Amnesty Report Lettland 18. Mai 2017

Lettland 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Der Europarat und die UN äußerten schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Situation von Kindern mit Behinderungen. Über 247000 Einwohner Lettlands blieben weiterhin staatenlos. Einige asylsuchende Personen sahen sich nach wie vor der Gefahr ausgesetzt, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.

DISKRIMINIERUNG

Staatenlose Personen

Die Anzahl staatenloser Personen war 2016 weiterhin hoch. Nach Angaben der Regierung waren im Juli 2016 über 247000 Personen staatenlos, die meisten von ihnen waren russischer Herkunft. Staatenlose konnten nach wie vor keine politischen Rechte wahrnehmen.

Rechte von Personen mit Behinderungen

Im September 2016 besuchte der Menschenrechtskommissar des Europarats Lettland für fünf Tage. Er zeigte sich besorgt über die Lage von Personen mit Behinderungen, die in speziellen Einrichtungen untergebracht waren. Insbesondere beunruhigte ihn die Situation von Kindern mit geistigen und psychosozialen Beeinträchtigungen. Er wiederholte die Bedenken des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der die lettische Regierung im März 2016 aufgefordert hatte, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um inklusiven Bildungsangeboten Vorrang gegenüber der Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in spezialisierten Institutionen einzuräumen.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Die Anzahl der Asylsuchenden war 2016 weiterhin gering. Im gesamten Jahr wurden etwa 350 Asylanträge gestellt. Auch die Anerkennungsrate war nach wie vor niedrig.

Die Europäische Kommission kritisierte die Regierung, weil sie Anträge Asylsuchender aus anderen europäischen Ländern auf eine Neuansiedlung in Lettland unzureichend begründet oder ungerechtfertigt ablehnte. Bis Ende 2016 nahm Lettland lediglich 148 Asylsuchende auf der Grundlage des EU-Programms zur Umverteilung und Neuansiedlung auf. Es bestand weiterhin Besorgnis, weil Rechtsbehelfe gegen abgelehnte Asylanträge im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens keine aufschiebende Wirkung hatten. Dadurch erhöhte sich für die betroffenen Personen das Risiko, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Im März 2016 äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Bedenken hinsichtlich der Inhaftierung asylsuchender Kinder während des Asylverfahrens und forderte die Regierung auf, diese Praxis zu beenden.

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