Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | V 4 | ||
Gremium: | Ortsbeirat 5 | ||
Datum: | 29.04.2016 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.06.2022) |
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen
vom 29.04.2016, V 4
entstanden aus Vorlage:
OF 19/5 vom 12.04.2016
Betreff:
Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein
Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Vorgang:
OA 494/14 OBR 5; ST 917/14
Der Magistrat wird gebeten, detailliert Auskunft zu erteilen, welche Schritte er veranlasst hat, um seiner Stellungnahme vom 14.07.2014, ST 917, "Der Magistrat setzt sich für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ein." angemessene Maßnahmen folgen zu lassen.
Begründung:
Der Ortsbeirat nimmt Bezug auf seine Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2014, OA 494, und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 917, "Der Magistrat setzt sich für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ein." und ersucht den Magistrat in einem detaillierten Bericht um Auskunft, welche Schritte daraufhin seitens des Magistrats veranlasst wurden und was sich daraus ergeben hat.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
28.03.2014, OA 494
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.07.2014, ST 917
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1689
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1120
Auskunftsersuchen
vom 22.03.2019, V
1213
Antrag vom 01.09.2019, OF 1399/5
Auskunftsersuchen
vom 13.09.2019, V
1437
Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 473
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2021, ST 1641
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 5
am 09.09.2016, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
5. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2016, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
6. Sitzung des OBR 5
am 04.11.2016, TO I, TOP 6
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
7. Sitzung des OBR 5
am 25.11.2016, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. |
23. Sitzung des OBR 5
am 08.06.2018, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 8
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 5
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
1. Sitzung des OBR 5
am 07.05.2021, TO I, TOP 10
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Beschluss: | |||
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. | |||
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Einstimmige Annahme |
Aktenzeichen: 79 3