Warum werden Anfragen des Ortsbeirates 5 an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglär |
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | V 1213 | ||
Gremium: | Ortsbeirat 5 | ||
Datum: | 22.03.2019 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 14.05.2020) |
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.03.2019, V 1213
entstanden aus Vorlage:
OF 1227/5 vom
22.03.2019
Betreff:
Warum werden Anfragen des Ortsbeirates 5 an
den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zum
Teil jahrelang nicht beantwortet?
Vorgang:
V 4/16 OBR 5; NR 91/16 CDU/SPD/GRÜNE; V 631/17 OBR 5; V 911/18 OBR 5
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum mehrere Anfragen und Anregungen an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm z. T. jahrelang nicht beantwortet wurden. Im einzelnen handelt es sich dabei um das Auskunftsersuchen V 4 vom 29.04.2016 zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot, um die Anfrage V 631 vom 03.11.2017 zu Maßnahmen gemäß der Vorlage NR 91 zum Schutz gegen Fluglärm und um das Auskunftsersuchen V 911 vom 08.06.2018 zu Schritten des Magistrats zur Umsetzung des erklärten Ziels, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden muss.
Begründung:
Seit 2016 gibt es Beschlüsse und Ankündigungen durch den Magistrat und durch Oberbürgermeister Feldmann zur Notwendigkeit und zu möglichen Maßnahmen seitens des Magistrats, wirksam dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung im Frankfurter Süden besser vor Fluglärm geschützt wird. Anfragen, wann damit begonnen wird und was konkret unternommen wird, wurden jedoch bis heute nicht beantwortet. Die betroffene Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, warum ausgerechnet die Anfragen und Auskunftsersuchen bezüglich wirksamem Schutz vor Fluglärm zum Teil jahrelang nicht beantwortet wurden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.04.2016, V 4
Antrag vom
31.08.2016, NR 91
Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 631
Auskunftsersuchen
vom 08.06.2018, V 911
Antrag vom
01.09.2019, OF
1399/5
Auskunftsersuchen vom 13.09.2019, V 1437
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2020, ST 895
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 5
|
|
|
|
Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
| |||
Einstimmige Annahme |
Aktenzeichen: 79 3