Amnesty Report Estland 15. Mai 2017

Estland 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Im Januar 2016 traten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, die zum Ziel hatten, die Staatenlosigkeit unter Minderjährigen zu reduzieren. Allerdings blieb dabei die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen unberücksichtigt. Die Anzahl der Asylanträge war weiterhin niedrig.

DISKRIMINIERUNG – ETHNISCHE MINDERHEITEN

Bis Dezember 2016 waren 79597 Einwohner Estlands (fast 6 % der Bevölkerung) noch immer staatenlos. Die große Mehrheit von ihnen war russischsprachig.

Am 1. Januar 2016 traten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft. Sie ermöglichen es, dass in Estland geborene Kinder staatenloser Eltern die estnische Staatsbürgerschaft künftig automatisch bei ihrer Geburt erhalten. Somit entfällt die zuvor erforderliche Beantragung durch die Eltern. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist es außerdem zulässig, dass in Estland geborene Kinder bis zum 18. Lebensjahr neben der estnischen die Staatsbürgerschaft anderer Länder besitzen. Auch staatenlose Kinder unter 15 Jahren, die sich am 1. Januar 2016 in Estland aufhielten und deren Eltern mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben, erhalten die estnische Staatsbürgerschaft. Die Änderungen berücksichtigten jedoch weder Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren noch außerhalb des Landes geborene Kinder staatenloser Einwohner Estlands.

Roma litten hinsichtlich einer Reihe ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte weiterhin unter Diskriminierung. So waren sie z. B. beim Zugang zu Bildung, angemessenem Wohnraum und Gesundheitsfürsorge benachteiligt. Da die Regierung keine differenzierten sozioökonomischen Daten zu Roma und anderen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen erhob und kontrollierte, war es ihr kaum möglich, wirksam auf deren Situation zu reagieren.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Die Zahl der Asylanträge war im Jahr 2016 im Vergleich zu anderen EU-Staaten weiterhin niedrig. In den ersten neun Monaten des Jahres 2016 wurden etwa 130 Asylanträge gestellt. Die Europäische Kommission kritisierte die estnische Regierung, da diese Anträge von Asylsuchenden auf Umverteilung ohne hinreichende Begründung oder ungerechtfertigt ablehnte. Bedenken wurden auch hinsichtlich der strikten Bedingungen geäußert, die Familien erfüllen mussten, um sich auf Grundlage des EU-Programms zur Umverteilung und Neuansiedlung für eine Aufnahme in Estland zu qualifizieren. Bis Ende des Jahres hatte Estland 66 Personen aufgenommen.

Im März 2016 erließ die Regierung neue gesetzliche Bestimmungen, welche die Errichtung eines 90 km langen Sperrzauns entlang der östlichen Grenze zu Russland ermöglichen.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Am 1. Januar 2016 trat das Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften in Kraft, das es unverheirateten – auch gleichgeschlechtlichen – Paaren ermöglicht, ihre Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen und Zugang zu staatlichen Leistungen zu erhalten.

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