Die Bundesregierung hat mindestens 722 Millionen Euro im Jahr 2017 für private „Beratungs- und Unterstützungsleistun |
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | F 1739 | ||
Datum: | 21.02.2019 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 03.04.2019) |
S A C H S T A N D :
Frage vom 21.02.2019,
F 1739
Die Bundesregierung hat mindestens 722 Millionen Euro im Jahr 2017 für private "Beratungs- und Unterstützungsleistungen" bezahlt. Ein Teil des Geldes fließt über die mehr als 350 Rahmenverträge, die einzelne Ministerien mit Unternehmen über mehrere Jahre abgeschlossen haben und deren Gesamtvolumen rund zwei Milliarden Euro beträgt.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Euro hat der Magistrat im Jahr 2017 und 2018 für private Beratungs- und Unterstützungsleistungen bezahlt, und wurden auch Rahmenverträge zum Zweck der Erfüllung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen?
Antwort des Magistrats:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Alt,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,
meine Damen und Herren!
Externe Expertise wird insbesondere dann erforderlich, wenn zu Fragestellungen das eigene Know-how nicht beziehungsweise noch nicht im erforderlichen Maße vorhanden ist. Die Fachbereiche beurteilen dies in Eigenverantwortung beziehungsweise in Abstimmung mit den Fachstellen bei der Stadt, unter anderem mit der Stadtkämmerei, dem Rechtsamt oder auch dem Revisionsamt.
Im Rahmen ihrer Budgetverantwortung können Dezernate selbst Verträge abschließen beziehungsweise Beauftragungen vornehmen, eine differenzierte zentrale Übersicht existiert insoweit nicht. Für die Beantwortung der Fragen wäre folglich eine Abfrage in allen Bereichen erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht machbar war.
Es sei darauf verwiesen, dass die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über Gutachten unterrichtet wird.
Antragstellende Person(en):
Stadtv.
Michael Müller
Vertraulichkeit: Nein