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Neuvergabe der strategischen Partnerschaft an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: M  76  
Datum: 17.05.2019 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 09.02.2022) 

Vorlage M 76 2019

 

S A C H S T A N D :

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76


Betreff:
Neuvergabe der strategischen Partnerschaft an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH



1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main mit einem Verfahrensvorschlag auf die Europäische Kommission zugegangen ist. Dieser Verfahrensvorschlag sieht die Neuvergabe des 49 % Minderheitsgesellschaftsanteils an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch die Stadt an einen strategischen Partner vor. Die Vergabe soll zum 01.01.2021 erfolgen. Als Laufzeit für die neue Partnerschaft sind 20 Jahre vorgesehen. Gegenstand der angestrebten europaweiten Ausschreibung ist damit die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils.

Es dient ferner zur Kenntnis, dass die EU-Kommission diesen Verfahrensvorschlag geprüft und mit einer sogenannten Ex-Ante-Notifizierung (Anlage) für vergaberechtlich zulässig erklärt hat. Ebenso hat die EU-Kommission anerkannt, dass mit dieser Strukturierungsvariante eine Ausschreibung der drei wesentlichen Einzelleistungsverträge zwischen Stadt und FES über Abfallsammlung und -entsorgung, Straßenreinigung und Bioabfallverwertung nicht erforderlich ist. Diese sind vor der Einleitung der Ausschreibung des Gesellschaftsanteils von Seiten der Stadt Frankfurt am Main mit der FES neu zu verhandeln und abzuschließen. Wirksam werden diese mit Eintritt des erfolgreich aus dem Wettbewerb hervorgegangenen privaten Partners in die FES zum 01.01.2021.

Der aktuelle Minderheitsgesellschafter der FES, die Remondis GmbH & Co. KG (Remondis), hat sich bereit erklärt, dieses Verfahren mitzutragen und - sollte ein anderer Dritter die Ausschreibung gewinnen - die Gesellschaftsanteile an diesen zu übertragen. Die entsprechende kaufmännisch vereinbarte, aber notariell noch zu beurkundende Vereinbarung zwischen Remondis und der Stadt Frankfurt am Main liegt ebenso vor wie ein Vertrag über die Anteilsübertragung.

 

 

2. Dem beschriebenen Verfahrensvorschlag wird zugestimmt und der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beauftragt, gemäß den Rahmenbedingungen des bei der EU eingereichten verfahrensrechtlichen und zeitlichen Eckpunktepapiers über die Neuvergabe einer strategischen Partnerschaft FES ein europaweites Ausschreibungsverfahren unter der Maßgabe der Sicherstellung eines transparenten und fairen Wettbewerbs und unter Wahrung der notwendigen Fristen umgehend zu veranlassen.

 

Begründung:

A. Zielsetzung

 

Langfristig sollen die Daseinsvorsorge in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung gesichert, eine weitgehende Gebührenstabilität für die Bürgerschaft erreicht und der Erhalt der FES als Unternehmen und zentraler Dienstleister der Stadt mit mehr als 1800 Arbeitsplätzen sowie die Fortführung des erfolgreichen Konstrukts einer strategischen Partnerschaft zwischen Stadt und einem Privatunternehmen gewährleistet werden. Darüber hinaus soll vertraglich sichergestellt werden, dass die notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der FES - insbesondere in Logistik und Infrastruktur, in Digitalisierung, zum Zweck der Emissions- und Lärmreduzierung, der sogenannten nachhaltigen Beschaffung sowie in Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung - getätigt werden können.

Mit dem vorliegenden Verfahrensvorschlag wird die Umsetzung dieser Ziele sichergestellt.

 

 

B. Lösung

 

Ausgangssituation:

 

Die Stadt Frankfurt am Main führt die Abfallwirtschaft sowie Straßenreinigung auf der Grundlage einer mit der Remondis im Jahr 1998 gegründeten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) durch. Die Aufnahme des privaten Gesellschafters Remondis hat dazu geführt, dass die Abfallwirtschaft in Frankfurt am Main seitdem nach höchsten technischen, ökologischen und sozialen Standards organisiert ist und den hohen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität gerecht wird.

Die FES hat seit ihrer Umwandlung von einem städtischen Amt in ein wirtschaftliches Unternehmen im Jahre 1996 bereits mehr als 265 Millionen Euro in die Modernisierung des Betriebes investiert. Die jährliche Dividende für den Gesellschafter Stadt liegt durchschnittlich bei ca. 8 Millionen Euro und trägt zur Gebührenstabilität bei.

 

Zwischen der Stadt und der FES bestehen drei wesentliche Einzelleistungsverträge in den Bereichen Abfallsammlung und -entsorgung (Sammlung Restabfall, Altpapier, Bioabfall, Sperrmüll und Schadstoffkleinmengen, Transport und Behandlung (ohne Restabfall) in den Anlagen, Kofferraumservice, Abfallberatung), Straßenreinigung (inkl. Winterdienst) sowie Bioabfallverwertung über die RMB Rhein-Main Biokompost GmbH. Daneben existieren kleinere Aufträge von städtischen Ämtern und Betrieben an die FES oder deren Tochterunternehmen FFR GmbH.

 

Einzelleistungsvertrag

Wertmäßiges Volumen p.a. mit MwSt. (2017)

Vertragsende

Bioabfallverwertung

EUR  5.332.762,00

14.09.2019

Straßenreinigung

EUR 40.728.127,00

31.12.2020

Abfallsammlung (und -entsorgung)

EUR 60.838.457,00

31.12.2025

 

Der Vertrag über die Abfallsammlung und -entsorgung war Gegenstand eines Prüfverfahrens der EU-Kommission über die städtische Vergabepraxis in diesem Bereich. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass die aktuelle gesellschaftsrechtliche Zusammenarbeit nicht dazu führen darf, dass der Abfallsammlungs- und Entsorgungsvertrag für die Zukunft auf unbestimmte Zeit von jeglichen wettbewerblichen Verfahren ausgeschlossen ist. Längstens bis zu dessen Ablauf im Jahr 2025 ist noch eine Zusammenarbeit auf Grundlage des bisherigen Vertrages möglich.

 

Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat 2015 auf die Feststellung der EU-Kommission reagiert und beschlossen, spätestens zum 31.12.2025 die Zusammenarbeit der Stadt mit der FES und dem privaten Mitgesellschafter Remondis auf der bisherigen Vertragsbasis zu beenden und eine Ausschreibung durchzuführen. (§ 5785, M 30 vom 02.02.2015)

 

Aufgrund der zeitlich aufwändigen Ausschreibungsverfahren müsste unverzüglich mit der Ausschreibung von zwei der drei Einzelleistungsverträge begonnen werden. Eine solche Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche Risiken, die die FES in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährden können, wenn auch nur eine dieser Ausschreibungen nicht von der FES gewonnen würde.

 

 

Verfahrensvorschlag und Zeitabläufe:

 

Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Frankfurt am Main bereits im Sommer 2018 auf die EU-Kommission zugegangen und hat einen Vorschlag für die europarechtskonforme Neuvergabe der Gesellschaftsanteile unterbreitet (Notifizierungsverfahren). Gemäß Beschluss des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main ist eine solche Vorgehensweise in der "Endschaftsregelung" als mögliche Option per Gesellschafterbeschluss vorgesehen.

Im Vorfeld der Verfahrensprüfung wurden von Seiten der Stadt sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung eingebunden.

 

Die EU-Kommission hat den Verfahrensvorschlag der Stadt Frankfurt am Main antragsgemäß geprüft und per sogenannter Ex-Ante-Notifikation am 04.02.2019 für vergaberechtlich zulässig erklärt.

Bei einer Ex-Ante-Notifikation handelt es sich um ein Verfahren, welches die EU-Kommission 2015 eingeführt und 2017 mit der Mitteilung zur "freiwilligen ex-ante-Bewertung der Vergabeaspekte von Infrastrukturgroßprojekten" präzisiert hat. Demnach hat die öffentliche Hand die Möglichkeit, der EU-Kommission im Vorfeld eines großvolumigen Beschaffungsverfahrens den sogenannten Vergabeplan (hier: Eckpunktepapier) von Infrastrukturprojekten, deren geschätzter Gesamtwert EUR 500 Mio. überschreitet, mitzuteilen. Die EU-Kommission beurteilt dann kursorisch, ob die vorgesehene Verfahrensstrukturierung mit dem EU-Vergaberecht vereinbar ist, unbeschadet jeder späteren rechtlichen Auslegung oder Einschätzung.

 

Dem Verfahrensvorschlag zufolge werden die Gesellschaftsanteile des bisherigen Minderheitsgesellschafters Remondis in den Wettbewerb gestellt, d.h. zum Gegenstand der Ausschreibung. Es soll also ein Anteilsverkauf ausgeschrieben werden und nicht einzelne Leistungsverträge oder die Gesamtheit der Leistungsverträge (Abfallsammlung und -entsorgung, Straßenreinigung, Bioabfallverwertung).

Um diese drei Verträge zu harmonisieren und deren Laufzeiten zu synchronisieren, werden sie zunächst bis zur Jahresmitte 2019 zwischen der Stadt und der FES neu verhandelt und abgeschlossen.

In den Verträgen sind klare und präzise Anpassungsklauseln für etwaige notwendige Änderungen während der Vertragslaufzeit vorzusehen. Diese Anpassungsmodalitäten sollen unter anderem notwendige Preisänderungen, Mengenanpassungen sowie Qualitätsanpassungen in der Zukunft berücksichtigen bzw. ermöglichen. Gleiches gilt für den Umgang mit unzureichender Leistungserbringung.

Erst danach erfolgt die Ausschreibung des Anteilsverkaufs. Dabei wird der Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil wesentlich durch die drei Verträge bestimmt. Wirksam werden die Verträge mit dann harmonisierten bzw. synchronisierten Laufzeiten zum 01.01.2021.

 

Als Laufzeit für die Neuvergabe der strategischen Partnerschaft sind 20 Jahre vorgesehen. Diese lange Laufzeit hat für die Stadt Frankfurt am Main den Vorteil, dass auf unterschiedlichen Ebenen Planungssicherheit gewährleistet ist. Das betrifft u.a. die Qualität der Leistungserbringung, die Sicherheit der Arbeitsplätze und vor allem die Sicherstellung von notwendigen Investitionen in der Zukunft.

Für den privaten Partner ist die erweiterte Laufzeit ebenfalls von Relevanz: Erfahrungsgemäß bedarf es einer Zeitspanne von 15-20 Jahren, bis sich der Kaufpreis des Gesellschaftsanteils amortisiert hat (zur Vertragslaufzeit im Verhältnis zur Amortisationsdauer von Investitionen siehe z.B. Randziffer 46 des Grünbuchs der EU-Kommission zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften).

Was die Marktsituation angeht, so wurde im Zuge des Notifizierungsverfahrens das Vorhandensein eines entsprechenden Marktes bestätigt.

Die Stadt Frankfurt am Main wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens die Anforderungen an die Eignung der Interessenten, insbesondere an deren Referenzen, so gestalten, dass mehrere Anbieter mit abfallwirtschaftlichen Kompetenzen realistische Chancen haben, die Kriterien zu erfüllen. Auf diese Weise ist hinreichender Wettbewerb gewährleistet.

Sollte aus der Neuausschreibung der strategischen Partnerschaft FES dennoch kein geeigneter Partner hervorgehen, verbleibt die Möglichkeit einer Neuausschreibung der jeweiligen Einzelleistungsverträge.

 

 

Bei der gewählten Vergabeverfahrensart handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 17 der Vergabeverordnung des Bundes (VgV).

 

Im Einzelnen sind folgende Verfahrensschritte vorgesehen:

 

I. Europaweite Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU sowie

nationale Bekanntmachung in der Hessischen

Ausschreibungsdatenbank (HAD)

(Ende 2. Quartal 2019)

 

II. Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) mit sich daran anschließender Käufer-Due-Diligence (erste Stufe)

(Ende 3. Quartal 2019)

 

III. Eingang der Erstangebote/Verhandlungsrunden mit sich daran anschließender vertiefender Käufer-Due-Diligence und Vertragsverhandlungen, finaler Angebotsabgabe (zweite Stufe)

(1. Quartal 2020)

 

IV. Interne Auswahlentscheidung; Zuschlagserteilung;  Bekanntmachung der Auftragsvergabe

(3. Quartal 2020)

 

Mit dem privaten Partner werden in den auszuhandelnden Verträgen geeignete Endschaftregelungen getroffen. Diese sollen sicherstellen, dass auch nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit für die neuabzuschließende strategische Partnerschaft vergaberechtliche Vorgaben eingehalten werden. Grundlage wird dabei ein Recht der Stadt Frankfurt am Main zur Beendigung der gesellschaftsrechtlichen Verbindung nach Ablauf von 20 Jahren sein. Ziel einer solchen Regelung ist, der Stadt alle denkbaren Handlungsmöglichkeiten offen zu halten - z.B. eine erneute Neuvergabe des Gesellschaftsanteils im Wettbewerb, Errichtung einer Inhouse-fähigen Gesellschaft (sogenannte Call-Option für den Minderheitsgesellschaftsanteil), welche die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung für die Stadt ausführt, oder wettbewerbliche Ausschreibung der jeweiligen Einzelleistungsverträge durch die Stadt Frankfurt am Main.

 

 

C. Alternativen

 

Es sind drei Alternativen zur Neuausschreibung des privaten Minderheitengesellschaftsanteils denkbar:

 

1. Neuausschreibung der gegenwärtig mit der FES bestehenden Einzelleistungsverträge über Bioabfallverwertung, Straßenreinigung und Abfallsammlung und -entsorgung zu deren jeweiligem Laufzeitende

 

Eine Alternative wäre die jeweilige Ausschreibung der Einzelleistungsverträge. Aufgrund der zeitlich aufwändigen Vergabeverfahren müsste zeitnah mit deren Ausschreibung begonnen werden. Eine solche Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche Risiken, die die FES in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährden können. Ein mögliches Szenario wäre zum Beispiel, dass die FES aus den drei anstehenden Vergabeverfahren um den Neuabschluss der Einzelleistungsverträge (Bioabfallverwertung in 2019, Straßenreinigung in 2020 und Abfallsammlung und -entsorgung in 2025) teilweise oder vollständig nicht als erfolgreicher Bieter hervorgeht. Eine solche Entwicklung ist deshalb ernsthaft in Betracht zu ziehen, weil die FES aufgrund der Vergütung ihrer Mitarbeiter/innen nach dem TVöD und der Zugehörigkeit zur ZVK im Wettbewerb gegenüber anderen Anbietern, die in der Regel mit unterwertiger oder ohne Tarifbindung agieren, einen deutlichen Wettbewerbsnachteil hat.

Der Verlust eines oder mehrerer Einzelleistungsverträge hätte eine wirtschaftliche Schwächung oder sogar die Zerschlagung der FES zur Folge, woraus wiederum ein Wertverlust des städtischen Gesellschaftsanteils und betriebsbedingte Kündigungen vieler der über 1.800 Mitarbeiter/innen der FES sowie deren Tochtergesellschaften resultieren würden.

Sollte die FES trotzdem eine oder mehrere Ausschreibungen gewinnen, wären dennoch gemäß europäischem Wettbewerbsrecht mindestens alle sieben Jahre erneute Ausschreibungen notwendig. Hinzu kommt, dass in kürzeren zeitlichen Abständen die Gefahr des Verlustes eines Einzelauftrages weiterhin bestünde, da eine Harmonisierung der Laufzeiten der Verträge bei dieser Variante nicht möglich ist.

 

 

2. Kommunalisierung

 

Die Variante einer vollständigen Kommunalisierung der FES kann derzeit von Rechts wegen von der Stadt Frankfurt am Main nicht allein, d.h. nicht ohne die Zustimmung des jetzigen Mitgesellschafters Remondis herbeigeführt werden.

Auf der Grundlage der bestehenden ungekündigten Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der FES in den Bereichen Straßenreinigung und Abfallsammlung und -entsorgung sowie aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der FES, also Stadt und Remondis, im Jahr 2012 abgeschlossenen sogenannte Endschaftsregelung besteht für die Stadt erst nach Ablauf des am längsten laufenden Einzelleistungsvertrages (Abfallsammlung und -entsorgung mit Enddatum 31.12.2025) die Möglichkeit zur Kommunalisierung in Form eines Ankaufs des privaten Gesellschaftsanteils an der FES zum 01.01.2026.

Die Stadt dürfte ab dann allerdings aus vergaberechtlichen Gründen zur Herstellung der Inhousefähigkeit nur den Teil und die Aufgaben der FES kommunalisieren, die wettbewerbsfrei sind, d.h. den hoheitlichen Teil der Aufgaben umfassen. Dies betrifft ca. 40 Prozent des heutigen Umsatzes und nur den Kern der Belegschaft, der im sogenannten Satzungsgeschäft beschäftigt ist. Unter welcher Kostensituation eine solch kleine Gesellschaft arbeiten würde und welchen Wert zu diesem Zeitpunkt das Unternehmen FES und die 49 Prozent-Anteile von Remondis haben, lässt sich zum heutigen Stand nicht voraussagen. Sicher ist allerdings, dass dieses Konstrukt eine Zerschlagung des FES-Konzerns sowie betriebsbedingte Kündigungen in einem größeren Umfang nach sich ziehen würden.

 

3. Gründung einer 100 %igen städtischen Gesellschaft und Übertragung der drei Einzelleistungsverträge (Bioabfallverwertung, Straßenreinigung, Abfallsammlung und -entsorgung) an diese; für die restlichen Aufträge des sogenannten Drittgeschäfts bleibt die strategische Partnerschaft bestehen

 

Die in einer solchen Modellvariante ins Auge gefasste Gründung einer 100 % städtischen Gesellschaft mit einer jeweils vergaberechtsfreien, sukzessiven Übertragung der drei Einzelleistungsverträge nach deren jeweiligem Vertragsende von der jetzigen FES auf eine neu zu gründende inhousefähige Gesellschaft "FES-neu" wäre zwar dem Grunde nach denkbar. Damit würde der regulär bis zum 31.12.2025 bestehenden Gesellschafterstellung von Remondis an der jetzigen FES jedoch nachhaltig die Werthaltigkeit entzogen, da die Einzelleistungsverträge nach und nach auf die FES-neu "wegübertragen" würden. Dies wiederum dürfte zur Folge haben, dass Remondis sich gegen diesen Entzug der Werthaltigkeit ihres Gesellschaftsanteils gegenüber der Stadt Frankfurt am Main mittels Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Abwehrrechte - mit überdurchschnittlicher Aussicht auf Erfolg - zur Wehr setzen wird. Außerdem käme es zu einer sukzessiven Zersplitterung und Schwächung der bestehenden FES.

 

 

D. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Neuausschreibung der Minderheitsanteile an der FES und die 20-jährige Laufzeit des Vertrages beinhalten für die Stadt Frankfurt am Main wie für den FES-Konzern eine Vielzahl an mittelbaren finanziellen Vorteilen. Das gilt zum einen im Hinblick auf die Gebührenstabilität und den städtischen Haushalt, zum zweiten mit Blick auf die langfristige und nachhaltige Sicherung des Konzerns und dessen Arbeitsplätze sowie drittens hinsichtlich des abgesicherten Fortbestands des seit 1998 erfolgreich praktizierten Konstrukts einer strategischen Partnerschaft mit einem Privatunternehmen mit einer regelmäßigen Dividendenausschüttung.

 

Was mögliche steuerliche Risiken angeht, so wird einer ersten Vorab-Prüfung zufolge die Transaktion der Gesellschafteranteile im Ergebnis keine Grunderwerbsteuer auslösen. Auch unterliegt der Verkaufsertrag nach aktuellem Stand nicht der Körperschaft- oder Gewerbesteuer.

 

Es dient zur Kenntnis, dass durch das beschriebene Verfahren (Veräußerung und Rückkauf von Gesellschaftsanteilen nach Ausschreibung) keine Belastung des städtischen Haushaltes eintreten wird. In den Doppelhaushalt 2020/2021 können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Beträge eingeplant werden.

 

 


Anlage   1_Eckpunktepapier   (nicht öffentlich - ca.   179 KB)
Anlage   2_EX_ante_FFM   (nicht öffentlich - ca.   441 KB)


Vertraulichkeit: Nein

Nebenvorlage:
           Antrag vom 07.06.2019, NR 884

dazugehörende Vorlage:
           Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152
           Anregung vom 26.10.2020, OA 622
           Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 13
           Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 14
           Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 15
           Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 16
           Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 17
           Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 18

Zuständige Ausschüsse:
           Ausschuss für Umwelt und Sport
           Haupt- und Finanzausschuss

Versandpaket: 22.05.2019


Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 21

 

 

 

 

Bericht:

TO II

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.

a) Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben.

2.

a) Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt.
b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben.


Abstimmung:

zu 1.

CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)

zu 2.

CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme)


Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
AfD (M 76 = Annahme, NR 884 = Prüfung und Berichterstattung)
BFF (M 76 = Annahme, NR 884 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffern 2., 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung)
FRANKFURTER (M 76 = Ablehnung)
ÖkoLinX-ARL (M 76 = Ablehnung, NR 884 = Annahme)


32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 11

 

 

 

 

Bericht:

TO II

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.

Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

2.

Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt.


Abstimmung:

zu 1.

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung)

zu 2.

Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD; GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme)
Ziffern 2., 4. und 5.: CDU, SPD; GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme)


34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

1.

a) Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben.

2.

a) Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt.
b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben.
c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Busch, Lange, Hanisch und Christann sowie von Bürgermeister Becker und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.
d) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER zwei Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.


Abstimmung:

zu 1.

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

zu 2.

zu a) Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffern 2., 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)


Beschlussausfertigung(en):

§ 4212, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019


Aktenzeichen: 91 2