat beabsichtigt, den bei den unter Ziffer 2. b) genannten Bauwerken bestehenden Erhaltungsstau bei einer angestrebten Auftragsvergabe im Jahr 2012 innerhalb von 5 Jahren durch einen privaten Partner im Rahmen eines ÖPP-Vorhabens den gesetzlichen, technischen und städtischen Anforderungen entsprechend beseitigen zu lassen.
a) Die Verpflichtung zur Bauwerkserhaltung (Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung) und Betrieb der Bauwerke beträgt einen Zeitraum von 30 Jahren und beginnt mit Vertragsabschluss Anfang 2012. Es wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Maßnahmen durch den Investor/Totalunternehmer erfolgen. Die Übertragung der Verantwortung für den anforderungsgemäßen Zustand und die Verfügbarkeit der Ingenieurbauwerke an einen privaten Partner steht im Mittelpunkt des ÖPP-Projektes. Durch die Kombination der Anfangsinvestitionen und der langfristigen Verantwortung für die Ingenieurbauwerke wird über die Lebenszyklusbetrachtung neben einer schnellen Umsetzung/Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen vor allem eine wirtschaftliche Erhaltung der Bauwerke (und deren hohen Substanzwerten) gewährleistet. Der private Partner übergibt darüber hinaus zum Ende des Vertrages die komplette Dokumentation für die Bauwerke und die Ergebnisse seiner nachhaltigen und vorausschauenden Erhaltungsplanung.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, soll der private Auftragspartner insbesondere folgende Leistungen übertragen bekommen:
- Sofortige Durchführung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken, die in der Dringlichkeit als dringend eingestuft werden (Sofortmaßnahmen bis zu 1 Jahr) und an den Bauwerken an denen die kurzfristigen (1 bis 5 Jahre) Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. (Anfangsinvestitionen);
- Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und vorausschauenden Erhaltungsstrategie;
- Aufbau eines Monitoring- und Kontrollsystems an allen Bauwerken, mit dem Ziel die Erhaltungsstrategie permanent zu optimieren;
- Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der Ingenieurbauwerke und einbezogenen Straßenflächen für den Verkehr, auch während der Baumaßnahmen;
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit und einer hohen Gebrauchsqualität der Ingenieurbauwerke und der Straßenflächen;
- Vervollständigung der Bestandsdaten, Dokumentation der Maßnahmen und Ereignisse bezüglich der vom Vertrag umfassten Bauwerke, führen der Bauwerksakten, Abstimmung des Datenbestandes mit dem Straßenbaulastträger sowie Übergabe der gesamten Dokumentation am Ende der Vertragslaufzeit;
- Bauliche und betriebliche Erhaltung der Ingenieurbauwerke, insbesondere Reinigung und Instandhaltung der Entwässerung, Fugenpflege, Säuberung (außer Fahrbahnoberfläche) etc., um so den Substanzwert aller Bauwerke im Portfolio zu gewährleisten;
- Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Rosa-Luxemburg-Straße;
- Erschließung der erforderlichen Bauwerke im Rahmen der Anforderungen an barrierefreies Bauen;
- Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken mit Schäden, deren Beseitigung aufgrund von zu erwartenden Folgeschäden trotz geringerer Dringlichkeit wirtschaftlich ist, innerhalb der Vertragslaufzeit;
- Vertraglich vereinbartes Ausschreibungs- und Anpassungsverfahren für während der Laufzeit von der Stadt gewünschte Bauwerksveränderungen (z.B. zusätzliche Radwege);
- Neubau des Lärmschutzes an der BAB A 5;
- Planung und Neubau des Lärmschutzes an der BAB A 661 als von der Stadt abrufbare Leistung.
Bei der Stadt Frankfurt am Main verbleiben neben den Controllingleistungen bezüglich der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auch Teilleistungen im Bereich Betriebsdienst. So werden der Winterdienst als auch die Reinigung der Straßenoberfläche weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main bzw. durch die von der Stadt Frankfurt am Main Beauftragten erbracht, da diese Leistungen nur im Netzzusammenhang wirtschaftlich sind.
Graffiti an Ingenieurbauwerken beeinträchtigen das Erscheinungsbild; die Substanz der Bauwerke ist in aller Regel davon aber nicht betroffen. Das Risiko von Schäden und höheren Kosten infolge von Vandalismus und Graffiti ist in dem Risiko "Höhere Gewalt" aufgegangen und bewertet.
b) Ein Eigentumsübergang wird nicht erfolgen. Ferner bleibt die Stadt Frankfurt am Main uneingeschränkt Baulastträger.
c) Vorgaben der Ausschreibung zur Übernahme von Risiken:
Mit der Übertragung der Verantwortung werden sowohl technische als auch wirtschaftliche Risiken der Verfügbarkeit der Bauwerke auf den privaten Partner übertragen, da dieser aufgrund seines Wissens und seiner Einflussmöglichkeiten am besten in der Lage ist, diese Risiken abzuschätzen, ihren Eintritt oder wenigstens deren Folgen zu beeinflussen. Zu den auf den Privaten zu übertragenen Risiken zählen unter anderem Risiken aus der Einschätzung der Substanzentwicklung verbauter Materialien, Qualitätsrisiken in der Ausführung der Maßnahmen, Risiken aus Kosten- und Mengenmehrung sowie Risiken aus mangelhafter betrieblicher Unterhaltung. Darüber hinaus sind weitere Risiken identifiziert, die in einem hohen Maße auf den Privaten übertragen werden (Näheres siehe Anlage 2 - Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).
Um diese Risiken wirksam zu übertragen, hat der private Partner die Finanzierung der notwendigen Investitionen zu stellen. Als geeignetes Instrument für eine sachgerechte Risikoverteilung wird auf eine Projektfinanzierung abgestellt. Dabei übernehmen die Fremdkapitalgeber weitergehende Risiken als bei einer herkömmlichen kommunalen Finanzierung. Insgesamt lassen sich durch die Projektfinanzierung starke Anreize für eine vertragsgemäße Leistungserbringung setzen.
Die näheren Details der Finanzierungs- und Sicherheitenstruktur wird die Kämmerei erst mit der Übergabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung an die Bieter im Sommer 2010 - den dann herrschenden Marktverhältnissen entsprechend - festlegen. Eine kommunalkreditähnliche Finanzierung, z. B. durch eine Forfaitierungslösung mit Einredeverzicht, ist nicht vorgesehen. Der Liquiditätsbedarf entsteht nicht vor dem Haushaltsjahr 2012.
d) Als Vergütung erhält der private Partner ein so genanntes Verfügbarkeitsentgelt.
Die Vergütung des privaten Partners ist grundsätzlich leistungsorientiert und richtet sich nach dem Zustand der Ingenieurbauwerke und der Verfügbarkeit der Verkehrsflächen. Dabei werden die anfänglich durch den Privaten zu erbringenden Investitionen erst rückwirkend über ein regelmäßig ausbezahltes Entgelt vergütet. Somit ist die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen ausgeschlossen und es wird der Anreiz für ein schnelleres Bauen geschaffen.
Liegen während der Projektlaufzeit Verkehrsbeeinträchtigungen vor, verringert sich der Vergütungsanspruch des privaten Partners. Verkehrsbeeinträchtigungen können durch Sperrungen und/oder Geschwindigkeits- sowie Gewichtsbeschränkungen hervorgerufen werden. Dadurch wird der Anreiz geschaffen, Verkehrsbeeinträchtigungen über die Vertragslaufzeit auf ein Minimum zu reduzieren und somit den Nutzen der Verkehrsflächen für die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
5.) Kosten
a) Kosten
- Ermittlungsmethode:
Die Kostenermittlung unterscheidet im Wesentlichen zwei Kostengruppen. Zum einen sind dies Kosten für Baumaßnahmen (Neubau, Ersatzneubau, grundhafte Erneuerung und Instandsetzung) im Zeitraum Jahr 1 bis 5 und Kosten für investive Instandsetzungsmaßnahmen im Zeitraum Jahr 6 bis 30. Der Kostenermittlung liegt hier eine Abschätzung über Art und Umfang durchzuführender Maßnahmen unter Berücksichtigung von Größe und Art des Bauwerkes zugrunde. Zum anderen wird in die Kostengruppe der baulichen und betrieblichen Erhaltung unterschieden, deren Kosten über prozentuale Erfahrungswerte hergeleitet werden.
Darüber hinaus wurden Kosten der Planung und des Managements sowie Verwaltungskosten erfasst.
Die mit der Projektentwicklung entstehenden Kosten sind grundsätzlich für beide Beschaffungsvarianten einzukalkulieren. Auch sind die z. T. bereits angefallenen Kosten für Bauwerksinspizierungen, Bauwerksprüfungen und die Arbeiten zur Datenbankentwicklung unabhängig von der Beschaffungsentscheidung zu veranschlagen.
- Kostenschätzung:
Auf der Basis der bisher durchgeführten Besichtigungen, Zustandsdaten und den Berechnungen der Kosten ist für die Beseitigung der dokumentierten Schäden innerhalb der ersten 5 Jahre ein Investitionsvolumen in Höhe von etwa 83 Mio. (brutto, Preisstand 2005, entspr. 95 Mio. , Preisstand 2011) für die Bauwerke im Portfolio auf der Grundlage von Kostenrahmen geschätzt worden.
Zusätzlich wurde auf Basis des derzeitigen Erkenntnisstandes für die folgenden Maßnahmen das Investitionsvolumen abgeschätzt:
- Neubau der Lärmschutzwand entlang der BAB 661 ca. 10 Mio. (Preisstand 2007, entspr. 11 Mio. , Preisstand 2011)
- Neubau des Lärmschutzwalles entlang der BAB 5 ca. 9,5 Mio. (Preisstand 2007, entspr. 10,5 Mio. , Preisstand 2011)
- Neubau/Wiederherstellung der Lärmschutzwände entlang des Straßenzuges Rosa-Luxemburg ca. 6 Mio. bei Beschränkung auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. (Preisstand 2005, entspr. 7 Mio. , Preisstand 2011)
- Umbau von Bauwerken entsprechend der Regelungen für barrierefreies Bauen im Bereich des Nord-West-Zentrums und der Rosa-Luxemburg-Straße ca. 2,9 Mio. (Preisstand 2005, entspr. 3,3 Mio. , Preisstand 2011)
- Erneuerung der Straßenoberflächen im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße ca. 4 Mio. (Preisstand 2005, entspr. 4,6 Mio. Preisstand 2011)
Insgesamt ergibt sich für die ersten 5 Jahre ein Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. (brutto, Preisstand 2011, ohne Risikokosten). Hinzu treten Planungs- und Managementkosten sowie Finanzierungskosten, die der Höhe nach von den baulichen und betrieblichen Kosten (Art und Anzahl der Maßnahmen) abhängen. Für die dauerhafte Sicherstellung der Nutzbarkeit und eines anforderungsgemäßen Zustandes der Ingenieurbauwerke im Portfolio müssten im Durchschnitt 16,7 Mio. jährlich (Preisstand 2011; inkl. bauliche und betriebliche Unterhaltung) aufgewendet werden.
Das Gesamtprojektvolumen wird unter Berücksichtigung aller über den Projektzeitraum anfallenden Leistungen der baulichen und betrieblichen Erhaltung sowie dazugehöriger Planungs- und Managementleistungen auf nominal ca. 500 Mio. (brutto, in Preisen von 2011, inkl. Finanzierungs- und Risikokosten) geschätzt. Dies entspricht einem Barwert von ca. 303 Mio. .
b) Wirtschaftlichkeit:
Die Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Projektes gegenüber einer konventionellen Umsetzung wurde in einer Vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach den bestehenden Standards und insbesondere nach dem Leitfaden des Bundes und der Länder für "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten" (2006) geprüft.
In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die Gesamtkosten über den gesamten Lebenszyklus sowohl für ein in Eigenregie durchgeführtes und finanziertes Projekt als auch für eine ÖPP-Projektvariante (ÖPP-Beschaffungsvariante) ermittelt und gegenübergestellt worden.
Die Abbildung der Kostenfaktoren für die beiden Beschaffungsvarianten stellt sich schematisch wie folgt dar:
Abbildung 1: Struktur der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Der Vergleich mit den Kosten einer konventionellen Realisierung ergibt nach Maßgabe der in der Anlage beigefügten Vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung voraussichtlich einen Vorteil von ca. 8,4 %.
Der Bericht zur Vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 1 (ca.
47 KB)
Anlage 2 (ca.
1,2 MB)
Anlage 3 (ca.
868 KB)
Anlage
Begruendung (ca. 74 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom 19.04.2010, NR 1817
Antrag vom
26.04.2010, NR 1832
Antrag vom
10.05.2010, NR 1856
Antrag vom
14.05.2010, NR 1860
Antrag vom
14.05.2010, NR 1861
Antrag vom
12.05.2010, NR 1862
Antrag vom
18.05.2010, NR 1868
Antrag vom
28.06.2010, NR 1911
Anregung vom
10.05.2010, OA 1115
Anregung vom
10.05.2010, OA 1116
Anregung vom
10.05.2010, OA 1117
Anregung vom
20.05.2010, OA 1130
Anregung vom
08.06.2010, OA 1132
Anregung vom
11.06.2010, OA 1133
Anregung vom
14.06.2010, OA 1135
Anregung vom
14.06.2010, OA 1136
Anregung vom
24.06.2010, OA 1153
Antrag vom
09.05.2010, OF
190/14
Antrag vom 09.05.2010, OF 191/14
Antrag vom
10.05.2010, OF
192/14
Antrag vom 19.04.2010, OF 342/15
Antrag vom
20.04.2010, OF
477/2
Antrag vom 23.04.2010, OF 478/2
Antrag vom
27.05.2010, OF
485/2
Antrag vom 14.05.2010, OF 486/2
Antrag vom
14.06.2010, OF
497/2
Antrag vom 04.04.2010, OF 612/8
Antrag vom
20.05.2010, OF
626/8
Antrag vom 28.05.2010, OF 627/8
Antrag vom
02.06.2010, OF
628/8
Antrag vom 13.04.2010, OF 632/1
Antrag vom
26.04.2010, OF
646/1
Antrag vom 13.04.2010, OF 650/4
Antrag vom
02.05.2010, OF
664/4
Antrag vom 26.05.2010, OF 667/4
Antrag vom 26.05.2010, OF 668/4
Antrag vom
26.05.2010, OF
669/4
Antrag vom 28.05.2010, OF 670/4
Antrag vom
09.04.2010, OF
704/7
Antrag vom 24.05.2010, OF 720/7
Antrag vom
28.04.2010, OF
951/10
Antrag vom 19.05.2010, OF 963/10
Antrag vom
11.06.2010, OF
979/10
Antrag vom 22.06.2010, OF 989/3
Antrag vom
16.04.2010, OF
1036/5
Antrag vom 23.04.2010, OF 1040/5
Antrag vom
08.06.2010, OF
1083/5
Antrag vom 11.06.2010, OF 1084/5
Antrag vom
06.05.2010, OF
1191/9
Antrag vom 06.05.2010, OF 1192/9
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
19.04.2010, A 1201
Anregung an
den Magistrat vom 17.06.2010, OM 4339
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2010, V
1344
Antrag vom 08.02.2012, OF 288/9
Auskunftsersuchen
vom 23.02.2012, V 296
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2013, M 197
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Auskunftsersuchen
vom 13.09.2018, V 989
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 24.03.2010
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR
14 am 12.04.2010, TO I, TOP 15
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
43. Sitzung des OBR 2
am 12.04.2010, TO I, TOP 15
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
42. Sitzung des OBR 7
am 13.04.2010, TO I, TOP 27
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 704/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme |
42. Sitzung des OBR 6
am 13.04.2010, TO I, TOP 37
|
|
|
|
Beschluss: | |||
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. |
|||
| |||
CDU, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE | |||
|
41. Sitzung des OBR 4
am 13.04.2010, TO I, TOP 24
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 650/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme |
42. Sitzung des OBR
10 am 13.04.2010, TO I, TOP 27
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
43. Sitzung des OBR 1
am 13.04.2010, TO I, TOP 22
|
|
|
|
Die CDU stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. | |||
Beschluss: | Auskunftsersuchen V 1286 2010 | ||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird zurückgestellt, bis eine Antwort auf V
1286 vorliegt. | ||
2. | 1. Der
Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | zu 1.: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Annahme)
|
41. Sitzung des
OBR 16 am 13.04.2010, TO I, TOP 24
|
|
|
|
Beschluss: | |||
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. |
|||
| |||
CDU, GRÜNE, WBE und FDP gegen SPD und fwf (= Ablehnung) |
43. Sitzung des OBR 3
am 15.04.2010, TO II, TOP 24
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf
Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
41. Sitzung des OBR
15 am 16.04.2010, TO I, TOP 15
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
40. Sitzung des OBR
12 am 16.04.2010, TO I, TOP 16
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
42. Sitzung des OBR 5
am 16.04.2010, TO I, TOP 24
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 1036/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme |
40. Sitzung des OBR
11 am 19.04.2010, TO I, TOP 18
|
|
|
|
Beschluss: | |||
Die Vorlage M 46 wird abgelehnt. | |||
| |||
1 CDU, SPD und LINKE. gegen 5 CDU (= Annahme); GRÜNE und REP (= Enthaltung) |
40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP
22
|
|
|
|
Bericht: | TO II | ||
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
1. | Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 46 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. | ||
2. | Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. |
||
| |||
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER |
41. Sitzung des
OBR 13 am 20.04.2010, TO I, TOP 9
|
|
|
|
Beschluss: | |||
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. |
|||
| |||
CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER |
40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 12
|
|
|
|
Beschluss: | nicht auf TO | ||
1. | Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER |
41. Sitzung des
OBR 8 am 22.04.2010, TO I, TOP 30
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 612/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme |
41. Sitzung des OBR 9
am 22.04.2010, TO I, TOP 21
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 34
|
|
|
|
Bericht: | TO II | ||
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
1. | Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 3. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER |
42. Sitzung des
OBR 4 am 04.05.2010, TO I, TOP 8
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 650/4 wurde zurückgezogen. | ||
3. | Die Vorlage OF 664/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 3. | Einstimmige Annahme |
41. Sitzung des OBR
12 am 07.05.2010, TO I, TOP 6
|
|
|
|
Beschluss: | |||
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. |
|||
| |||
CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) |
43. Sitzung des OBR 5
am 07.05.2010, TO I, TOP 7
|
|
|
|
Beschluss: | Auskunftsersuchen V 1304 2010 | ||
1. | Beschluss:
| ||
2. | Die Vorlage OF 1036/5 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. | ||
3. | Die Vorlage OF 1040/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | CDU und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung) | ||
zu 3. | Ziffern 1., 2., 5., 6., 8. und 9.: Einstimmige
Annahme |
42. Sitzung des OBR
15 am 07.05.2010, TO I, TOP 10
|
|
|
|
Beschluss: | Anregung an den Magistrat OM 4167 2010 | ||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 342/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Ortsbeirat" die Worte "in einer nichtöffentlichen Sitzung" eingefügt werden. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos gegen CDU (=Ablehnung) |
45. Sitzung des OBR 2
am 10.05.2010, TO I, TOP 7
|
|
|
|
Die LINKE.-Fraktion gibt folgende Erklärung zu
Protokoll: | |||
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 477/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Vorlage OF 478/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme | ||
zu 3. | Einstimmige Annahme |
42. Sitzung des OBR
14 am 10.05.2010, TO I, TOP 6
|
|
|
|
Beschluss: | Anregung OA 1115 2010 | ||
Anregung OA 1116 2010 | |||
Anregung OA 1117 2010 | |||
1. | Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen OA 1115, OA 1116 und OA 1117 zugestimmt. | ||
2. | Die Vorlage OF 190/14 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. | ||
3. | Die Vorlage OF 191/14 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. | ||
4. | Die Vorlage OF 192/14 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. | ||
| |||
zu 1. | CDU, SPD, 1 GRÜNE und FREIE WÄHLER; 1 GRÜNE (= Enthaltung) | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme | ||
zu 3. | Einstimmige Annahme | ||
zu 4. | Einstimmige Annahme |
43. Sitzung des OBR 7
am 11.05.2010, TO I, TOP 4
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 704/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme |
44. Sitzung des OBR 1
am 11.05.2010, TO I, TOP 8
|
|
|
|
Die FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 46 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. | |||
Beschluss: | |||
1. | a) Der
Geschäftsordnungsantrag der FDP wird abgelehnt. | ||
2. | Die Vorlage OF 646/1 wird abgelehnt. | ||
| |||
zu 1. | zu a): CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (=
Annahme) | ||
zu 2. | CDU, 3 GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) |
43. Sitzung des OBR
10 am 18.05.2010, TO I, TOP 9
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 951/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme |
41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 18
|
|
|
|
Bericht: | TO II | ||
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
1. | Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
4. | Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
5. | Die Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
6. | Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
7. | Die Beratung der Vorlage NR 1862 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
8. | Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
9. | Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
10. | Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
11. | Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 3. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 4. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 5. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 6. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 7. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 8. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 9. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 10. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 11. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER |
44. Sitzung des
OBR 3 am 20.05.2010, TO I, TOP 25
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
42. Sitzung des OBR 9
am 20.05.2010, TO I, TOP 9
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | Die Vorlage M 46 dient zur Kenntnis. | ||
2. | Die Vorlage OF 1191/9 wird abgelehnt. |
||
3. | Die Vorlage OF 1192/9 wird abgelehnt. | ||
| |||
zu 1. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) | ||
zu 2. | CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE | ||
zu 3. | CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) |
42. Sitzung des OBR 8
am 20.05.2010, TO I, TOP 18
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | Die Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. |
||
2. | Die Vorlage OF 612/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Vorlage OF 626/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme | ||
zu 3. | Einstimmige Annahme |
44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 30
|
|
|
|
Der Antrag der SPD-Fraktion, die Vertraulichkeit des Revisionsberichtes zur Vorlage M 46 aufzuheben, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER abgelehnt. | |||
Bericht: | TO I | ||
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
1. | Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
4. | Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
5. | Die Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
6. | Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
7. | Die Vorlage NR 1862 wird abgelehnt. |
||
8. | Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
9. | Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
10. | Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
11. | Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
12. | Die Beratung der Vorlage OA 1130 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 3. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 4. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 5. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 6. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 7. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 8. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 9. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 10. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 11. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 12. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
|
44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO I, TOP 5
|
|
|
|
Beschluss: | |||
1. | a) Die
Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. |
||
2. | Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
4. | Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
5. | Die Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
6. | Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
7. | Die Vorlage NR 1862 wird abgelehnt. |
||
8. | Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
9. | Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
10. | Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
11. | Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
12. | Die Beratung der Vorlage OA 1130 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
| |||
zu 1. | zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 3. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 4. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 5. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 6. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 7. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 8. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 9. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 10. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 11. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk | ||
zu 12. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk |
44. Sitzung des OBR 7
am 08.06.2010, TO I, TOP 12
|
|
|
|
Beschluss: | Anregung OA 1132 2010 | ||
1. | a) Die
Vorlage M 46 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. | ||
2. | Die Vorlage OF 704/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. | ||
3. | Die Vorlage
OF 720/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: | ||
| |||
zu 1. | Einstimmige Annahme | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme | ||
zu 3. | SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER, REP und Jourdan gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und FDP |
44. Sitzung des OBR 5
am 11.06.2010, TO I, TOP 13
|
|
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Beschluss: | Anregung OA 1133 2010 | ||
1. | Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. | ||
2. | Die Vorlage OF 1083/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
3. | Die Vorlage OF 1084/5 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. | ||
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zu 1. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Ablehnung) | ||
zu 2. | Einstimmige Annahme | ||
zu 3. | CDU, 2 GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) |
46. Sitzung des OBR 2
am 14.06.2010, TO I, TOP 7
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Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. | |||
Beschluss: | Anregung OA 1135 2010 | ||
Anregung OA 1136 2010 | |||
1. | Die Vorlage M 46 wird abgelehnt. | ||
2. | Die Vorlage OF 477/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors gestrichen wird. | ||
3. | Die Vorlage OF 478/2 wird abgelehnt. | ||
4. | Die Vorlage OF 485/2 wird abgelehnt. |
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5. | Die Vorlage OF 486/2 wird für erledigt erklärt. | ||
6. | a) Dem
Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. | ||
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zu 1. | GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung) | ||
zu 2. | GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 3. | CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung) | ||
zu 4. | CDU, 1 SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 2 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) | ||
zu 5. | Einstimmige Annahme | ||
zu 6. | zu a) Einstimmige Annahme |
44. Sitzung des OBR
10 am 15.06.2010, TO I, TOP 9
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Beschluss: | |||
1. | Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. | ||
2. | Die Vorlage OF 951/10 wurde zurückgezogen. | ||
3. | Die Vorlage OF 963/10 wird abgelehnt. | ||
4. | Die Vorlage OF 979/10 wird abgelehnt. | ||
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zu 1. | CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) | ||
zu 3. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.(= Annahme) | ||
zu 4. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) |
43. Sitzung des
OBR 4 am 15.06.2010, TO I, TOP 8
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Die antragstellende Fraktion ändert den Antrag wie
folgt: | |||
Auf Antrag der SPD erfolgt eine fünfminütig Beratungspause. | |||
Beschluss: | Anregung an den Magistrat OM 4326 2010 | ||
Anregung an den Magistrat OM 4327 2010 | |||
Anregung an den Magistrat OM 4328 2010 | |||
Anregung an den Magistrat OM 4329 2010 | |||
1. | Die Vorlage M 46 wird abgelehnt. | ||
2. | Die Vorlage OF 664/4 wird abgelehnt. |
||
3. | Die Vorlage OF 667/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
4. | Die Vorlage OF 668/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
5. | Die Vorlage OF 669/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
6. | Die Vorlage OF 670/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
| |||
zu 1. | SPD und LINKE. gegen 5 CDU (=Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE | ||
zu 2. | CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) | ||
zu 3. | SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) | ||
zu 4. | SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) | ||
zu 5. | CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD | ||
zu 6. | SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU |
43. Sitzung des OBR 8
am 17.06.2010, TO I, TOP 14
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Beschluss: | Anregung an den Magistrat OM 4339 2010 | ||
Auskunftsersuchen V 1344 2010 | |||
1. | Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. | ||
2. | Die Vorlage OF 612/8 wird abgelehnt. |
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3. | Die Vorlage OF 626/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
4. | Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. | ||
5. | Die Vorlage OF 628/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage entfällt | ||
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zu 1. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 3. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) | ||
zu 4. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 5. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) |
43. Sitzung des OBR
15 am 18.06.2010, TO I, TOP 5
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Die FREIEN WÄHLER stellen den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. |
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Beschluss: | |||
1. Der Geschäftsordnungsantrag der FREIEN WÄHLER
wird abgelehnt. | |||
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1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Annahme) bei Enthaltung fraktionslos |
42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15
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Bericht: | TO II | ||
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
1. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
2. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
3. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
4. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
5. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
6. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
7. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
8. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
9. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
10. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
11. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
12. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
13. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
14. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
15. | Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. | ||
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zu 1. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 2. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 3. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 4. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 5. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 6. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 7. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 8. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 9. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 10. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 11. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 12. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 13. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 14. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 15. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER |
45. Sitzung des
OBR 3 am 24.06.2010, TO I, TOP 6
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Beschluss: | Anregung OA 1153 2010 | ||
1. | Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. | ||
2. | Die Vorlage OF 989/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
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zu 1. | 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen 2 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) | ||
zu 2. | GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) |
45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17
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Bericht: | TO I | ||
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: | |||
1. | Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. |
||
2. | Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. | ||
3. | Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. |
||
4. | Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. | ||
5. | Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. |
||
6. | Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
7. | Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. | ||
8. | Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
9. | Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
10. | Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. | ||
11. | Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. | ||
12. | Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
13. | Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. |
||
14. | Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||
15. | Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. | ||
16. | Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. |
||
17. | Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. | ||
| |||
zu 1. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) | ||
zu 2. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 3. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 4. | a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.,
FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 5. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 6. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER | ||
zu 7. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 8. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) |
||
zu 9. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 10. | CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 11. | CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||
zu 12. | CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) | ||
zu 13. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 14. | CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) | ||
zu 15. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 16. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
zu 17. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||
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45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8
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Beschluss: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. | Der Vorlage
M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und
OA 1133 zugestimmt.
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2. | Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. |
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3. | Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. |
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5. | Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. | Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. | Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. | Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. | Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. | Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11. | Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. | Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. | Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. | Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. | Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16. | Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17. | a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. |
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18. | a) Die
Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. |
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zu 2. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 3. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 4. | a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen
SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 5. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 6. | CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 7. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 8. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 9. | CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) |
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zu 10. | CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 11. | CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 12. | CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 13. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 14. | CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 15. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 16. | CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 17. | zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu 18. | zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) |
45. Sitzung des OBR 7
am 17.08.2010, TO I, TOP 12
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Beschluss: | Anregung OA 1170 2010 | ||
1. | Die Vorlage M 46 wird unter Hinweis auf OA 1170/7 abgelehnt. | ||
2. | Die Vorlage OF 704/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. | ||
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zu 1. | SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER, REP und Wöhle gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE | ||
zu 2. | SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER, REP und Wöhle gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE |
Beschlussausfertigung(en):
§ 8172, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010
§ 8335, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010
Aktenzeichen: 61 0