Keine Aufweichung des Nachtflugverbotes |
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | OM 3495 | ||
Gremium: | Ortsbeirat 5 | ||
Datum: | 10.08.2018 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 01.09.2020) |
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3495
entstanden aus Vorlage:
OF 944/5 vom
20.06.2018
Betreff:
Keine Aufweichung des Nachtflugverbotes
Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Nachtflugverbot von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht, auch nicht zeitlich begrenzt für die UEFA, aufgeweicht wird.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.09.2019, V
1437
Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2062
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.04.2020, ST 697
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
31. Sitzung des OBR 5
am 10.05.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
32. Sitzung des OBR 5
am 07.06.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
Aktenzeichen: 83 1