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Keine Aufweichung des Nachtflugverbotes
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: OM  3495  
Gremium: Ortsbeirat 5   
Datum: 10.08.2018 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 01.09.2020) 

Vorlage OM 3495 2018

 

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3495

entstanden aus Vorlage:
           OF 944/5 vom 20.06.2018

Betreff:
Keine Aufweichung des Nachtflugverbotes



Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Nachtflugverbot von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht, auch nicht zeitlich begrenzt für die UEFA, aufgeweicht wird.

 



Antragstellender Ortsbeirat:
           Ortsbeirat 5

Vertraulichkeit: Nein

dazugehörende Vorlage:
           Auskunftsersuchen vom 13.09.2019, V 1437
           Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2062
           Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 697

Beratung im Ortsbeirat: 5


Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


Aktenzeichen: 83 1