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Warum werden Anfragen des Ortsbeirates 5 an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglär
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: V  1213  
Gremium: Ortsbeirat 5   
Datum: 22.03.2019 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 14.05.2020) 

Vorlage V 1213 2019

 

S A C H S T A N D :

Auskunftsersuchen vom 22.03.2019, V 1213

entstanden aus Vorlage:
           OF 1227/5 vom 22.03.2019

Betreff:
Warum werden Anfragen des Ortsbeirates 5 an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zum Teil jahrelang nicht beantwortet?

Vorgang:

V 4/16 OBR 5; NR 91/16 CDU/SPD/GRÜNE; V 631/17 OBR 5; V 911/18 OBR 5

 



Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum mehrere Anfragen und Anregungen an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm z. T. jahrelang nicht beantwortet wurden. Im einzelnen handelt es sich dabei um das Auskunftsersuchen V 4 vom 29.04.2016 zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot, um die Anfrage V 631 vom 03.11.2017 zu Maßnahmen gemäß der Vorlage NR 91 zum Schutz gegen Fluglärm und um das Auskunftsersuchen V 911 vom 08.06.2018 zu Schritten des Magistrats zur Umsetzung des erklärten Ziels, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden muss.

 

Begründung:

Seit 2016 gibt es Beschlüsse und Ankündigungen durch den Magistrat und durch Oberbürgermeister Feldmann zur Notwendigkeit und zu möglichen Maßnahmen seitens des Magistrats, wirksam dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung im Frankfurter Süden besser vor Fluglärm geschützt wird. Anfragen, wann damit begonnen wird und was konkret unternommen wird, wurden jedoch bis heute nicht beantwortet. Die betroffene Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, warum ausgerechnet die Anfragen und Auskunftsersuchen bezüglich wirksamem Schutz vor Fluglärm zum Teil jahrelang nicht beantwortet wurden.



Antragstellender Ortsbeirat:
           Ortsbeirat 5

Vertraulichkeit: Nein

dazugehörende Vorlage:
           Auskunftsersuchen vom 29.04.2016, V 4
           Antrag vom 31.08.2016, NR 91
           Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 631
           Auskunftsersuchen vom 08.06.2018, V 911
           Antrag vom 01.09.2019, OF 1399/5
           Auskunftsersuchen vom 13.09.2019, V 1437
           Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 895


Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


Aktenzeichen: 79 3