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Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: V  4  
Gremium: Ortsbeirat 5   
Datum: 29.04.2016 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.06.2022) 

Vorlage V 4 2016

 

S A C H S T A N D :

Auskunftsersuchen vom 29.04.2016, V 4

entstanden aus Vorlage:
           OF 19/5 vom 12.04.2016

Betreff:
Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Vorgang:

OA 494/14 OBR 5; ST 917/14

 



Der Magistrat wird gebeten, detailliert Auskunft zu erteilen, welche Schritte er veranlasst hat, um seiner Stellungnahme vom 14.07.2014, ST 917, "Der Magistrat setzt sich für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ein." angemessene Maßnahmen folgen zu lassen.

 

Begründung:

Der Ortsbeirat nimmt Bezug auf seine Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2014, OA 494, und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 917, "Der Magistrat setzt sich für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ein." und ersucht den Magistrat in einem detaillierten Bericht um Auskunft, welche Schritte daraufhin seitens des Magistrats veranlasst wurden und was sich daraus ergeben hat.



Antragstellender Ortsbeirat:
           Ortsbeirat 5

Vertraulichkeit: Nein

dazugehörende Vorlage:
           Anregung vom 28.03.2014, OA 494
           Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 917
           Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1689
           Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1120
           Auskunftsersuchen vom 22.03.2019, V 1213
           Antrag vom 01.09.2019, OF 1399/5
           Auskunftsersuchen vom 13.09.2019, V 1437
           Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 473
           Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1641

Beratung im Ortsbeirat: 5


Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 6

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.


23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 8

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 10

 

 

 

 

Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.


Abstimmung:

Einstimmige Annahme


Aktenzeichen: 79 3