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Laut Koalitionsvertrag sollen die Einhaltung von Vergabekriterien nach dem Kölner Modell kontrolliert und Nicht-Einhalt
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: F  743  
Datum: 24.08.2017 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 27.09.2017) 

Vorlage F 743 2017

 

S A C H S T A N D :

Frage vom 24.08.2017, F 743



Laut Koalitionsvertrag sollen die Einhaltung von Vergabekriterien nach dem Kölner Modell kontrolliert und Nicht-Einhaltungen sanktioniert werden. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der Tariftreue, gesetzlicher, arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen. Auf die Frage Nr. 290 antwortete der Magistrat am 17 . November 2016, dass zum 1. Januar 2017 die aufbauorganisatorischen Voraussetzungen für eine "Vergabe- und Nachtragskontrolle geschaffen würden". Inzwischen dürften die Voraussetzungen acht Monate bestehen.

 

Ich frage den Magistrat:

 

Hat die unabhängige Kontrollstelle ihre Arbeit aufgenommen, und wenn ja, welche Aufgaben wurden ihr übertragen und wie ist sie zu erreichen?

 

Antwort des Magistrats:

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Buchheim,

meine Damen und Herren!

 

Stadtkämmerei sowie Personal- und Organisationsamt haben zwischenzeitlich die aufbauorganisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines neuen Sachgebietes "Vergabe- und Nachtragskontrolle" geschaffen. Im Stellenplan 2017 stehen hierfür nunmehr zwei neue Stellen, Vergabekontrolleure, im Bereich "Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission, Zentraleinkauf" zur Verfügung. Die diesbezüglichen Stellenausschreibungen sind für den Herbst 2017 beabsichtigt. Die ablauforganisatorischen Vollmachten beziehungsweise Befugnisse werden per Organisationsverfügung parallel geregelt.

 

Zusammen mit der Zuordnung zweier bereits vorhandener Planstellen werden somit insgesamt vier Stellen für das neue Sachgebiet zur Verfügung stehen.



Antragstellende Person(en):
           Stadtv. Astrid Buchheim

Vertraulichkeit: Nein